Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|---|
Name: | 15/5484 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 24.10.2018 | ||
Betreff: | Stellenplan 2019/20: Einrichtung zusätzlicher Stellen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
![]() | Vorlage 1022 KB |
1. Im Nachgang zum am 06.09.2018 in den Rat eingebrachten Entwurf des Stellenplans 2019/2020 wird die Einrichtung der folgenden Stellen lfd. Nr. 1, 3 – 5, 17 bis 20 und 22 bis 32 zum 01.01.2019 beschlossen.
Die Einrichtung der Stellen lfd. Nr. 16 und 21 wird zum 01.01.2020 beschlossen.
Lfd. Nr. |
Dez. |
FD |
Stellenbezeichnung |
Zeitraum |
Besoldungs-
/Entgelt-gruppe |
VzÄ |
1 |
GB OB |
0.05 |
Behinderten- und Seniorenbeauftragte/r |
dauerhaft |
E12 |
0,13 |
3 |
GB OB |
0.14 |
(Junior-) Verwaltungsprüfer/in |
dauerhaft |
E10 |
1,00 |
4 |
GB OB |
0.14 |
(Junior-) Bauprüfer/in |
dauerhaft |
E11 |
1,00 |
5 |
GB OB |
0.17 |
SB Integration |
dauerhaft |
E9b |
0,50 |
16 |
1.00 |
1.18 |
SB Post- und Druckzentrum |
dauerhaft |
E5 |
1,00 |
17 |
1.00 |
1.28 |
SB Wartung,
Störungsb. Gebäudeautomation |
dauerhaft |
E9a |
1,00 |
18 |
1.00 |
1.28 |
SB Instandhaltung
elektronische Anlagen |
dauerhaft |
E9a |
1,00 |
19 |
1.00 |
1.28 |
SB
Instandhalt.Heizung, Lüftung, Sanitär |
dauerhaft |
E9a |
1,00 |
20 |
1.00 |
1.28 |
Leitung Bezirk 4 im
Bereich Bauen u.Planen |
dauerhaft |
E11 |
1,00 |
21 |
1.00 |
1.41 |
Wissenschaftl. MA
Dt. Röntgen-Museum |
dauerhaft |
E13 |
1,00 |
22 |
2.00 |
2.51 |
SB Betriebsführung
städt. KTE |
dauerhaft |
E9c |
0,36 |
23 |
2.00 |
2.51 |
SB Wirtschaftliche
Jugendhilfe |
dauerhaft |
E9c |
1,00 |
24 |
2.00 |
2.51 |
Bezirkssozialarbeit |
dauerhaft |
S14 |
3,00 |
25 |
3.00 |
3.31 |
SB Baumschutzang. u. Artenschutz |
dauerhaft |
E10 |
0,14 |
26 |
3.00 |
3.32 |
SB Schwarzarbeits- bekämpfung |
dauerhaft |
E9c |
0,27 |
27 |
3.00 |
3.37 |
SB Ausbildung |
dauerhaft |
A10 |
1,00 |
28 |
3.00 |
3.37 |
SB vorbeugender Brandschutz |
dauerhaft |
A11 |
1,00 |
29 |
3.00 |
3.37 |
SGL Einsatzplanung |
dauerhaft |
A11 |
1,00 |
30 |
4.00 |
4.12 |
SB Liegenschaften |
dauerhaft |
E11 |
1,00 |
31 |
4.00 |
4.12 |
SB Verbindliche Bauleitplanung |
dauerhaft |
E12 |
2,00 |
32 |
4.00 |
4.12 |
SB Projekt „Starke Partnersch.f.nachh. G.“ |
01.07.2019- 30.06.2022 |
E11 |
0,50 |
2. Im Nachgang zum am 06.09.2018 in den Rat eingebrachten Entwurf des Stellenplans 2019/2020 wird die Einrichtung der folgenden Stellen lfd. Nr. 2, 6 – 15 unter dem auflösenden Vorbehalt der Refinanzierung zum 01.01.2019 beschlossen. Dem Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss ist über die Auflösung des Refinanzierungsvorbehaltes zu berichten.
2 |
GB OB |
0.11 |
Digitalisierung/E-Government |
dauerhaft |
E11 |
2,00 |
6 |
1.00 |
1.18 |
Bachelor Nachrichtentechnik |
dauerhaft |
E11 |
1,00 |
7 |
1.00 |
1.18 |
Submissionen/Verga-ben |
dauerhaft |
E11 |
1,00 |
8 |
1.00 |
1.18 |
Submissionen/Verga-ben |
dauerhaft |
E11 |
0,50 |
9 |
1.00 |
1.18 |
E-Gov.Beauftragte/r/Ltg
Digitalisierungsproj. |
dauerhaft |
E13 |
1,00 |
10 |
1.00 |
1.18 |
SB E-Gov/ProzessM |
dauerhaft |
E11 |
3,00 |
11 |
1.00 |
1.18 |
Betrieb der Systeme |
dauerhaft |
E10 |
1,00 |
12 |
1.00 |
1.18 |
SB E-Gov/ProzessM |
dauerhaft |
E11 |
2,00 |
13 |
1.00 |
1.18 |
SB DMS/Koord.E AF |
dauerhaft |
E11 |
1,00 |
14 |
1.00 |
1.18 |
SB Nachrichtentechnik |
dauerhaft |
E9b |
0,50 |
15 |
1.00 |
1.18 |
Zentraleinkauf |
dauerhaft |
E9a |
1,00 |
3. Dem Rat wird empfohlen, den am 06.09.2018 eingebrachten Entwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 produktübergreifend wie folgt zu ändern:
Ergebnisplanzeile |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
02 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen |
- 1.054.850 |
- 1.084.150 |
- 1.094.700 |
- 44.350 |
- 25.000 |
04 - Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte |
- 40.000 |
- 75.000 |
- 80.000 |
- 80.000 |
-80.000 |
08 - Aktivierte Eigenleistungen |
- 115.050 |
- 150.800 |
- 156.550 |
- 157.300 |
- 158.050 |
11 -Personalaufwendungen |
+ 2.100.200 |
+ 2.270.050 |
+ 2.292.750 |
+ 2.296.850 |
+ 2.300.500 |
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
- 269.600 |
- 272.300 |
- 275.000 |
- 277.700 |
- 280.400 |
= Veränderung ggü.
Entwurf 2019/2020 |
+ 620.700 |
+ 687.800 |
+ 686.500 |
+ 1.737.500 |
+ 1.757.050 |
Keine Klimarelevanz
1.
Korrelation
mit vorhandenen Stellen
Der unter der lfd. Nrn. 1 einzurichtende Stellenanteil ergänzt den auf der Stelle 30000145 – Behinderten- und Seniorenbeauftragte/r in Höhe von 0,64 VzÄ vorhandenen Stellenanteil.
Der unter der lfd. Nr. 8 einzurichtende Stellenanteil ergänzt den auf der Stelle 3000127 - SB Vergabestelle/stellv. AbtL - vorhandenen Stellenanteil in Höhe von 0,5 VzÄ.
Die unter der lfd. Nrn. 16 einzurichtende Stelle ersetzt die aufgrund eines kw7-Vermerks zum 01.03.2020 wegfallende Stelle 30000123 - SB Post- und Druckdienst.
Der unter der lfd. Nrn. 22 einzurichtende Stellenanteil ergänzt den auf der Stelle 30001031 – SB Kindergartenangelegenheiten in Höhe von 0,64 VzÄ vorhandenen Stellenanteil.
Bei der unter lfd. Nrn. 23 genannten Stelle handelt es sich um die Entfristung der bereits befristet eingerichteten Stelle 50001693 – SB Wirtschaftliche Jugendhilfe.
Bei der unter lfd. Nrn. 24 genannten Stellen handelt es sich um die Entfristung der bereits befristet eingerichteten Stellen 50001694, 50001695 und 50001696 - Bezirkssozialarbeit. Die Mittel für diese Stellen sind bereits fortlaufend im Haushaltsplan eingeplant worden.
Der unter der lfd. Nrn. 25 einzurichtende Stellenanteil ergänzt den auf der Stelle 30001458 – SB Baumschutz in Höhe von derzeit 0,71 VzÄ vorhandenen Stellenanteil.
Der unter der lfd. Nrn. 26 einzurichtende Stellenanteil ergänzt den auf der Stelle 30000503 – SB Schwarzarbeitsbekämpfung in Höhe von derzeit 0,73 VzÄ vorhandenen Stellenanteil.
Die unter der lfd. Nrn. 32 einzurichtende Stelle ist die Fortführung der bereits aus dem Projekt „Grün statt Grau“ befristet eingerichteten Stelle 50001939 - SB Projekt Grün statt Grau.
2.
Besoldungs-/Entgeltgruppen
Als Grundlage der Personalkostenberechnung wurden die KGSt-Eckwerte der maximal zu erwartenden Besoldungs-/Entgeltgruppe herangezogen. Die tatsächliche Eingruppierung nimmt die Bewertungskommission zu einem späteren Zeitpunkt anhand der noch zu erstellenden Stellenbeschreibungen vor. Aus diesem Grunde können Bewertung und Personalkosten im Einzelfall auch geringer ausfallen.
3.
Verwaltungsgemeinkosten
Entsprechend der KGSt-Empfehlung ist für den Verwaltungs-Overhead jeweils ein Zuschlag in Höhe von 10% der Brutto-Personalkosten berücksichtigt.
Die Gemeinkosten sind von den Fachdiensten aus den vorhandenen Budgets zu erwirtschaften.
4.
Sachkosten
Für jeden Arbeitsplatz wird die von der KGSt ermittelte Sachkostenpauschale in Höhe von 9.700 Euro angerechnet. Sie fällt auch bei Teilzeitstellen in vollem Umfang an, da in den vorliegenden Fällen eine Mehrfachnutzung der Arbeitsplätze (beispielsweise im Schichtdienst) nicht erfolgen kann.
Im Zusammenhang mit Stundenaufstockungen ist die Pauschale bereits auf dem Grundarbeitsplatz eingeplant und wird daher nicht erneut aufgeschlagen.
Die Sachkosten sind von den Fachdiensten aus den vorhandenen Budgets zu erwirtschaften.
5.
Fachliche
Begründungen zur Einrichtung der Stellen
Die nachfolgenden
Begründungen sind von den einzelnen Fachdiensten erstellt und inhaltlich von
den Fachdezernaten zu vertreten.
Lfd. Nr. 1
Stelle: 0.05 – Behinderten- und
Seniorenbeauftragte/r
Begründung zur Stundenerhöhung von derzeit
25 Wochenstunden auf 30 Wochenstunden
Im FD 0.05 ist eine
erhebliche Aufgabenerweiterung erfolgt:
Durch die Eröffnung
des Seniorenbüros sind mehr Aufgaben für den die
Stelleninhaberin/Stelleninhaber zu erledigen. Die Funktion der
Seniorenbeauftragten/des Seniorenbeauftragten der Stadt Remscheid hat ebenfalls
zu einer Aufgabensteigerung geführt. Beispielhaft sei hier die Betreuung des
Seniorenbeirates, die Durchführung von besonderen Veranstaltungen, die Durchführung
der Woche der älteren Generation usw., genannt. Die demografische Entwicklung
unterstreicht und erklärt den Aufgabenzuwachs.
In Personalunion
wird ebenfalls die Funktion der Behindertenbeauftragten/des
Behindertenbeauftragten wahrgenommen. Hierzu gehört auch die fachliche Beratung
und Betreuung des Behindertenbeirates. Die Notwendigkeit der konzeptionellen
Weiterentwicklung der Arbeit begründet ebenfalls die Erhöhung des
Stundenumfanges der betroffenen Stelle. In der öffentlichen Diskussion werden
die Anforderungen einer inklusiven und barrierefreien Stadtgesellschaft immer
mehr diskutiert, so dass die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber auch hier
vermehrt mit /ihrer seiner Expertise angefragt wird. (Barrierefreies Bauen,
DOC, Stadtentwicklung usw.)
Lfd. Nr. 2 (Refinanzierungsvorbehalt)
Stellen: FD 0.11 -
Digitalisierung/E-Government
Begründungen zur Erforderlichkeit der
Stellenbereitstellungen
Im Rahmen der
Umsetzung der Digitalisierungs- und E-Governmentstrategie des FD 1.18 bedarf es
der zusätzlichen und maßgeblichen Unterstützung im Organisationsbereich,
insbesondere in den Schwerpunktbereichen Prozessmanagement sowie Organisationsberatung
und -analyse.
Im Fokus der
Betrachtung liegen der Aufbau sowie die Durchführung eines gesamtstädtischen
Geschäftsprozessmanagements auf der Basis eines etablierten softwaregestützten
Verfahrens bis hin zum Aufbau einer Bergischen Prozessbibliothek, gemeinsam mit
den Städten Solingen und Wuppertal.
Im Zuge der Definition von Prozessen sind auch
die betreffenden Strukturen zu betrachten, die Organisation von Ablauf und
Aufbau zu analysieren und unter dem Aspekt der
Digitalisierungs- und
E-Governmentstrategie zu kanalisieren und abzustimmen. Im Einzelnen sind zur
Verdeutlichung folgende beispielhafte Maßnahmen aufgeführt, die im Rahmen einer
solchen Betrachtung zwingend erforderlich sind:
► Detaillierte
Prozessaufnahme und Prozessberatung,
► Prozessmodellierung
und Prozessanalyse,
► Schnittstellenbetrachtung,
► Analyse
der Aufbau- und Ablauforganisation,
► Definition
von Optimierungspotentialen.
Beide Stellen sind für die erfolgreiche Durchführung eines Projekts
derartigen Ausmaßes zwingend erforderlich und können mit den vorhandenen,
ausgeschöpften Kapazitäten nicht geleistet werden.
Lfd. Nr. 3
Stelle: 0.14 – (Junior-)
Verwaltungsprüfer/in (Schwerpunkt SGB II)
Begründung zur Erforderlichkeit der
Stellenbereitstellung
Jährlich werden im
Jobcenter (JC = eine gemeinsame Einrichtung der BA und der Stadt Remscheid) ca.
6.000 BG (Bedarfsgemeinschaften) mit verschiedensten Aufgabenstellungen
bedient.
Das haushaltsmäßige
Volumen im JC bewegt sich in den letzten Jahren bei ca. 30 Mio. € und ist damit
eine der größeren Haushaltspositionen im städtischen Haushalt.
Die Einrichtung
dieser Stelle wurde bereits im Rahmen der Haushaltssicherungsmaßnahmen -
Fortschreibung durch den Rat der Stadt Remscheid am 30.11.2017 als zwingend
erforderlich angesehen.
Im Rechnungsprüfungsausschuss
am 6.6.2018 wurde der Sachverhalt zum wiederholten Male angesprochen und
seitens der Politik eine entsprechende Umsetzung eingefordert.
Auf Grund des
Fehlens einer internen Revision im Jobcenter liegt ein erhöhter Prüfungsbedarf
vor. Dieser kann nicht im Dezernat II oder vom FD 2.50 geleistet werden.
Außerdem liegen unterschiedliche Interessen-
und Themenschwerpunkte vor.
Insgesamt sind
folgende Aufgaben (Schwerpunkte) für die neue Stelle vorgesehen:
Hilfegewährung SGB XII innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
Kommunaler Anteil nach SGB II
Organisation
Die Prüfung der Aufgaben der gE (gemeinsamen Einrichtung) aus Sicht der
Stadt Remscheid beinhaltet u.a.
Die Deckung für den
Personalmehrbedarf ergibt sich – wie bereits in der Vorlage 15/4218 unter
Maßnahmen Nr. 56 zur Haushaltssicherung aufgeführt – aus folgender Betrachtung:
„Das Transferbudget
des Jobcenter macht in 2018 mehr als 34 Mio. € aus und stellt mit deutlichem
Abstand das zuschussintensivste Volumen im Ergebnishaushalt der Stadt Remscheid
dar. In der Vergangenheit wurden Mängel bekannt, die u.a. auf
Abgrenzungsschwierigkeiten der Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit und der
Stadt Remscheid für das Jobcenter fußten und zu Fehlbuchungen in derzeit nicht
quantifizierbarem Umfang führten. Aus Kapazitätsgründen konnte bisher nur eine
sehr geringe Prüfhäufigkeit erfolgen. Unabhängig von der positiven
Zielerreichung in 2016 und 2017 ist sicherzustellen, dass durch eine
ausreichende Prüfdichte Fehlerquoten minimiert werden und damit dazu beitragen,
dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bei der Verwendung
öffentlicher Mittel Rechnung zu tragen und letztendlich auch die zukünftige
Zielerreichung der HSP- Maßnahmen zu unterstützen.“
Lfd. Nr. 4
Stelle: 0.14 – (Junior-) Bauprüfer/in
Begründung zur Erforderlichkeit der
Stellenbereitstellung
Im
Rechnungsprüfungsausschuss am 6.6.2018 wurde bereits über die personelle
Situation in dem FD 0.14 Rechnungsprüfung gesprochen. Um aus
Risikogesichtspunkten heraus eine sachgerechte Prüfung weiterhin zu
ermöglichen, ist eine personelle Aufstockung in der Rechnungsprüfung
unumgänglich.
Darstellung der
größeren Projekte der Stadt Remscheid im Bereich Bauwesen
Darüber hinaus
stehen noch weitere größere Projekte zur Prüfung an:
Die o.g. Maßnahmen
sind aktuell begleitend und beratend durch FD 0.14 neben der regulären Prüfung
des täglichen Geschäfts bearbeitet worden. Zum Zeitpunkt der letzten
Personalplanung für den FD 0.14 im Jahr 2012 war nicht absehbar, dass die
finanzielle Situation die o.g. Maßnahmen überhaupt ermöglichen könnte.
Sind die o.g. neuen
Maßnahmen ohne Unterstützung kaum händelbar, so kommt in diesem Bereich bedingt
insbesondere durch die Überlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch
die umfangreichen Vergaberisiken in der begleitenden und beratenden Prüfung
dringend notwendiger weiterer Bedarf an einer BauprüferInnnen – / BauingenieurInnenstellen in den Blickpunkt der Betrachtung der
Rechnungsprüfung für die zukünftige Personalentwicklung. U.a. sind im Rahmen
des Vergabeverfahrens ständig umfangreiche Prüfungen erforderlich. Die Vielzahl
der Projekte hat sich auf diese Tätigkeiten stark ausgeweitet. Da diese
Tätigkeiten einem gewissen Zeitdruck unterliegen, kann die Bearbeitung der
Unterlagen nicht geschoben werden, sondern muss jeweils zügig und fristgerecht
abgearbeitet werden. Dieses bindet erhebliche Kapazitäten, die für andere
Prüfungshandlungen dann nicht mehr zur Verfügung stehen.
Insgesamt sind
folgende Aufgaben (Schwerpunkte) -
bezogen auf folgende zu prüfende Fachdienste - für die neue Stelle
vorgesehen:
·
technische
Betriebe Remscheid, TBR 1 - 6,
·
Gebäudemanagement
FD 1.28
·
Bauordnungsamt
(Planung/Baubetreuung)
·
Bauen,
Vermessen, Kataster
·
Verkehrsplanung,
ÖPNV, FD 4.12
Aus Sicht der
Rechnungsprüfung sollte diese Stelle als Einsteigerstelle mit
Zukunftsperspektive eingerichtet werden, um jüngeren Kollegen /Kolleginnen zu
ermöglichen, vorbereitende Prüfungsaufgaben auszuführen und damit Sachverhalte
aufzuarbeiten, welche die beratende und begleitende Positionierung der
Rechnungsprüfung erleichtern und Entscheidungshilfen für die Verwaltungsleitung
zu erarbeiten helfen.
Bis zum Jahr 2015
waren die Fachbereiche in „Hoch- und Tiefbau“ getrennt. Nach Weggang in den
Ruhestand des Mitarbeiters, der sich hauptsächlich mit dem Hochbau befasst
hatte, wurden die meisten Prüfungen dem Bereich der ehemaligen Stelle „Tiefbau“
zugeteilt. Die jetzt einzuführende Aufsplittung bezieht sich jedoch nicht auf
die damalige Abgrenzung, sondern auf fachlich und qualitativ unterschiedliche
Abgrenzungen, die ein Über-/ Unterordnungsverhältnis begründen.
Durch die weitere
Unterstützungsleistung kann das Frühwarnsystem der Rechnungsprüfung (Beratung
durch den FD 0.14) weiter gestärkt werden. Dies führt allerdings nicht dazu,
dass der Verwaltungsführung die Entscheidungsfindung abgenommen wird, sondern
dazu, den Abwägungsprozess besser zu begleiten und zu unterstützen.
Um in Zukunft den
hohen (erforderlichen) Anspruch an Beratungsleistungen für die Vielzahl der
Projekte / Baumaßnahmen aufrecht zu
halten, ist aus Sicht der
Rechnungsprüfung die Einrichtung der o.g. Stelle zwingend erforderlich.
Die Deckung für den
Personalmehrbedarf ergibt sich zum einen Teil – wie bereits in der Vorlage
15/5001 aufgeführt – aus der „Aktivierung von Eigenleistungen“. Zum anderen Teil soll an einem Beispiel
erläutert werden, inwieweit die in vielen Bereichen als Nebenbestimmung zu
Zuwendungen geforderte Prüfungsleistung durch die örtliche Rechnungsprüfung
einen Mehrwert ergibt. Die vom Bund geforderte Testierung des Breitbandausbaues
in der Stadt Remscheid (siehe dazu Ziffer 7.2 der allgemeinen Nebenbestimmungen
für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und
Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, AN Best-Gk) stellt für die
Rechnungsprüfung eine Aufgabe außerhalb der regulären Rechtsnorm der GO dar.
Auf Grund der geforderten Leistungserbringung ist eine ständige
Projektbegleitung zwingend erforderlich, da ansonsten keine Testierung erfolgen
kann. Das heißt, dass die örtliche Rechnungsprüfung ihre eigentliche
Prüfungstätigkeit um Arbeiten erweitern muss, die als Bestätigung und
Zertifizierung der ordnungsgemäßen Projektabwicklung dienen. Dies bedeutet
deshalb einen Mehrwert für die Kommune, da die Gefahr / das Risiko der
Mittelzurückzahlung deutlich reduziert wird.
Kompensation der lfd. Nr. 3 und 4
Mehrwert durch die
Prüfung der vom Bund / Land geforderten Testierung durch das RPA.
Mehrwerte für die
Verwaltung auf Grund der Übernahme von weiteren Prüfaufgaben durch den
Landesgesetzgeber im Rahmen des 2. NKFWG (Prüfung des „Internen
Kontrollsystems“ - IKS).
Lfd. Nr. 5
Stelle: 0.17 – SB Integration
Begründung zur Einrichtung der Stelle (0,5
VzÄ)
Mit Bekanntgabe des
Gemeinsamen Runderlasses und der Förderrichtlinie für die Kommunalen
Integrationszentren zuletzt vom 08.Mai 2018 gewährt das Land NRW allen
kreisfreien Städten eine Zuwendung (Förderung von Vollzeitäquivalenten) für bis
zu fünf Fachkräfte und eine halbe Verwaltungsassistenzkraft. Der Umfang der
Festbetragsfinanzierung beträgt 50.000 € pro Jahr und Fachkraftstelle, für die
Verwaltungsassistenz 20.000€ pro Jahr.
Mit dem Beginn der
Altersteilzeit einer Mitarbeiterin am 01.04.2018 stehen für Verwaltungsaufgaben
nur noch lediglich 19,5 Wochenarbeitsstunden zur Verfügung.
Dies ist für die
Aufgabenwahrnehmung der Koordinierung, Steuerung und Mitwirkung in
verschiedenen Gremien und Arbeitskreisen sowie der verwaltungstechnischen
Abwicklung innerhalb der Kommune mit der Landeskoordinierungsstelle, der
Bezirksregierung und den Ministerien nicht auskömmlich. Neue Entwicklungen und
die Umsetzung von weiteren Projekten und Konzepten können derzeit nicht
erfolgen, da der Austausch und die Zusammenarbeit mit Trägern und
Organisationen mit den vorhandenen Kapazitäten nur begrenzt stattfinden können.
Bereits in der
Drucksache 15/4360 vom 14.12.2017 wurde von einer Mitteilung des MKFFI vom
06.12.2017 berichtet, wonach Frau Staatssekretärin Güler sich freue, wenn die
Stadt Remscheid jetzt die Zuwendung für eine von zwei möglichen weiteren
Personalstellen beantragt, die das MKFFI dauerhaft mit einem
Personalkostenzuschuss von 50.000 € pro Stelle fördert.
Die Fachabteilung
des MKFFI sieht auch den großen Bedarf der unbegleiteten Minderjährigen und
empfiehlt, dabei insbesondere die jungen Volljährigen in den Blick zu nehmen,
die nicht immer ausreichend Hilfen im Rahmen der Jugendhilfe erhalten können.
Durch die Aufstockung des KI-Stammpersonals mit entsprechender Landesförderung
kann neben den o.g. Verwaltungsaufgaben auch die Zielgruppe der jungen
Volljährigen stärker berücksichtigt werden.
Im Laufe der Jahre
wurde der Aufgabenkatalog der Kommunalen Integrationszentren mehrfach um
spezielle Integrationsangebote erweitert und weitere Förderprogramme des Landes
in die Zuständigkeit des KI gelegt. Das Landesförderprogramm KOMM AN NRW wurde
bis Ende der Legislaturperiode 2022 fortgeschrieben, weitere spezielle
Programme und Initiativen sind aufgelegt.
Im Mittelpunkt der
Initiative der Landesregierung für die Integrationschancen junger, erwachsener Flüchtlinge in NRW „Gemeinsam
klappt’s“ sollen
-
lokale
Bündnisse für junge volljährige Flüchtlinge gebildet,
-
Bedarfe
analysiert,
-
die
Datenlage verbessert,
-
Angebotslücken
geschlossen und die Qualität der Angebote überprüft,
-
Maßnahme-Karrieren
erkannt und vermieden werden und
-
kontinuierlich
die Beratung und Begleitung von Fachkräften und Ehrenamtlichen für die
Zielgruppe sichergestellt werden.
Dazu bedarf es
einer intensiven und nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen den kommunalen
Einrichtungen über die verschiedenen Rechtskreise hinaus sowie die Einbindung
der Zivilgesellschaft. Für die Umsetzung vor Ort wird das Land zusätzliche
Sachmittel (in noch nicht bekannter Höhe) bereitstellen.
Diese o.g.
Anforderungen umzusetzen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Kommune
und der Quartiere ist ebenfalls Aufgabe der neu einzurichtenden Stelle.
Lfd. Nr. 6 bis 16
Im Allgemeinen (E-Government/Digitale
Modellregion)
Ein entsprechender
Sachstandsbericht an die Politik ist in Form der DS 15/5341 verfasst worden. Diesen hat die Verwaltung dem Rat der
Stadt Remscheid in seiner Sitzung am 27.09.2018 vorgelegt, der daraufhin
positiv zur Kenntnis genommen wurde.
Zusammenfassend
betrachtet ergibt sich folgender Gesamtplanungsrahmen an Projekten „nur“ für
den Förderzweig „E-Government“:
Moderne Arbeitsplatz-ausstattung |
Umgestaltung von Netzwerken für die Digitalisierung |
Digitalisierungsge-rechte Infrastrukturen für
Arbeitsplätze |
Arbeitsplatz- und Raumkonzepte für die
Digitalisierung |
Digitale Schriftgutver-waltung |
Digitalisierung des Schriftgutes |
Digitalisierung des Formular- und
Vordruckmanagements |
Digitales Wissensmanagement |
Digitale Bürgerdienste |
Bürger-/Serviceportal inkl. Servicekonto NRW |
Digitalisierung des Formular- und
Vordruckmanagements |
Bürger-App |
Moderne Prozesse (1/2) |
Digitalisierung von Prozessen: Bürger, Sicherheit,
Ordnung |
Digitalisierung von Prozessen: Liegenschaftsverwal-tung |
Bergische Prozessbibliothek |
Moderne Prozesse (2/2) |
Digitale Prozesse Stellenwirtschaft/
Organisationsma-nagement |
Digitale Durchführung & Verwaltung von
Beteiligungsprozessen |
Digitales Aufgabenmanagement |
Sonstige Bausteine |
Infrastruktur für die Digitale Schule 2021 |
Digitales Beschaffungs- und Vergabewesen (optional) |
Gegenseitige Partizipation in der Modellregion |
Die bereits im ersten
Schritt am 13.09.2018 gestellten Förderanträge zu den in der Modellregion
abgestimmten Schwerpunkten des E-Governments sind deckungsgleich mit
wesentlichen Grundbausteinen der Ende Oktober 2018 aufgestellten
E-Government-Strategie:
Bürger-/Serviceportal
inkl. Servicekonto.NRW |
Digitalisierung
von Prozessen im jeweiligen Schwerpunktcluster (in
Remscheid: Bürger, Sicherheit und Ordnung) |
Digitalisierung
des Schriftgutes (DMS/E-Akte) |
Für die Steuerung
und Realisierung des o. a. Gesamtplanungsrahmens für den Förderzweig „E-Government“
werden sowohl projektübergreifende als auch projektbezogene, zusätzliche
Ressourcen benötigt,
die in den nachfolgenden lfd. Nr. mit den entsprechenden Stellenbedarfen
ausgeführt werden und den derzeitigen Planungsstand abbilden. Nachmeldungen
ggf. ergänzend notwendiger, projektbezogener Bedarfe können daher nicht
vollständig ausgeschlossen werden.
Zu den
Stellenmehrbedarfen besteht gemäß der geltenden Förderrichtlinie grundsätzlich
die Möglichkeit der Refinanzierung. Voraussetzung für die Hebung der Potentiale
sind jeweils die tatsächliche Beantragung seitens der Stadt Remscheid und die
Bewilligung der dann beantragten Fördermittel durch das Land NRW und der
Bezirksregierung Düsseldorf. Die Refinanzierungspotentiale sind derzeit bis zum
Ende des Förderzeitraums (31.12.2021) begrenzt.
Bei allen
nachfolgenden, projektübergreifenden Ressourcen handelt es sich aus Sicht der
Verwaltung zudem um dauerhafte Bedarfe, die für die Steuerung und Durchführung
weitergehender Digitalisierungsprojekte und -maßnahmen der Stadtverwaltung
Remscheid benötigt werden. Für die Zeit ab dem 01.01.2022 wird die Verwaltung
begleitende und frühzeitige, gänzliche oder anteilige Refinanzierungsoptionen
über anderweitige Förderprogramme prüfen und bei gegebener Möglichkeit in
Anspruch nehmen.
Ebenfalls
ausdrücklich nicht ausgeschlossen sind evtl. weitergehende,
projektübergreifende und projektbezogene Bedarfe für den Förderzweig „Digitale
Stadtentwicklung/Smart City“, die derzeit aber nicht abgeschätzt werden können.
Zur in diesem Handlungsfeld vorgesehenen, weiteren Vorgehensweise wird auf die
Ausführungen in der DS 15/5260 verwiesen.
Im Einzelnen (E-Government/Digitale
Modellregion)
Lfd. Nr. 6 und 14 (Refinanzierungsvorbehalt)
Stellen:
FD 1.18 - SB Nachrichtentechnik und Bachelor Nachrichtentechnik
Begründungen zur Erforderlichkeit der
Stellenbereitstellungen
Die Stellen werden
zwingend für die erfolgreiche Durchführung der zur Förderungsbeantragung
vorgesehenen Projekte
·
„Umgestaltung
von Netzwerken für die Digitalisierung",
·
„Digitalisierungsgerechte
Infrastrukturen für Arbeitsplätze“ und
·
„Arbeitsplatz-
und Raumkonzepte für die Digitalisierung“
·
sowie
„Infrastruktur für die Digitale Schule 2021“
der Digitalen
Modellregion (vgl. DS 15/5341) über den gesamten Förderzeitraum benötigt.
Ergänzend dazu sind Sachaufwendungen u. a. für eine externe Unterstützung
vorgesehen.
Hintergrund ist,
dass - entsprechend der verwaltungsinternen und der politischen strategischen
Zielsetzungen/Vorgaben - die Chancen der Digitalisierung auf Basis optimierter,
medienbruchfreier und digitalisierter Prozesse für die Ausgestaltung des
Service- und Leistungsangebotes für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die
Unternehmen sowie für die interne Verwaltungsarbeit bestmöglich zu nutzen sind.
Im Rahmen des
Projektes „Umgestaltung von Netzwerken für die Digitalisierung" plant die
Verwaltung daher, den aufgrund der zunehmend schnell wachsenden, sich
sukzessive ausgestaltenden Digitalisierung der Verwaltung gestiegenen und
weiter steigenden Anforderungen an die Daten-, Netzwerk- und IT-Infrastruktur
nachzukommen. Dabei kann die Verwaltung auf einen bereits vergleichsweise
fortgeschrittenen Sachstand nebst zugehöriger Infrastruktur als absolut
geeignete Grundlage zielgerichtet weiter aufbauen. Zu verweisen ist hier u. a.
auf die bestehende Konzeption und den Sachstand zu WLAN und freien
Internetzugängen (DS 15/4768). Eine zentrale Bedeutung nimmt hierbei auch der
bereits seit längerer Zeit bestehende und praxisbewährte „Bergische Datenring“
ein, der jedoch, um
digitalisierungsbezogen
zukunftsfähig zu sein, aus Sicht der daran beteiligten bergischen Großstädte
Remscheid, Solingen und Wuppertal, dringend der konzeptionellen Überarbeitung
und technischen Ertüchtigung bedarf.
Das Projekt
„Digitalisierungsgerechte Infrastrukturen für Arbeitsplätze“ soll die
entsprechend bestehende An- und Herausforderung aufgreifen. Dabei sind die
bisherigen Elemente, wie die bereits vor Ort eingeführte und gut angenommene
alternierende Telearbeit, zu berücksichtigen und weiter auszubauen. Ziel ist
es, darüber die schrittweise Modernisierung von Arbeitsplatz- und Raumkonzepten
zu ermöglichen bzw. zu unterstützen. Dabei sind insbesondere diejenigen Themen von
Relevanz, welche die Stadt Remscheid in ihrer bestehende Konzeption und den
Sachstand zu WLAN und freien Internetzugängen (DS 15/4768) angeschnitten hat
(bspw. BYOD, Mobiles Arbeiten, Virtualisierung) und welche strategisch im
Digitalisierungskontext zwingend weiter auszuprägen sind. Hierfür muss eine
entsprechende Infrastruktur startend mit Pilotierungen geschaffen werden.
Zum geplanten
Projekt „Arbeitsplatz- und Raumkonzepte für die Digitalisierung“ ist
auszuführen, dass hier das Konzept der Stadt Remscheid zur Optimierung des
Verwaltungsbüroflächenmanagements und die Auswirkungen des massiven Stellen-
und Personalabbaus, im Hinblick auf Büroflächen und Büroarbeitsplätze
aufgegriffen werden sollen. Im Zuge dieses Gesamtzusammenhangs und unter Berücksichtigung
der unter "digitalisierungsgerechte Infrastrukturen für Arbeitsplätze“
ausgeführten Aspekte verfolgt die Stadt Remscheid die Strategie der
(schrittweisen) Reduzierung der Verwaltungsstandorte und -büro/-lagerflächen.
Von zentraler Bedeutung zur Zielerreichung ist das Projekt des
An-/Erweiterungsbaus am Standort des zentralen Rathauses der Stadt Remscheid.
Es bietet sich als entsprechende Pilotierung für die künftig dort zur
Unterbringung vorgesehenen Verwaltungsbereiche an. Dabei sind Testungen und
Realisierungen unterschiedlicher, anforderungs- und nutzungsgerechter Modelle
und Instrumente, bspw. sogenannter mobiler Arbeitsbereiche, vorgesehen.
Hinsichtlich des
Projektes „Infrastruktur für die Digitale Schule 2021“ ist Planungs- und
Handlungsgrundlage der vom Rat der Stadt Remscheid beschlossene
Medienentwicklungsplan (MEP) für die Jahre 2017 bis 2021. Dieser sieht
verschiedene Maßnahmen auch zur Gewährleistung, Sicherstellung und Realisierung
moderner, zeitgemäßer, technischer Infrastrukturen der Schulgebäude und -räume
vor; inhaltlich wird auf die entsprechende Drucksache verwiesen. Ziel des
Projektes ist die Schaffung einer anforderungsgerechten, geeigneten, zentral
verwalteten, den Anforderungen an IT-Sicherheit / Datenschutz gerecht werdenden
und für die Schulen verlässlichen Infrastruktur für die Digitale Schule 2021.
Hierbei soll auf einer bereits vorhandenen Infrastruktur aufgesetzt werden.
Auch steht die flächendeckende Realisierung von WLAN auf der örtlichen Agenda.
Konkret angezielt wird eine dauerhaft verfügbare, kabellose Vernetzung aller
pädagogisch relevanten bzw. entsprechend genutzten Räume und Bereiche der
Remscheider Schulstandorte (allgemeine Unterrichtsräume, Fachunterrichtsräume,
Freiarbeitsbereiche, Schüler-Aufenthaltsbereiche, Lehrerzimmer/-
arbeitsbereiche). Das Gesamtprojekt ist mit entsprechenden Schwerpunktbildungen
zu gestalten.
Die für die
Durchführung und Realisierung v. g. Projekte veranschlagten Stellenbedarfe
stellen zunächst einen Grundstock dar, für den aus Sicht der Verwaltung eine
Förderung planerisch zu erwarten ist. Sollten die Projekte vollumfänglich
bewilligt werden, was zunächst abzuwarten bleibt, ist es nicht auszuschließen,
dass ggf. weitergehende Mehrbedarfe im Umfang von 0,5 bis 1,0 VzÄ entstehen
können.
Für den über den
Projektrahmen der verwaltungsbezogenen Projekte hinausgehend notwendigen,
schrittweisen Roll-Out bezogen auf die Gesamtverwaltung, verbunden mit der
nachhaltigen Verankerung und Verstetigung, werden die Stellen als
gewährleistende Grundvoraussetzung aus Sicht der Verwaltung für dauerhaft
erforderlich eingestuft.
Die Stellen stehen
unter Refinanzierungsvorbehalt (hier: Förderprogramm Digitale Modellregionen
NRW) und demzufolge unter einer dementsprechenden auflösenden Bedingung.
Lfd. Nr. 7 und 15 (Refinanzierungsvorbehalt)
Stellen: FD 1.18 - SB Zentraleinkauf und SB
Submissionen/Vergaben
Begründungen zur Erforderlichkeit der
Stellenbereitstellungen
Die Stellen werden
zwingend für die erfolgreiche Durchführung des zur Förderungsbeantragung
vorgesehenen Projektes „Digitales Beschaffungs- und Vergabewesen" der
Digitalen Modellregion (vgl. DS 15/5341) über den gesamten Förderzeitraum
benötigt. Ergänzend dazu sind Sachaufwendungen u. a. für eine externe
Unterstützung vorgesehen.
Hintergrund ist -
dass entsprechend der verwaltungsinternen und der politischen strategischen
Zielsetzungen/Vorgaben - die Chancen der Digitalisierung auf Basis optimierter,
medienbruchfreier und digitalisierter Prozesse für die Ausgestaltung des Service-
und Leistungsangebotes für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen
sowie für die interne Verwaltungsarbeit bestmöglich zu nutzen sind.
Im Rahmen des v. g.
Projektes plant die Verwaltung daher, die E-Vergabe auf Basis der
vergaberechtlichen Bestimmungen/Vorgaben stufenweise einzuführen und
umzusetzen. Hinzu tritt die geplante Digitalisierung von sowohl dezentral als
auch zentral über den Zentraleinkauf zu erfolgenden
Beschaffungs-/Einkaufsvorgängen. Neben der Entwicklung der Umsetzungskonzepte
und internen Vorgaben sind u. a. Prozessaufnahmen/-digitalisierungen und die
Realisierung der durchgängigen, grundgerüstlich standardisierten E-Vergabeakte
vorgesehen.
Im Hinblick auf die
aktuell sehr hohe und prognostisch weiter steigende Fallzahlenentwicklung sowie
unter Berücksichtigung der Anforderungen des RPAs an die „Weiterentwicklung der
Vergabestelle der Stadt Remscheid“ (gemäß den jährlichen
Prüfanmerkungen/-vermerken des RPAs zu den Jahresabschlüssen der Stadt
Remscheid) sind die Stellen aus Sicht der Verwaltung auch über den
Projektzeitraum hinaus dauerhaft zwingend notwendig.
Die Stellen stehen
unter Refinanzierungsvorbehalt (hier: Förderprogramm Digitale Modellregionen
NRW) und demzufolge unter einer dementsprechenden auflösenden Bedingung.
Lfd. Nr. 8 (Refinanzierungsvorbehalt)
Stelle: FD 1.18 - SB Submissionen/Vergaben
Begründungen zur Erforderlichkeit der
Stellenbereitstellung
Das Erfordernis
begründet sich zum einen auf den massiv gestiegenen Fallzahlen:
Jahr |
Gesamt |
davon oberschwellig (offene Verfahren, Verhandlungsverfahren) |
davon unterschwellig (beschränkte und öffentliche
Ausschreibungen) |
2014 |
140 |
5 |
135 |
2015 |
136 |
4 |
132 |
2016 |
172 |
10 |
162 |
2017 |
198 |
11 |
187 |
2018*) |
147 (76) |
11 (7) |
136 (69) |
*)
Stand: 30.08.2018 (12.03.2018).
Hinsichtlich der
konkreten Arbeitsintensität und Ressourcenbindung ist - neben den bekannten
sowie zunehmenden Änderungen des Vergaberechtes ab 2016 - auszuführen, dass der
Oberschwellenbereich äußerst komplex und vielschichtig ist. Zu den
notwendigen Kapazitäten sind als
Mindestqualifikation ein Bachelor-/ Verwaltungsstudium und bereits praktische
Erfahrungswerte mit dem Themengebiet erforderlich.
Im
Unterschwellenbereich ist dies stets abhängig vom Ausschreibungsgegenstand, den
verfahrensbezogenen/-immanenten Erfordernissen und der Frage, ob eine
Ausschreibung jährlich wiederkehrend ist. Regelfall ist die öffentliche
Ausschreibung. Die beschränkte Ausschreibungsform ohne Teilnehmerwettbewerb ist
nur in den normierten Fällen zulässig.
Die Fallzahlen in
2018 werden nach den hiesigen Erfahrungswerten und gemäß den Erwartungen der
fachbasierten Trendfortschreibung die Zahlen aus 2017 übersteigen. Zu erwarten
ist eine Gesamtfallzahl von deutlich über 200 Fällen, wie der in obiger Tabelle
dargestellte Vergleich der Fallzahlenentwicklung zwischen März und August 2018
in überschlägiger Trendbetrachtung bereits andeutet. Die an vorangegangenen
Jahresenden sonst übliche Abschwächung der Arbeitsauslastung ist seit Ende 2016
nicht mehr eingetreten. Ebenso ist festzustellen, dass die im Jahresverlauf
sich sonst in Wellenbewegungen darstellenden Arbeitsspitzen seit Mitte 2016
nicht mehr existent sind. In der Gesamtbetrachtung ist eine sich weiter
hochpotenzierende Dauerbelastung festzustellen, die ab dem 3. Quartal 2017
ihren bisherigen Höhepunkt erreichte und sich seitdem auf hohem Level weiter
steigert.
Trotz des bereits
erfolgten Einstiegs in die Digitalisierung durch die bereits im Jahr 2014
erfolgte Einführung und Implementierung des Vergabemanagementsystems, kann ein
ordnungsgemäßer Betrieb (als eigentlich sicherzustellender Regelfall) nur
bedingt sichergestellt werden. Ebenfalls kann das laufende Geschäft, bei
erfahrungs- und erwartungsgemäß weiter ansteigenden Fallzahlen, unter den
beschriebenen Rahmenbedingungen (ein Ende dieser Entwicklung ist derzeit nicht
absehbar) nicht im erforderlichen Umfang weiter gewährleistet werden.
Unter
Berücksichtigung der maßgeblich wirkenden Rahmenbedingungen hat sich die
Gesamtsituation der Vergabestelle zu
einer sich verstetigten, sich selbst weiter verstärkenden Eskalationsschleife
der Dauerbelastung entwickelt. Diese Situation ist nicht weiter tragfähig, es
besteht daher dringender, akuter Handlungsbedarf, der bei einer Nichthandlung
mit entsprechend hohen Risiken für die Gesamtverwaltung verbunden ist. Aufgrund
dessen muss hier aus Sicht der Verwaltung sofort regiert werden.
Als einen ersten
Schritt in diese Richtung wird vorgeschlagen, die im Bereich der Vergabestelle
bereits vorhandene halbe Stelle auf Vollzeit aufzustocken. Sollte die
Entwicklung der Fallzahlen und/oder die Änderung des Vergaberechtes in den
insbesondere seit dem Jahr 2016 stetig zunehmenden Geschwindigkeiten weiter
voran schreiten, sind zusätzliche Mehrbedarfe von 0,5 bis 1,0 VzÄ zu erwarten.
Lfd. Nr. 9 bis 11 (Refinanzierungsvorbehalt)
Stellen: FD 1.18 -
E-Government-Beauftragte/r / Leitung Digitalisierungsprojekte, SB
E-Government/Prozessmanagement, SB Betrieb der Systeme
Begründungen zur Erforderlichkeit der
Stellenbereitstellungen
Die Aufgabe
„E-Government/Verwaltungsdigitalisierung ist bei der Stadtverwaltung Remscheid
dem Fachdienst Interne Dienste zugewiesen. Hierfür stehen dort aktuell
vorwiegend nur solche Stellen- und Personalressourcen zur Verfügung, die sich
rein mit IT-technischen Planungs- und Umsetzungsaspekten beschäftigen.
Für die sehr
bedeutsamen Erfolgsfaktoren der entsprechenden Bereiche
·
übergreifendes
Projektmanagement für Digitalisierungsprojekte der Verwaltung (E-Government-Beauftragte/r),
·
fachliche
Projektleitung, Organisationsberatung und Prozessmanagement, sowie
·
operativer
Betrieb und Umsetzung (bspw. DMS-Einführung, E-Akten-Projekte, Scan-Stelle
etc.)
sind derzeit keine
Kapazitäten vorhanden - weder im Fachdienst Interne Dienste noch in der
Gesamtverwaltung.
Das Förderprogramm
„Digitale Modellregionen NRW“ bietet der Stadt Remscheid die Möglichkeit, für den aufgestellten Gesamtplanungsrahmen
und auf Basis der bekannten Förderrichtlinie entsprechende Refinanzierungen,
antragsbasiert zu nutzen. Für dessen erfolgreiche, übergreifende Steuerung und
Durchführung ist ein Multi-/Projektmanagement unabdingbar, was bei der Stadt
Remscheid mit Unterstützung der PD GmbH kurzfristig aufzubauen und zu
implementieren ist. Zur nachhaltigen Fortführung und Verstetigung sind v. g.
projektübergreifende Ressourcen zwingend erforderlich. Sie gewährleisten dabei
insbesondere das stimmige, systematische und strukturierte Ineinandergreifen
und die ordnungsgemäße Abwicklung und Nachweisführung der einzelnen Projekte
hin zu einem schlüssigen Gesamtgebilde. Ohne diese Ressourcen können die
einzelnen Projekte zur Digitalen Modellregion NRW nicht durchgeführt/betrieben
werden, zumal die Teilprojektleitungen auch selber, insbesondere in die
prozessbezogenen Teil-/Projekte (bspw. Bergische Prozessbibliothek), das
Projekt zum Formular- und Vordruckwesen sowie des Wissensmanagements, intensiv
eingebunden sein werden, ggf. auch gänzlich dafür abgestellt werden müssen.
Die Stellen stehen
unter Refinanzierungsvorbehalt (hier: Förderprogramm Digitale Modellregionen
NRW) und demzufolge unter einer dementsprechenden auflösenden Bedingung.
Lfd. Nr. 12 (Refinanzierungsvorbehalt)
Stellen: FD 1.18 - SB E-Government/Prozessmanagement
Begründungen zur Erforderlichkeit der
Stellenbereitstellungen
Beide Stellen
werden zwingend für die erfolgreiche Durchführung des bereits zur Förderung
beantragten Teilprojektes „Digitalisierung von Prozessen: Bürger, Sicherheit
und Ordnung" der Digitalen Modellregion (vgl. DS 15/5341) über den
gesamten Förderzeitraum benötigt. Ergänzend dazu sind Sachaufwendungen u. a.
für eine massive externe Unterstützung vorgesehen.
Hintergrund ist,
dass - entsprechend der verwaltungsinternen und der politischen strategischen
Zielsetzungen/ Vorgaben - die Chancen der Digitalisierung auf Basis
optimierter, medienbruchfreier und digitalisierter Prozesse für die
Ausgestaltung des Service- und Leistungsangebotes für die Bürgerinnen und
Bürger sowie für die Unternehmen bestmöglich zu nutzen sind.
Im Rahmen des v. g.
Projektes plant die Verwaltung daher mit der Digitalisierung der Prozesse im
Cluster Bürger, Sicherheit und Ordnung (schwerpunktmäßig Produkte und
Leistungen des Fachdienstes Bürger, Sicherheit und Ordnung aber auch Leistungen
des Bürgerservice anderer Fachdienste) die Voraussetzung für das digitale
Bürgeramt bzw. den digitalen Bürgerservice bei der Stadt Remscheid zu schaffen,
um Verwaltungsdienstleistungen künftig auch öffnungszeitenunabhängig, schnell,
digital, medienbruchfrei und automatisiert (inkl. Bezahlverfahren) über das
ebenfalls zur Implementierung vorgesehene Bürger-/ Serviceportal anbieten bzw.
bereitstellen zu können. Dies gewährleistet zudem die konforme und zeitgerechte
Umsetzung rechtlicher Vorgaben, wie insbesondere des Onlinezugangsgesetzes
(OZG) und der
E-Government-Gesetze Bund und Land NRW, die wiederum an den auf Ebene des IT-
Planungsrates bereits identifizierten und gesetzten Umsetzungsprioritäten
auszurichten ist.
Grundlage wird die
im Jahr 2016 erfolgte Organisationsuntersuchung nebst Aufnahme, Analyse und
Darstellung von Optimierungspotentialen für 1.073 Verwaltungsprozesse seitens
der Fa. Picture GmbH darstellen. Aus diesem Grund ist für zusätzliche
Prozessaufnahmen im o. a. Kontext daher auch die Verwendung der Picture-Methode
(zugleich Standard in der gemeinsamen Modellregion mit den Städten Wuppertal
und Solingen) vorgesehen.
Für den über den
Projektrahmen hinausgehend notwendigen, schrittweisen Roll-Out bezogen auf die
Gesamtverwaltung, verbunden mit der nachhaltigen Verankerung und Verstetigung
von Geschäfts-/Prozessoptimierung und -management, werden beide Stellen aus
Sicht der Verwaltung dauerhaft benötigt.
Die Stellen stehen
unter Refinanzierungsvorbehalt (hier: Förderprogramm Digitale Modellregionen
NRW) und demzufolge unter einer dementsprechenden auflösenden Bedingung.
Lfd. Nr. 13 (Refinanzierungsvorbehalt)
Stelle: FD 1.18 - SB
Dokumentenmanagementsystem/Koordinierung E-Akten
Begründungen zur Erforderlichkeit der
Stellenbereitstellung
Die Stelle wird
zwingend für die erfolgreiche Durchführung des bereits zur Förderung
beantragten Projektes „Digitalisierung des Schriftgutes (Einführung
DMS/E-Akte)" der Digitalen Modellregion (vgl. DS 15/5341) über den
gesamten Förderzeitraum benötigt. Ergänzend dazu sind Sachaufwendungen u. a.
für eine externe Unterstützung vorgesehen.
Hintergrund ist,
dass - entsprechend der verwaltungsinternen und der politischen strategischen
Zielsetzungen/ Vorgaben - die Chancen der Digitalisierung auf Basis
optimierter, medienbruchfreier und digitalisierter Prozesse für die
Ausgestaltung des Service- und Leistungsangebotes für die Bürgerinnen und
Bürger sowie für die Unternehmen sowie für die interne Verwaltungsarbeit
bestmöglich zu nutzen sind.
Im Rahmen des v. g.
Projektes plant die Verwaltung daher, auf Basis eines durchgeführten
Vorprojektes der Stadt Wuppertal und begleitend zum dort geplanten Teilprojekt
„digitaler Aktenplan“, als praktisches, qualitätssicherndes Testlabor mit der
Implementierung eines innovativen DMS inkl. ausgewählter E-Akten-Pilotierungen
die Grundvoraussetzung für die digitale Verwaltung zu schaffen. Dies ermöglicht
zudem die konforme und zeitgerechte Umsetzung in Orientierung an rechtliche
Vorgaben. Hinsichtlich des DMS und der E-Akten wird auch hier ein in der
gemeinsamen Modellregion mit den Städten Wuppertal und Solingen abgestimmter
Standard zum Einsatz kommen.
Mit Einsatz der
elektronischen Akte sollen die betreffenden Prozesse komfortabel, rechtssicher
und wirtschaftlich umgesetzt werden. Den Beschäftigten wird ein zeitgemäßes und
vernetztes Arbeiten ermöglicht. Akten befinden sich für alle Beteiligten in
einem einheitlichen Bearbeitungsstand und sind orts- und zeitunabhängig verfügbar.
Die ordnungsgemäße Aktenführung wird erleichtert. Auch wenn Papierakten und
elektronische Dokumente in einem Übergangszeitraum nebeneinander zu führen
sind, ist die langfristige Zielvorstellung, die elektronische Aktenführung an
die Stelle der Papierakte zu setzen und damit eine medienbruchfreie
Aktenführung zu garantieren. Vorgesehen ist es, in Pilotbereichen die
elektronische Aktenführung zu beginnen und eine Evaluierungsphase
anzuschließen.
Für den über den
Projektrahmen hinausgehend notwendigen, schrittweisen Roll-Out bezogen auf die
Gesamtverwaltung, verbunden mit der nachhaltigen Verankerung und Verstetigung
sowie der
Realisierung in weitergehenden E-Akten-Projekten, wird die Stelle als
gewährleistende Grundvoraussetzung aus Sicht der Verwaltung dauerhaft benötigt.
Die Stelle steht
unter Refinanzierungsvorbehalt (hier: Förderprogramm Digitale Modellregionen
NRW) und demzufolge unter einer dementsprechenden auflösenden Bedingung.
Lfd. Nr. 16
Stelle: FD 1.18 - SB Post- und Druckzentrum
Begründungen zur Erforderlichkeit der
Stellenbereitstellung
Die Stelle steht
nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den o. a. Projekten der Digitalen
Modellregion. Mittelbar soll durch sie aber die Möglichkeit des Einstiegs der
Verwaltung in Überlegungen, Prüfungen, Ausrichtungen und Maßnahmen im Hinblick
auf die E-Poststelle gewährleistet und sichergestellt werden, was wiederum mit
einer der Basisvoraussetzungen für die Digitalisierung der Verwaltung
darstellt. Beispielsweise zu nennen sind hier das zentrale Scannen sowie die
Gewährleistung, Betreuung und Überwachung der E-Zugangskanäle nach § 3 des
EGovG NRW i. V. m. § 3 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW. Es besteht insoweit ein
engerer Zusammenhang zur Stelle der Koord. DMS/E-Akten und dem Projekt
„Digitalisierung des Schriftgutes“. Aufgrund dessen sieht die Verwaltung diese
Stelle auch als dauerhaft notwendigen Bedarf an. Darüber hinaus handelt es sich
hierbei um eine unverzichtbare Funktionsstelle zur Aufrechterhaltung des
Dienstbetriebs. Alternativvarianten sind nicht tragfähig.
Lfd. Nr. 17 bis 20
FD 1.28 – Gebäudemanagement /
Stellenneueinrichtungen
Das Gebäudemanagement hat in den vergangenen Jahren, unter Berücksichtigung aller Konsolidierungsmaßnahmen einerseits und den notwendigen Veränderungen auf Grund der sich stetig verändernden Aufgabenstellungen andererseits, in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst 0.11 – Personal und Organisation die grundlegenden Strukturen angepasst und real mögliche Einsparpotentiale umgesetzt.
Aufgrund der vielfältigen neuen Aufgabenstellungen (z.B. Maßnahmen durch Umsetzung G8/G9 im Schulbereich, Um- und/oder Erweiterungsbauten in Schulen aus der Schulentwicklungsplanung, Neubauprojekte Rathaus Remscheid und Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung, vorauss. Bau der Schulsporthalle der Albert-Einstein-Gesamtschule, weiterer Planungen zur Bedarfsdeckung im Sportbereich) und der zunehmenden Zahl von Förderprogrammen, die auch in den nächsten Jahren, vorausblickend mindestens bis ca.2030 anstehen, ist die Abwicklung der vom Gebäudemanagement geforderten Leistungen mit dem bisher vorhandenen Personal nicht mehr möglich. Zusätzlich müssen die erheblichen, zusätzlichen Aufgaben des betrieblichen und baulichen Brandschutzes und des Schadstoffkatasters kompensiert werden.
Der Fachbereich Gebäudemanagement vergibt z. Zt. einen erheblichen Teil aller Leistungen im Bereich Bauen, Technik und inzwischen auch in der Gebäudeleittechnik so weit wie möglich an Externe. Der intern zu leistende Betreuungsaufwand ist bereits jetzt mit dem vorhandenen Personal kaum noch leistbar. Zusätzlich lehnen diverse Büros (insbesondere im technischen Bereich) mittlerweile Aufträge ab, bzw. beteiligen sich nicht mehr am Wettbewerb, da auch dort keine Kapazitäten mehr vorhanden sind.
Hieraus ergibt sich folgender Stellenbedarf im baul./technischen Bereich:
Lfd. Nr. 17
Stelle: 1.28 – SB Wartung und
Störungsbeseitigung der Gebäudeautomation
Begründung zur Erforderlichkeit der
Stellenbereitstellung
Die Gebäude der Stadt Remscheid wurden Zug um Zug an die städt. Gebäudeautomation angeschlossen und werden heute so zentral gesteuert, dass die Nutzung der Einrichtungen i.d.R. störungsfrei möglich ist. Der entscheidende Faktor der Gebäudeautomation ist die damit verbundene, nachweisliche Energieeinsparung in allen Bereichen. Die Zunahme an Flächen und die stete Weiterentwicklung führen dazu, dass die Wartungsleistungen sowie die Störungsbeseitigung mit dem vorhandenen Personal nicht mehr abzudecken sind. Hinzu kommen noch die Leistungen der Rufbereitschaften, die im 24 Std.-Service eine Betreuung der städt. Gebäude einschl. bzw. außerhalb der üblichen Dienstzeiten insbesondere die Störungsbeseitigungen ermöglichen.
Damit diese Leistungen weiterhin umfassend erbracht werden können, wurde ein Teilbereich im Frühjahr 2018 formal ausgeschrieben und für die Zeit vom 01.06.2018 bis 31.05.2019 extern vergeben. Der Umfang der Leistungen bezieht sich im Wesentlichen auf Programmierarbeiten und Inbetriebnahmen von GLT-Anlagen. Der tägl. Leistungsumfang beträgt durchschnittlich 8 Stunden und ist i.d.R. im Gebäudemanagement bzw. in anderen städt. Gebäuden erforderlich. Am öffentlichen Wettbewerb hat sich lediglich der, den Zuschlag dann erhaltende Bieter beteiligt. Es ist anzunehmen, dass aufgrund der konjunkturellen Lage kein weiterer Bieter Interesse hatte. Der Stundenverrechnungssatz beträgt für den Zeitraum der Leistungen 74,88 €/netto. Der Gesamtauftragswert beträgt ausgehend von einer zu leistenden Jahresstundenzahl von rund 1.200 Stunden rund 89.860 €/netto bzw. 106.930 € brutto.
Unabhängig davon, dass die beauftragte Firma lediglich den umrissenen Leistungsumfang erbringt und ein eigener Beschäftigter vollumfänglich im Aufgabenspektrum eines Sachbearbeiters Wartung und Störungsbeseitigung der Gebäudeleittechnik eingesetzt werden könnte, beträgt der Personalkosteneckwert E 9a 64.200 €/Jahr. Auch unter Berücksichtigung möglicher Fremdvergaben in Krankheitsfällen mit einer Gesamtsumme von ca. 10.500 €/brutto (gem. KGSt. 15/2015 sind durchschnittlich 14,72 Tage anzusetzen) beträgt die reale jährliche Einsparung rund 32.320 € bei Leistungserbringung mit eigenem Personal.
Lfd. Nr. 18 und 19
Stelle: 1.28 – SB Instandhaltung
elektronische Anlagen sowie SB Instandhaltung Heizung, Lüftung, Sanitär
Begründung zur Erforderlichkeit der
Stellenbereitstellung
Im Rahmen der Ende 2017 beschlossenen Anpassung der Organisationsstrukturen wurde insoweit den, sich bereits abzeichnenden Problemen Rechnung getragen, als dass neben der Zusammenführung der beiden Abteilungen Bauen und Technik innerhalb dieser Abteilung ein Planungsbereich mit 1,5 Stellen Architektur und vier Bezirke (Alt RS 1, Alt RS 2, Lennep und Lüttringhausen) geschaffen wurden. Die Bezirke bestehen aus jeweils 1 VZ-Stelle Architektur (zugleich Teamleitung), 1 VZ-Stelle Bautechnik, 1 VZ-Stelle SB Instandhaltung elektrotechnischer Anlagen, 1 VZ-Stelle SB Instandhaltung Heizung, Lüftung, Sanitär.
Ziel ist es, durch kürzere Abstimmungswege und Präsenz jeweils eines einzigen Ansprechpartners je Bezirk, beim Gebäudenutzer in allen Angelegenheiten eine bessere Abwicklung zu ermöglichen und hieraus zu erwartende Synergien zu nutzen.
Die derzeit erfolgende schrittweise Umsetzung der Organisationsstrukturen zeigen unter Berücksichtigung der laufenden und ganz besonders der bereits bekannten, zusätzlichen Maßnahmen, dass insbesondere der Planungsbereich um die Bereiche Elektrotechnische Anlagen und Heizung, Lüftung Sanitär, mit entsprechend qualifiziertem Personal (mind. Ingenieur) zu erweitern ist, damit die maßgeblichen Vorleistungen für die Abwicklung der einzelnen Projekte in den Bezirken möglich werden. Zusätzlich müssen für die notwendigen Um- und Erweiterungsbauten im Zuge G8/G9 und aller weiteren Überlegungen, in erheblichem Umfang in erster Linie zunächst Planungsleistungen erbracht werden. Das entsprechend qualifizierte Personal ist innerhalb des FD 1.28 vorhanden, und z.Zt. in den Bezirksstrukturen
eingebunden. Deren Aufgaben innerhalb der Bezirke können
durch den Einsatz von zusätzlichen Sachbearbeitern Instandhaltung Elektrotechnik
sowie Heizung, Lüftung, Sanitär kompensiert werden.
Lfd. Nr. 20
Stelle: 1.28 – (Team-) Leitung Bezirk 4 im
Bereich Bauen und Planen
Begründung zur Erforderlichkeit der
Stellenbereitstellung
Zusätzlich sind die Aufgaben des baulichen und betrieblichen Brandschutzes zu betrachten. Die Aufgabenstellung des baulichen Brandschutzes der Gesamtverwaltung wurden bisher von der zuständigen Architektin für Grundschulen (neu: Teamleitung Bezirk 4 – Lüttringhausen) wahrgenommen. Dem FD Gebäudemanagement wurde in 2013/2014 der betriebliche Brandschutz insgesamt übertragen.
Alleine im baulichen Brandschutz sind z.Zt. jährl. 1,5 Mio € im Schulbereich zu planen und umzusetzen. Auf Grund des Zustandes der Gebäude aus brandschutztechnischer Sicht ist ein weiterer Aufschub der Maßnahmen nicht möglich. Die Bauaufsicht drängt mit entsprechendem Nachdruck auf die Umsetzung aller Maßnahmen. Vereinzelt mussten in Teilbereichen übergangsweise Maßnahmen wie Nottreppenhäuser vorab umgesetzt werden, damit die Nutzungserlaubnis nicht versagt wird. Darüber hinaus ist der bauliche Brandschutz auch für alle weiteren Gebäude langfristig zu prüfen und gemäß den geltenden Bestimmungen anzupassen.
Der betriebliche Brandschutz ist für die Gesamtverwaltung zu konzipieren und umzusetzen. Diese Leistungen konnten bisher nicht bzw. nur in Ansätzen erbracht werden. Zusätzlich ist das Schadstoffkataster umfassend zu prüfen und regelmäßig fortzuschreiben.
Diese Aufgaben sind zukünftig als Stabsstelle direkt der Abteilungsleitung zuzuordnen, da Leistungen dieser Stelle auf alle weiteren Bereiche dieser Abteilung Einfluss nehmen. Die bisherige Teamleitung des Bezirks 4 verfügt über die erforderlichen qualifizierten Ausbildungen und übernimmt die gesamte Aufgabenstellung. Es ist eine neue Vollzeitstelle der Teamleitung Bezirk 4 (voraussichtlich Lüttringhausen) zu schaffen.
Kompensation der lfd. Nr. 17 bis 20:
Die Kompensation der zusätzlich entstehenden Personalkosten erfolgt durch die Reduzierung der externen Vergaben um ein Volumen von ca. 675.100€/Jahr im Bereich Bau und 448.860 €/Jahr im Bereich Technik. Die Angaben beziehen sich auf die kommenden 2 Jahre der aktuellen Maßnahmenplanung, die durch die einzurichtenden, bzw. verschobenen Stellen übernommen werden. Die Honorarberechnung entspricht der HOAI mit den jeweils geringstmöglich anzusetzenden Werten (=Vergabefall).
Die Kompensation der Vollzeitstelle Gebäudeleittechnik erfolgt durch Wegfall der bisherigen Fremdvergabe der Leistungen.
Lfd. Nr. 21
Stelle: 1.41 – Wissenschaftl. MA Dt.
Röntgen-Museum
Begründung zur Erforderlichkeit der
Stellenbereitstellung
Das DRM hat sich in
der letzten Dekade den Ruf eines überregional bedeutsamen
naturwissenschaftlich-technischen Museums erarbeitet. Dabei reicht jedoch die
Umgestaltung einer Ausstellung alleine nicht aus. Diese stellt vielmehr eine
besondere Lernatmosphäre dar, in der die Akteure und Besucher gezielt
unterstützt werden müssen. Zu diesen und weiteren Aufgaben des DRM sind
qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiter/innen erforderlich. Im Fokus muss
dabei insbesondere die nachhaltige Weiterentwicklung des DRM auch im Kontext
eines besonderen außerschulischen Lernortes stehen. In Kombination mit der
Neupositionierung des Geburtshauses von Wilhelm Conrad Röntgen durch die
Deutsche Röntgengesellschaft ergeben
sich zudem ganz
neue Perspektiven für die Entwicklung von speziellen Formaten und auch für den
Wissenschaftstourismus.
Der 2004 erstellte
Masterplan „Neues Deutsches Röntgen Museum“ wurde einhellig von Verwaltung und
Politik verabschiedet und seine Umsetzung seitdem von vielen Partnern und
Sponsoren unter der Federführung der Gesellschaft der Freunde und Förderer des
Deutschen Röntgen-Museums sehr erfolgreich vorangetrieben. Bisher wurden
ca. 5.8 Millionen € mit einer Drittmittelquote von rund 68% in das
Projekt investiert. Der Abschluss mit der Fertigstellung des letzten
Bauabschnitts wird im Jahr 2020 erfolgen. Die vielfältigen aktuellen
Aufgaben mit Doppelbelastungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch
die Umsetzung der Neukonzeption mit den Schwerpunkten „ Außerschulischer
Lernort“ und „Museum“ (Sammeln, Forschen, Bewahren und Vermitteln) sind nur
durch qualifiziertes Fachpersonal zu gewährleisten.
Neben den aufgeführten
priorisierten Tätigkeiten im Bereich Vermittlung muss insbesondere auch das
über Jahre versäumte Aufarbeiten des Archivguts des Museums vorangetrieben
werden. Bei der Aufarbeitung der wissenschaftshistorisch bedeutsamen und
einmaligen Archivalien hin zu einem wissenschaftlichen Forschungsarchiv ist
qualifiziertes Fachpersonal im Kontext der Informationsvermittlung im Rahmen
des neuen Gesetzes zur Informationsweitergabe (IWG) zwingend erforderlich. In
einer 2017 vom LVR erstellten Analyse wird der Personalaufwand für die
Erschließung der archivischen Bestände des DRM auf ca. 25.210 Stunden
geschätzt. Dies entspräche bei einem Ansatz von 1.600 Nettoarbeitsstunden, die
eine Vollzeitkraft pro Jahr verrichtet, einer Projektdauer von knapp 16 Jahren.
Bei dieser Schätzung bleiben Zuwächse durch die fortlaufende Übernahme weiterer
Bestände sogar noch unberücksichtigt.
Die 2015
installierte wissenschaftliche Volontariatsstelle stellt aufgrund Ihres
Ausbildungscharakters zusätzliche Anforderungen an das verbliebene
Stammpersonal. Die Effizienz dieser Ausbildungsstelle liefert
entgegen der Erwartungen der Verwaltung keinen nachhaltigen
Mehrwert. Die Beschäftigung der Volontäre findet eher in Projekten
statt; nachhaltige Ergebnisse können nicht erzielt werden.
Zur (Teil-)
Kompensation der höheren Personalaufwendungen für die einzurichtende Stelle zum
01.01.2020 wird die Volontariatsstelle mit Beendigung des Vertrages der
derzeitigen Volontärin gestrichen.
Lfd. Nr. 22
Stelle: 2.51 – SB Betriebsführung städt. KTE
Begründung zur Stundenerhöhung von derzeit
25 Wochenstunden auf Vollzeit
In den 20
städtischen Kindertageseinrichtungen wurde das Betreuungsangebot in den letzten
Jahren um 200 Plätze erweitert. Zurzeit werden 1.400 Kinder von ca. 300
pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut.
Verwaltungstechnisch
sind der allgemeine Betrieb, die Weiterentwicklung der fachlichen Qualität, die
sachliche und personelle Ausstattung, das Rechnungswesen sowie die regelmäßige
Beantragung und Abrechnung gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland zu
gewährleisten.
Die
Verwaltungsabläufe wurden kontinuierlich optimiert. Auf die Einrichtungen
wurden Tätigkeiten in Teilbereichen angemessen delegiert.
Im Fachdienst
Jugend stehen inklusive der Abteilungsleitung 3,6 Vollzeitäquivalente zur
Verwaltung der 20 städtischen Kindertageseinrichtungen mit 70 Gruppen zur
Verfügung.
Im Hinblick auf das
erweiterte Platzangebot steht für die Aufgabe nicht genügend Personalkapazität
zur Verfügung.
Eine vorhandene
Teilzeitstelle soll um 14 Stunden auf Vollzeit erhöht werden.
Lfd. Nr. 23
Stelle: 2.51 – SB Wirtschaftliche
Jugendhilfe
Begründung zur Erforderlichkeit der
Entfristung der Stelle
In der
Wirtschaftlichen Jugendhilfe werden mit Stand 30.06.2018 819 Fälle bearbeitet. Die
Gemeindeprüfungs-anstalt empfiehlt als Fallzahl-Richtwert für die
Wirtschaftliche Jugendhilfe 140 Fälle pro Vollzeitstelle.
Fallzahlen WJH |
30.06.2018 |
VzÄ WJH im Soll |
5,5 |
Fälle |
819 |
Fälle pro Fachkraft im SOLL |
149 |
Bei einem Wegfall
der Stelle SB Wirtschaftliche Jugendhilfe steigt die Fallzahlrelation auf 1:
182 Fälle und läge somit deutlich über der Empfehlung der
Gemeindeprüfungsanstalt.
Lfd. Nr. 24
Stellen: 2.51 – Bezirkssozialarbeit
Begründung zur Erforderlichkeit der
Entristung der Stellen
Im HzE-Bericht 2018
des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) werden steigende Trends bei der
Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung aus den letzten Jahren bestätigt und
aufgrund der aktuellen Ergebnisse auf eine zusätzliche Dynamik in den
Entwicklungen hingewiesen. Nachfrage und Inanspruchnahme von Leistungen im
Kontext von Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige sowie im Bereich
der Eingliederungshilfen bei einer (drohenden) seelischen Behinderung haben
somit einmal mehr Höchststände bei den Fallzahlen erreicht und damit
einhergehend zu einer Steigerung der Aufwendungen zur Finanzierung der
Leistungen („HzE Bericht 2018 - Erste Ergebnisse“, Agathe Tabel, Jens Pothmann,
Sandra Fendrich).
Die Fachkräfte des
Allgemeinen Sozialdienstes in Remscheid nehmen mit einem Zeitanteil von 90 %
die Aufgaben für den Bereich der Jugendhilfe wahr. Die unten dargestellten
Fallzahlen im Verhältnis zu den Personalkapazitäten (Vollzeitäquivalenten)
bilden die Fälle von gewährten Hilfen zur Erziehung, die dem Hilfeplanverfahren
unterliegen, ab. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) empfiehlt bis zu 30
Fälle pro Vollzeitkraft ASD.
Fallzahlen HzE |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 (30.09.) |
VzÄ ASD im Soll (90% Jugendhilfe) |
21,5 (90% = 19,35) |
24,5 (90% = 22,05) |
26,5 (90% = 23,85) |
26,5 (90% = 23,85) |
Hilfeempfänger HzE im ASD |
665 |
705 |
747 |
724 |
Fallzahlen pro
VzÄ-ASD im SOLL |
34,4 |
32 |
31,3 |
30,4 |
Aktuell entspricht
die Fallzahlrelation den Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt. Bei einem
Wegfall der Stellen Bezirkssozialarbeit steigen die Fallzahlen pro Fachkraft
auf 1: 34 und somit deutlich über den Richtwert.
Lfd. Nr. 25
Stelle: 3.31 – SB Baumschutzangelegenheiten
und Artenschutz
Begründung zur Stundenerhöhung von derzeit
33,5 Wochenstunden
auf Vollzeit
Die Aufstockung der
Stelle vorhandenen Stelle ab dem 01.11.2019
um 5,5 Wochenstunden auf eine unbefristete Vollzeitstelle ist erforderlich, da im Arbeitsbereich
„Baumschutz“ Mehrarbeit in erheblichem Umfang zu leisten ist.
Diese Mehrarbeit
resultiert aus:
·
Erweiterung
des sachlichen Geltungsbereiches der Baumschutzsatzung
·
Stetig
wachsender Aufwand für die Feststellung von geeigneten Standorten für
Ersatzpflanzungen sowie deren Vornahme.
·
Erhöhter
Aufwand für die Abstimmung mit Bauherren bzw. Planern zunehmend schon im
Vorfeld von Vorhaben.
·
Verstärkte
Nachfrage nach Beratung von Unternehmen im Zusammenhang der Ausführung von
Gehölzpflegemaßnahmen zur Vermeidung von Verstößen gegen die Baumschutzsatzung.
·
Steigende
Zahl von Privatpersonen, die Auskünfte in Baumschutzangelegenheiten wünschen.
Die Anhebung der
wöchentlichen Arbeitszeit um 5.5 h erfordert nach KGSt.-Bericht 17/2017
zusätzliche Personalkosten i.H.v. ca. 9.500 €/a. Diese Mehrkosten werden
gedeckt durch zusätzliche Gebühren, die auf der Grundlage der mit Ratsbeschluss
vom 30.11.2017 geänderten Baumschutzsatzung erzielt werden. Daneben werden
Mehreinnahmen erlangt, die aus der mit Datum vom 04.10.2017 geänderten
Verwaltungsgebührensatzung im Zusammenhang mit Anträgen nach der
Baumschutzsatzung hervorgehen.
Soweit der
vorgeschlagenen Stundenaufstockung zugestimmt wird, gliedert sich die
Aufgabenverteilung der Stelle ab dem 01.11.2019 in die folgenden Arbeitsbereiche
mit den aufgeführten Anteilen:
Baumschutz 65%
Artenschutz 30
%
Reitangelegenheiten 5%
Lfd. Nr. 26
Stelle: 3.32 – SB Schwarzarbeitsbekämpfung
Begründung zur Stundenerhöhung von derzeit
30 Stunden auf Vollzeit
Schwarzarbeit in
der Definition nach dem Gesetz zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung stört als
Ordnungswidrigkeit die Öffentliche Sicherheit und führen demnach auch zu
Verstößen gegen das Handwerks- und Gewerberecht (Zuständigkeit der Kommunen).
Insoweit gehört die kommunale Schwarzarbeitsbekämpfung im Rahmen der
Gefahrenabwehr zu den Pflichtaufgaben
zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 Ordnungsbehördengesetz NRW).
Die seit Juli 2017
bestehende und in NRW bislang einmalige Kooperation der Kreishandwerkerschaft
Remscheid mit dem hiesigen Kommunalen Ordnungsdienst wurde medial mehrfach
anerkennend dargestellt und über Remscheids Grenzen hinaus gelobt (u.a.
Vorstellung als „best practice“ Beispiel bei der MWIDE NRW Fachtagung „Standorte in NRW
stärken. Gemeinsam
gegen Schwarzarbeit“). Die Fortsetzung dieser Kooperation ist erklärter
politischer Wille.
Ab November 2018
wird der Stadt Remscheid im Rahmen dieser Kooperation ein ziviles
Ermittlungsfahrzeug zur Verfügung gestellt, wodurch künftig zivile Ermittlungen
auch am Wochenende („Feierabendbaustellen“) zu einer deutlichen Steigerung der
Fallzahlen und folgerichtig zu einer Mehrbelastung in der Sachbearbeitung
führen werden.
Im Rahmen der
externen Orga-Untersuchung durch die Fa. Picture wurde bereits 2016 - also vor
der o.a. Zusammenarbeit - dargelegt, dass für die im Bereich der
Schwarzarbeitsbekämpfung anfallenden Tätigkeiten zwei Vollzeitstellen (2,0 VzÄ)
erforderlich sind. Aktuell wird dieses Aufgabengebiet anteilig durch eine
Sachbearbeiterstelle mit 30 Wstd. ( 0,73 VzÄ) wahrgenommen; unterstützend wird
die SGL-Stelle tätig.
Die komplexen
Vorgänge im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung können jedoch nur zeitnah und
sachgerecht bearbeitet werden, wenn annähernd ausreichende Kapazitäten zur
Verfügung stehen, weshalb die Kapazitätserhöhung um 0,27 VzÄ erforderlich ist.
Ob die
Personal-Mehrkosten kompensiert werden können, bleibt aufgrund folgender,
möglicher Hemmnisse (u.a.) abzuwarten:
Ø
Die
Zuständigkeit kann im laufenden Ermittlungsverfahren wechseln (Hauptzollämter,
Finanzämter, Jobcenter, Staatsanwaltschaft)
Ø
Die
Betroffenen sind oft „abgängig“, was
häufig zu Verfolgungs- und Vollstreckungshindernissen führt.
Ø
Bei
Entscheidung vor Gericht fließt das Bußgeld an die Landeskasse.
Lfd. Nr. 27
Stelle: 3.37 – SB Ausbildung
Begründung zur Erforderlichkeit der
Stellenneueinrichtung
Bisher wurde die
Ausbildungsleitung durch die Abteilungsleitung der Abteilung „Einsatz und
Organisation“ und der Sachgebietsleitung Ausbildung wahrgenommen. Der Hauptausbilder
und für die Organisation des Grundlehrgangs maßgeblich verantwortliche
Mitarbeiter entstammt der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, und ist
grundsätzlich im Einsatzdienst tätig und einer Wachabteilung zugeordnet.
Aufgrund dessen musste bisher im Zweijahresrhythmus ein solcher Mitarbeiter für
mehrere Monate aus dem Einsatzdienst herausgelöst und in den Tagesdienst
versetzt werden, damit er die Grundausbildung in weiten Teilen durchführen und
insbesondere organisatorisch begleiten konnte.
Durch die nun
jährlich startenden Grundlehrgänge ist eine solche Vorgehensweise nicht mehr
tragbar. Zudem ist eine geplante und regelmäßig wiederkehrende Schwächung der
Personaldecke des Einsatzdienstes durch Abordnungen in den Tagesdienst nicht
mehr akzeptabel. Es muss gewährleistet sein, dass eine kontinuierliche
Betreuung des Grundlehrgänge gegeben und eine fortlaufende Begleitung von
Einstellungsverfahren möglich ist. Die hauptsächlichen Aufgaben des künftigen
Stelleninhabers/der künftigen Stelleninhaberin stellen sich wie folgt dar:
-
Übernahme
der Funktion des Ausbilders/der Ausbilderin im Vorbereitungsdienst,
-
Erteilung
von Unterrichten im Vorbereitungsdienst,
-
Mitglied
der Prüfungskommission bei Prüfungen nach den Ausbildungsvorschriften der
Feuerwehr,
-
Arbeitsabläufe
für die praktische Ausbildung während des Vorbereitungsdienstes festlegen,
-
Aufstellen
von wöchentlichen Stundenplänen für den Vorbereitungsdienst,
-
Mitwirkung
bei der Beurteilung der Brandmeisteranwärter/innen während der einzelnen Abschnitte
im Vorbereitungsdienst,
-
Erstellung
und Aktualisierung von Lehrunterlagen,
-
Mitwirkung
in Gremien, die das Sachgebiet betreffen,
-
Mitwirkung
bei Werbemaßnahmen zur Mitgliedergewinnung und Maßnahmen zur Nachwuchsförderung
der Berufsfeuerwehr,
-
Mitwirkung
bei der Durchführung von Auswahlverfahren für den Vorbereitungsdienst der
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt,
-
Koordination,
Überwachung und Qualitätssicherung der Wachausbildung bei der Berufsfeuerwehr
-
Einsatzdienst
in geringem Umfang als Gruppenführer.
Die eingeworbene
Stelle umfasst neben der Durchführung des Grundlehrgangs auch noch die
Organisation und Überwachung der Wachausbildung. Gemäß § 32 BHKG ist die Stadt
Remscheid kreisfreie Stadt verpflichtet, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr
durch regelmäßige Aus- und Fortbildung zu erhalten. Zudem sind in einigen
Bereichen der Spezialausbildung weitere jährliche Fortbildungen/Übungen
verpflichtend durchzuführen (Atemschutz,
Absturzsicherung,
Unterweisung nach STVO, etc.). Diese Wachunterrichte müssen zwingend
koordiniert, organisiert und evaluiert werden. Bisher wird dies nur
unzureichend durchgeführt, was zu einem deutlichen Missstand im Bereich der
Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr geführt hat.
Kompensation:
-
Keine
weitere Abordnung von Mitarbeitern/innen in den Tagesdienst, dadurch keine
Entschädigungszahlungen für entgangenen DuZ und keine Mehrarbeit durch andere
Mitarbeiter/innen
o
Einsparung
von rund 32.046€/a Personalkosten
Lfd. Nr. 28
Stelle: 3.37 – SB vorbeugender Brandschutz (VB)
Begründung zur Erforderlichkeit der
Stellenneueinrichtung
Aufgabe der
Feuerwehren in kreisfreien Städten ist es, die Belange des Brandschutzes bei
Baugenehmigungsverfahren zu vertreten.
Die Liste der
brandschaupflichtigen Objekte in Remscheid umfasst ca. 720 Objekte. Hiervon
sind ca. 300 besonders kritische Objekte, wie Krankenhäuser oder Kindergärten,
in Zeitabständen von drei Jahren zu prüfen.
Weitere 420 Objekte
sind spätestens alle sechs Jahre einer Brandschau zu unterziehen. Somit sind
pro Jahr 170 Brandschauen durch die Feuerwehr durchzuführen.
Aktuell werden von
den pflichtigen Objekten lediglich 30 % den notwendigen Prüfungen in einem
Jahr unterzogen.
Stundenbedarf
der Abteilung in ausgewählten Tätigkeiten
Tätigkeit |
Std. pro Jahr |
Begründung |
Stellungnahmen in
Bauaufsichtlichen Verfahren |
1.700 |
Bei 240
Stellungnahmen pro Jahr und 7 Std. pro Stellungnahme |
Brandschauen |
1.200 |
Bei 170
Brandschauen pro Jahr und 7 Std. pro Brandschau |
Veranstaltungen |
300 |
Bei 150
Veranstaltungen pro Jahr und 2 Std. pro Veranstaltung |
Feuerwehrpläne |
300 |
194 Pläne pro
Jahr und 1,5 Std. pro Plan |
Brandschutzerziehung/
-aufklärung/ -beratung |
250 |
|
Bauaktenkonferenz |
150 |
50 Termine BAK
pro Jahr mit 3 Std. |
Leitungsaufgaben
in der Abteilung |
250 |
|
Sonstiges |
250 |
|
Summe: |
4.400 |
|
Bei einer
jährlichen Arbeitszeit von 1.600 Stunden für einen Mitarbeiter/einer
Mitarbeiterin, der/die ausschließlich im Tagesdienst eingesetzt wird, ergeben
sich bei 30 % Schichtdienstanteilen noch verfügbare 1.100 Std./a pro
Mitarbeiter/in.
Aus der oben
angegebenen Tabelle ergibt sich somit ein Bedarf von vier Mitarbeitern/innen
mit der Qualifikation „Sachbearbeiter/in Stellungnahmen/Brandschau“ innerhalb
der Abteilung Gefahrenvorbeugung.
Lfd. Nr. 29
Stelle: 3.37 – SGL Einsatzplanung
Begründung zur Erforderlichkeit der
Stellenneueinrichtung
In der Abteilung
Einsatz und Organisation (3.37.1) ist bisher eine Stelle für den
Aufgabenbereich Einsatzplanung und Leitung Leitstelle vorhanden. Diese
breitgefächerten Aufgaben wie bisher in einer Stelle zu bündeln, ist angesichts
des mittlerweile vorhandenen Arbeits- und Aufgabenvolumens nicht mehr möglich
und insbesondere nicht mehr zielführend.
Die derzeitige
Stelle ist zu 30% dem Bereich Einsatzplanung, zu 35% dem Bereich Leitung
Leitstelle und zu 5% Sonderaufgaben zugeordnet. Die verbliebenen 30% der
Arbeitszeit sind für die Tätigkeit im Einsatzführungsdienst als C- Dienst bzw.
B-Dienst vorgesehen.
Diese
Arbeitszeitanteile sind bei Weitem nicht mehr auskömmlich. Insbesondere da
viele mittlerweile pflichtige Aufgaben nicht in der Stellenbeschreibung
vorhanden sind, jedoch viel Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Zudem sind durch
die Einführung des Digitalfunks viele neue Aufgaben in den beschriebenen
Verantwortungsbereich hinzugekommen, da die Leitung der Leitstelle in der
Organisationsstruktur der Feuerwehr Remscheid gleichzeitig auch die Leitung der
Taktisch-Technischen Betriebsstelle ist.
Bisher umfasste der
Bereich der Einsatzplanung lediglich folgende Aufgaben:
-
Bearbeitung
und Aktualisierung aller Einsatzunterlagen, z.B.
o
Alarm-
und Ausrückeordnung
o
Ausrückebereiche
o
Alarmierungsstichworte
o
Adressenverwaltung
o
Gefährliche
Stoffe und Güter
o
Fahrzeugausgleich
-
Stellungnahmen
in Sachen Feuermeldeanlagen innerhalb der gutachterlichen Tätigkeit für das
Baugenehmigungsverfahren
-
Organisatorische
Vorbereitungen für die Sitzungen des Krisenstabes
Tatsächlich umfasst
der Bereich der Einsatzplanung deutlich mehr Aufgaben, die die Feuerwehr
Remscheid als pflichtige Aufgabe gemäß
BHKG erfüllen muss:
-
Controlling
und Anpassung von Einsatzplänen
-
Abwicklung
von Schriftverkehr mit übergeordneten (Aufsichts-) Behörden
-
Fertigung
von einsatztaktischen Stellungnahmen
-
Einbindung
der Landeskonzepte der vorgeplanten überörtlichen Hilfe in NRW zur Abwehr von
Großeinsatzlagen und Katastrophen in die Abläufe der Leitstelle
-
Administration
der Stabssoftware zur Einsatzführungsunterstützung
-
Erarbeitung
von Einsatzplänen in Bezug auf temporäre Veranstaltungen mit Teilnahme an
Besprechungen und Ortsterminen
-
Vorbereitungen
von ämter- und institutionsübergreifenden Übungen
-
Bearbeitung
von Übungen für die Freiwillige Feuerwehr
-
Erarbeitung
von taktisch-technischen Vorgaben für Fahrzeugbeschaffungen
-
Abwicklung
von Schriftverkehr mit übergeordneten Stellen
-
Teilnahme
an Verkehrsbesprechungen
-
Bearbeitung
von Grundsatzfragen hinsichtlich der Einsatzorganisation
-
Vermittlung
neuer Erkenntnisse an die Mitarbeiter der Feuerwehr
-
Mitwirkung
bei der Erstellung von Einsatzplänen für den Ausfall kritischer Infrastrukturen
-
Mitwirkung
bei der Aufstellung und Fortschreibung von Gefahrenabwehrplänen für
Großeinsatzlagen und Katastrophen nach dem BHKG
-
Berichtswesen
für besondere Einsätze führen
-
Dienstanordnungen
und Bekanntmachungen für den Einsatz der Feuerwehr erarbeiten
-
Grundsatzfragen
mit anderen Behörden und Fachdiensten abstimmen
Es ist eindeutig zu
erkennen, dass die dargestellte Fülle an Aufgaben nicht länger durch einen
Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin mit einem Stellenanteil von 30% durchzuführen
ist. Es ist unabweisbar, die beschriebene Stelle einzurichten, um sowohl für
den Bereich Einsatzplanung, als folglich auch für den Bereich Leitung
Leitstelle ausreichend Kapazitäten zu schaffen, um allen Aufgaben gemäß BHKG
gerecht zu werden und allen pflichten Aufgaben nachkommen zu können.
Lfd. Nr. 30
Stelle: 4.12 – SB Liegenschaften
Begründung zur Erforderlichkeit der
Stellenneueinrichtung
Beim
Fachdienst 4.12 – Stadtentwicklung, Wirtschaft und Liegenschaften (Sachgebiet
Liegenschaften) wird die Stelle einer Sachbearbeiterin / eines
Sachbearbeiters mit einem Vollzeitäquivalent (VzÄ) von 1,00 für
Wohngrundstücksvorbereitung eingerichtet.
Durch Umsetzung eines kw7-Vermerks zum 01.09.2018 entfällt der Bereich
des Verkaufs des städtischen Streubesitzes, sowie der Verkaufsvorbereitung
einzelner möglicher Wohnbaugrundstücke im städtischen Besitz.
Für die An- und Verkaufsvorgänge mit besonders schwierigen Verhandlungen stehen
nur noch 0,4 VzÄ im Rahmen der Stelle der Sachgebietsleitung zur Verfügung. Die
„normalen“ An- und Verkaufsvorgänge sind durch die Liegenschaftsverwaltung in der notwendigen und bisherigen Intensität
nicht mehr abwickelbar.
Aus dieser personellen Entwicklung heraus ist die Einrichtung der Stelle der
Wohngrundstückvorbereitung angezeigt, da nur dadurch zukünftig entsprechende
Einnahmen aus Grundstücksverkäufen oder Geltendmachung von angemessenen
Entschädigungen generiert werden können.
Im Jahr 2017 konnten Kaufverträge mit einem Gesamtkaufpreiserlös von mehr als
900.000,00€ abgeschlossen werden.
Eine fehlende Einrichtung der Stelle hat zur Folge, dass Verkaufserlöse im
sechsstelligen Bereich nicht mehr erzielt werden können, da die Mehrheit der
Verkaufsvorgänge nicht zum Abschluss gebracht werden kann.
Lfd. Nr. 31
Stellen: 4.12 – Verbindliche Bauleitplanung
Begründung zur Erforderlichkeit der
Stellenneueinrichtungen
Der Stab
Bauleitplanung hat im FD 4.12 im Wesentlichen die Aufgaben der Bebauungsplanung
für die Stadt Remscheid, der planungsrechtlichen Stellungnahmen und des städtebaulichen
Entwurfs und Begleitung. Zur Bewältigung der
dringenden anstehenden Aufgaben, insbesondere der Entwicklung großer Gebiete
für Wohnungsbau und Gewerbe, besteht ein Bedarf von 2 Stellen für
Sachbearbeiter Bauleitplanung.
Mit der derzeitigen personellen Ausstattung
können selbst die vordringlichsten Aufgaben in diesen Bereichen nur
eingeschränkt wahrgenommen werden, so
dass auch dringende Bebauungspläne nur zeitlich verzögert bearbeitet werden
können. Dabei werden Aufgaben, die gesetzlichen Fristen unterliegen, vorrangig
bearbeitet. Dies sind u.a. Bebauungspläne, die der städtebaulichen Steuerung
z.B. im Bereich des Einzelhandels dienen, planungsrechtliche Stellungnahmen in
Baugenehmigungsverfahren und die Begleitung laufender planungsrechtlicher
Klageverfahren.
Mit der Einrichtung der beiden Stellen in
der Bebauungsplanung können auch Bebauungspläne, die einer sinnvollen und
wünschenswerten städtebaulichen Entwicklung, insbesondere von Wohnbauflächen
und Gewerbegebieten dienen, zeitnah bearbeitet werden. Dies betrifft auch die
Beplanung von großen Entwicklungsflächen (z.B. Wohngebiete Knusthöhe,
Gewerbegebiete Gleisdreieck und Borner Straße), die wegen ihres Umfangs erst
mit der Einrichtung der beantragten Stellen sinnvoll und zügig bearbeitet
werden können. Damit werden zentrale Voraussetzungen für die bauliche
Entwicklung der Stadt geschaffen.
Kompensation:
Mit der Aufstellung dieser Bebauungspläne geht
neben der städtebaulichen Aufwertung auch eine Wertsteigerung der betroffenen
Grundstücke einher. Bei Planungen auf Grundstücken privater Eigentümer werden
deshalb die Kosten des Planverfahrens (städtische Planungsleistungen und
externe Gutachten) von den jeweiligen Vorhabenträgern / Grundstückseigentümern
übernommen. Die Kostenerstattungen für die städtischen Planungsleistungen
werden dabei zur Kompensation der zusätzlichen Personalkosten eingesetzt. Bei
der Überplanung städtischer Grundstücke erfolgt die Kompensation der
Personalkosten durch die planungsbedingte Steigerung des Grundstückswerts.
Aufgrund der Planungsaufgaben, die derzeit nicht bearbeitet werden können, wird
nach einer Einarbeitungszeit eine jährliche Kompensation von jeweils 80.000 € durch
Kostenerstattung Dritter und durch Wertsteigerung städtischer Grundstücke
erwartet:
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Kompensation ext. |
40.000 |
75.000 |
80.000 |
80.000 |
80.000 |
Kompensation Grundstückswert |
40.000 |
75.000 |
80.000 |
80.000 |
80.000 |
Lfd. Nr. 32
Stelle: 4.12 – SB Projekt „Starke
Partnerschaften für nachhaltige Gewerbegebiete“
Begründung zur Erforderlichkeit der
befristeten Stellenneueinrichtung (Projekt)
Die Stadt Remscheid beabsichtigt, sich am Projekt „Starke Partnerschaften
für nachhaltige Gewerbegebiete“ zu beteiligen. Für einen Grundsatzbeschluss zur
Projektteilnahme wird auf die Drucksache 15/5486 „Beteiligung der Stadt
Remscheid am Verbundprojekt Starke Partnerschaften für nachhaltige
Gewerbegebiete“ vom 24.10.2018 verwiesen.
Im Stellenplan 2019/2020 ist vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung
die Einrichtung folgender Stelle zum 01.07.2019 vorzusehen.
Dez. |
FD |
Stellenbezeichnung |
Zeitraum |
Besoldungs-/Entgeltgruppe |
VzÄ |
4.00 |
4.12 |
SB Projekt
„Nachhaltige Gewerbegebiete“ |
01.07.2019 –
30.06.2022 |
A 11 / EG 11 |
0,5 |
Kompensation:
Die Kosten der
Stelle werden aus EFRE-Mitteln über das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW im Rahmen des Verbundprojektes „Starke Partnerschaften für
nachhaltige Gewerbegebiete“ gefördert. Die Projektkosten werden zu 90 %
(darunter 96 % der Personalkosten nach EFRE-Tabelle, 100 % Sachkosten und
Fremdleistungen angerechnet) gefördert. Der Eigenanteil der Stadt Remscheid
beträgt 10 % der Projektkosten. Dieser wird durch die kalkulatorischen
Verwaltungsgemeinkosten kompensiert.
6.
Beschlussfassung
Die Beschlussfassung erfolgt gemeinsam mit der Beschlussfassung der Drucksache Nr. 15/5483 Stellenplan 2019.
Der Beschluss ist vom Rat zu fassen. Der Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss beschließt eine entsprechende Empfehlung.
Lfd. Nr. |
Stellenbezeichnung |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
1 |
Behinderten- und Seniorenbeauftragte/r |
11.250 |
11.400 |
11.500 |
11.600 |
11.700 |
2 |
Digitalisierung/E-Government |
156.350 |
157.900 |
159.500 |
161.100 |
162.700 |
3 |
(Junior-) Verwaltungsprüfer/in |
72.400 |
73.150 |
73.850 |
74.600 |
75.350 |
4 |
(Junior-) Bauprüfer/in |
75.050 |
75.800 |
76.550 |
77.300 |
78.050 |
5 |
SB Integration |
30.650 |
30.950 |
31.250 |
31.600 |
31.900 |
Dez. GB OB gesamt |
345.700 |
349.200 |
352.650 |
356.200 |
359.700 |
|
6 |
Bachelor Nachrichtentechnik |
77.450 |
78.250 |
79.000 |
79.800 |
80.600 |
7 |
Submissionen/Vergaben |
78.150 |
78.950 |
79.750 |
80.550 |
81.350 |
8 |
Submissionen/Vergaben |
39.100 |
39.500 |
39.850 |
40.250 |
40.650 |
9 |
E-Gov.Beauftragte/r/Ltg Digitalisierungsproj. |
92.300 |
93.250 |
94.150 |
95.100 |
96.050 |
10 |
SB E-Gov/ProzessM |
232.400 |
234.750 |
237.050 |
239.450 |
241.850 |
11 |
Betrieb der Systeme |
66.750 |
67.450 |
68.100 |
68.800 |
69.500 |
12 |
SB E-Gov/ProzessM |
156.350 |
157.900 |
159.500 |
161.100 |
162.700 |
13 |
SB DMS/Koord.E AF |
77.450 |
78.250 |
79.000 |
79.800 |
80.600 |
14 |
SB Nachrichtentechnik |
31.350 |
31.650 |
32.000 |
32.300 |
32.600 |
15 |
Zentraleinkauf |
65.750 |
66.400 |
67.050 |
67.750 |
68.450 |
16 |
SB Post- und Druckzentrum |
0 |
38.850 |
39.250 |
39.650 |
40.050 |
17 |
SB Wartung, Störungsb. Gebäudeautomation |
64.850 |
65.500 |
66.150 |
66.800 |
67.450 |
18 |
SB Instandhaltung elektronische Anlagen |
64.850 |
65.500 |
66.150 |
66.800 |
67.450 |
19 |
SB Instandhalt.Heizung, Lüftung, Sanitär |
64.850 |
65.500 |
66.150 |
66.800 |
67.450 |
20 |
Leitung Bezirk 4 im Bereich Bauen u.Planen |
75.050 |
75.800 |
76.550 |
77.300 |
78.050 |
21 |
Wissenschaftl. MA Dt. Röntgen-Museum |
0 |
78.250 |
79.000 |
79.800 |
80.600 |
Dez. 1.00 gesamt |
1.186.650 |
1.315.750 |
1.328.700 |
1.342.050 |
1.355.400 |
|
22 |
SB Betriebsführung städt. KTE |
24.250 |
24.500 |
24.750 |
25.000 |
25.250 |
23 |
SB Wirtschaftliche Jugendhilfe |
0 |
67.550 |
68.200 |
68.900 |
69.600 |
24 |
Bezirkssozialarbeit |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Dez. 2.00 gesamt |
24.250 |
92.050 |
92.950 |
93.900 |
94.850 |
|
25 |
SB Baumschutzang. u. Artenschutz |
9.550 |
9.650 |
9.750 |
9.850 |
9.950 |
26 |
SB Schwarzarbeits- bekämpfung |
18.050 |
18.250 |
18.400 |
18.600 |
18.800 |
27 |
SB Ausbildung |
76.950 |
77.750 |
78.500 |
79.300 |
80.100 |
28 |
SB vorbeugender Brandschutz |
90.600 |
91.500 |
92.400 |
93.350 |
94.300 |
29 |
SGL Einsatzplanung |
90.600 |
91.500 |
92.400 |
93.350 |
94.300 |
Dez. 3.00 gesamt |
285.750 |
288.650 |
291.450 |
294.450 |
297.450 |
|
30 |
SB Liegenschaften |
78.150 |
78.950 |
79.750 |
80.550 |
81.350 |
31 |
SB Verbindliche Bauleitplanung |
176.950 |
178.700 |
180.500 |
182.300 |
184.100 |
32 |
SB Projekt „Starke Partnersch.f.nachh. G.“ |
18.750 |
37.900 |
38.300 |
19.350 |
0 |
Dez. 4.00 gesamt |
273.850 |
295.550 |
298.550 |
282.200 |
265.450 |
|
gesamt: |
2.116.200 |
2.341.200 |
2.364.300 |
2.368.800 |
2.372.850 |
Die Berechnung erfolgt auf Basis der reinen Personalkosten ohne Gemeinkostenzuschlag und Sachkostenpauschale. Für die Folgejahre ist eine Besoldungs-/Gehaltssteigerung um jeweils 1% eingeplant.
Voraussichtliche stellenbezogene Kompensationen im laufenden Jahr und
in Folgejahren
Lfd. Nr. |
Stellenbezeichnung |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
1 |
Behinderten- und Seniorenbeauftragte/r |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
2 |
Digitalisierung/E-Government |
156.350 |
157.900 |
159.500 |
0 |
0 |
3 |
(Junior-) Verwaltungsprüfer/in |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
4 |
(Junior-) Bauprüfer/in |
75.050 |
75.800 |
76.550 |
77.300 |
78.050 |
5 |
SB Integration |
25.000 |
25.000 |
25.000 |
25.000 |
25.000 |
Dez. GB OB gesamt |
256.400 |
258.700 |
261.050 |
102.300 |
103.050 |
|
6 |
Bachelor Nachrichtentechnik |
54.250 |
54.750 |
55.300 |
0 |
0 |
7 |
Submissionen/Vergaben |
78.150 |
78.950 |
79.750 |
0 |
0 |
8 |
Submissionen/Vergaben |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
9 |
E-Gov.Beauftragte/r/Ltg Digitalisierungsproj. |
92.300 |
93.250 |
94.150 |
0 |
0 |
10 |
SB E-Gov/ProzessM |
232.400 |
234.750 |
237.050 |
0 |
0 |
11 |
Betrieb der Systeme |
66.750 |
67.450 |
68.100 |
0 |
0 |
12 |
SB E-Gov/ProzessM |
156.350 |
157.900 |
159.500 |
0 |
0 |
13 |
SB DMS/Koord.E AF |
77.450 |
78.250 |
79.000 |
0 |
0 |
14 |
SB Nachrichtentechnik |
31.350 |
31.650 |
32.000 |
0 |
0 |
15 |
Zentraleinkauf |
65.750 |
66.400 |
67.050 |
0 |
0 |
16 |
SB Post- und Druckzentrum |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
17 |
SB Wartung, Störungsb. Gebäudeautomation |
64.850 |
65.500 |
66.150 |
66.800 |
67.450 |
18 |
SB Instandhaltung elektronische Anlagen |
64.850 |
65.500 |
66.150 |
66.800 |
67.450 |
19 |
SB Instandhalt.Heizung, Lüftung, Sanitär |
64.850 |
65.500 |
66.150 |
66.800 |
67.450 |
20 |
Leitung Bezirk 4 im Bereich Bauen u.Planen |
75.050 |
75.800 |
76.550 |
77.300 |
78.050 |
21 |
Wissenschaftl. MA Dt. Röntgen-Museum |
0 |
39.100 |
39.500 |
39.900 |
40.300 |
Dez. 1.00 gesamt |
1.124.350 |
1.174.750 |
1.186.400 |
317.600 |
320.700 |
|
22 |
SB Betriebsführung städt. KTE |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
23 |
SB Wirtschaftliche Jugendhilfe |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
24 |
Bezirkssozialarbeit |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Dez. 2.00 gesamt |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
25 |
SB Baumschutzang. u. Artenschutz |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
26 |
SB Schwarzarbeits- bekämpfung |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
27 |
SB Ausbildung |
16.000 |
32.050 |
32.050 |
32.050 |
32.050 |
28 |
SB vorbeugender Brandschutz |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
29 |
SGL Einsatzplanung |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Dez. 3.00 gesamt |
16.000 |
32.050 |
32.050 |
32.050 |
32.050 |
|
30 |
SB Liegenschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
31 |
SB Verbindliche Bauleitplanung |
80.000 |
150.000 |
160.000 |
160.000 |
160.000 |
32 |
SB Projekt „Starke Partnersch.f.nachh. G.“ |
18.750 |
37.900 |
38.300 |
19.350 |
0 |
Dez. 4.00 gesamt |
98.750 |
187.900 |
198.300 |
179.350 |
160.000 |
|
gesamt: |
1.495.500 |
1.653.400 |
1.677.800 |
631.300 |
615.800 |
Voraussichtlicher
Netto-Aufwand und voraussichtliche Auszahlungen im laufenden Jahr und in
Folgejahren nach Abzug der stellenbezogenen Kompensationen
Lfd. Nr. |
Stellenbezeichnung |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
1 |
Behinderten- und Seniorenbeauftragte/r |
11.250 |
11.400 |
11.500 |
11.600 |
11.700 |
2 |
Digitalisierung/E-Government |
0 |
0 |
0 |
161.100 |
162.700 |
3 |
(Junior-) Verwaltungsprüfer/in |
72.400 |
73.150 |
73.850 |
74.600 |
75.350 |
4 |
(Junior-) Bauprüfer/in |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
5 |
SB Integration |
5.650 |
5.950 |
6.250 |
6.600 |
6.900 |
Dez. GB OB gesamt |
89.300 |
90.500 |
91.600 |
253.900 |
256.650 |
|
6 |
Bachelor Nachrichtentechnik |
23.200 |
23.500 |
23.700 |
79.800 |
80.600 |
7 |
Submissionen/Vergaben |
0 |
0 |
0 |
80.550 |
81.350 |
8 |
Submissionen/Vergaben |
39.100 |
39.500 |
39.850 |
40.250 |
40.650 |
9 |
E-Gov.Beauftragte/r/Ltg Digitalisierungsproj. |
0 |
0 |
0 |
95.100 |
96.050 |
10 |
SB E-Gov/ProzessM |
0 |
0 |
0 |
239.450 |
241.850 |
11 |
Betrieb der Systeme |
0 |
0 |
0 |
68.800 |
69.500 |
12 |
SB E-Gov/ProzessM |
0 |
0 |
0 |
161.100 |
162.700 |
13 |
SB DMS/Koord.E AF |
0 |
0 |
0 |
79.800 |
80.600 |
14 |
SB Nachrichtentechnik |
0 |
0 |
0 |
32.300 |
32.600 |
15 |
Zentraleinkauf |
0 |
0 |
0 |
67.750 |
68.450 |
16 |
SB Post- und Druckzentrum |
0 |
38.850 |
39.250 |
39.650 |
40.050 |
17 |
SB Wartung, Störungsb. Gebäudeautomation |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
18 |
SB Instandhaltung elektronische Anlagen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
19 |
SB Instandhalt.Heizung, Lüftung, Sanitär |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
20 |
Leitung Bezirk 4 im Bereich Bauen u.Planen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
21 |
Wissenschaftl. MA Dt. Röntgen-Museum |
0 |
39.150 |
39.500 |
39.900 |
40.300 |
Dez. 1.00 gesamt |
62.300 |
141.000 |
142.300 |
1.024.450 |
1.034.700 |
|
22 |
SB Betriebsführung städt. KTE |
24.250 |
24.500 |
24.750 |
25.000 |
25.250 |
23 |
SB Wirtschaftliche Jugendhilfe |
0 |
67.550 |
68.200 |
68.900 |
69.600 |
24 |
Bezirkssozialarbeit |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Dez. 2.00 gesamt |
24.250 |
92.050 |
92.950 |
93.900 |
94.850 |
|
25 |
SB Baumschutzang. u. Artenschutz |
9.550 |
9.650 |
9.750 |
9.850 |
9.950 |
26 |
SB Schwarzarbeits- bekämpfung |
18.050 |
18.250 |
18.400 |
18.600 |
18.800 |
27 |
SB Ausbildung |
60.950 |
45.700 |
46.450 |
47.250 |
48.050 |
28 |
SB vorbeugender Brandschutz |
90.600 |
91.500 |
92.400 |
93.350 |
94.300 |
29 |
SGL Einsatzplanung |
90.600 |
91.500 |
92.400 |
93.350 |
94.300 |
Dez. 3.00 gesamt |
269.750 |
256.600 |
259.400 |
262.400 |
265.400 |
|
30 |
SB Liegenschaften |
78.150 |
78.950 |
79.750 |
80.550 |
81.350 |
31 |
SB Verbindliche Bauleitplanung |
96.950 |
28.700 |
20.500 |
22.300 |
24.100 |
32 |
SB Projekt „Starke Partnersch.f.nachh. G.“ |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Dez. 4.00 gesamt |
175.100 |
107.650 |
100.250 |
102.850 |
105.450 |
|
gesamt: |
620.700 |
687.800 |
686.500 |
1.737.500 |
1.757.050 |
Die Mehraufwendungen und die damit korrespondierenden Kompensationen aus den o.g. Stelleneinrichtungen sind, bis auf die Stelleneinrichtungen lfd. Nr. 24, nicht Bestandteil des am 06.09.2018 in den Rat der Stadt eingebrachten Entwurfs des Haushaltplanes 2019/2020 und werden als Veränderungen zum Entwurf in den Haushaltsplan 2019/2020 eingebracht.
Diese führen produktübergreifend zu den unter dem
Beschlussvorschlag 3 genannten Veränderungen der Ergebnisplanung.
gez.
Mast-Weisz
Oberbürgermeister
gez.
StD und StK Wiertz
gez.
Beig. Reul-Nocke
gez.
Beig. Neuhaus
gez.
Beig. Heinze