Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|---|
Name: | 15/6662 | ||
Aktenzeichen: | 3.32-L | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 21.10.2019 | ||
Betreff: | Überplanmäßige Bereitstellung von Sachaufwand für laufende Aufwendungen 2019 im Bereich des Fachdienstes Bürger, Sicherheit und Ordnung |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
![]() | Vorlage 161 KB |
A) Im Haushaltsjahr 2019 werden die folgenden Beträge überplanmäßig bereitgestellt:
1. im Produkt 02.01.01 – öffentliche Ordnung – in Höhe von 25.000 Euro bei der Teilergebnisplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen,
2. im Produkt 02.01.02 – Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt – in Höhe von 60.380,98 Euro bei der Teilergebnisplanzeile 15 – Transferaufwendungen,
3. im Produkt 02.02.01 – Straßenverkehr – in Höhe von 100.000 Euro bei der Teilergebnisplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen.
4. im Produkt 02.03.01 – Bürgerservice – in Höhe von 85.000 Euro bei der Teilergebnisplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen.
B) Im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 wird die konsumtive Ermächtigung im Produkt 02.01.01 – Öffentliche Ordnung - in Höhe von 25.000,- € sowie die Ermächtigung im Produkt 02.02.01 – Straßenverkehr – in Höhe von 100.000,- € in das Haushaltsjahr 2020 gem. § 22 GemHVO NRW übertragen.
Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erfolgt bei A) 3. durch Landeszuwendungen in Höhe von 80.000,- €, darüber hinaus durch Minderausgaben im Produkt 16.01.02 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft – im Bereich der Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen.
Keine Relevanz
1. Im Rahmen des Handlungskonzepts Sicherheit
und Ordnung in der Stadt Remscheid wurde mit Drucksache 15/6312 die
Unterstützung durch einen externen Mediator als fachliche Unterstützung für den
Quartiersworkshop Innenstadt beschlossen.
Hierfür werden Mittel in Höhe von 25.000 EUR benötigt.
2. Die Stadt Solingen hat für das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mit Schreiben vom 02.10.2019 die voraussichtliche Nachforderung aufgrund der Schlussabrechnung 2018 mitgeteilt. Hiernach sind noch 126.380,98 EUR für den Betrieb in 2018 an die Stadt Solingen zu zahlen. Die vorhandenen Haushaltsmittel reichen nicht für die vollständige Begleichung der Schlussabrechnung aus. Hier werden zusätzliche Mittel in Höhe von 60.380,98 EUR benötigt.
3. Zur Erstellung eines standortscharfen Konzepts zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vor Schulen und Kitas hat die Verwaltung einen Förderantrag „Mobilitätsmanagement an Grundschulen“ beim Land gestellt. Mit den Fördermitteln und dem städtischen Eigenanteil in Höhe von 20.000 EUR wird der Ratsbeschluss vom 04.07.2019 (DS 15/6368) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vor Schulen und Kitas angegangen. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 EUR sind vorbehaltlich einer Bewilligung und Kostenübernahme von 80% durch das Land in 2019 überplanmäßig bereitzustellen.
4. Im Bürgerservice wurden in 2019 deutlich mehr
Personaldokumente (Personalausweise und Reisepässe) beantragt und ausgestellt.
Dieses führte unter anderem zu den langen Wartezeiten im Bereich des
Bürgerservices. Die Personaldokumente werden durch die Bundesdruckerei
produziert und der Stadt Remscheid in Rechnung gestellt. Im Bereich des
Geschäftsbedarfes sind daher Mehraufwendungen in Höhe von ca. 85.000 EUR
entstanden.
Die Ausstellung der Personaldokumente ist in der Regel kostenpflichtig, so dass
dem Aufwand ein Ertrag im Melde- und Passwesen gegenüber steht.
Im Rahmen der unterjährigen Haushaltsführung werden
erhebliche Mittel innerhalb der Kostenstelle 332000000 zwischen den Produkten
02.01.01 – öffentliche Ordnung und 02.02.01 – Straßenverkehr - verschoben, da
sich die Aufgabenverteilung verändert hat.
Die Anpassung der Produktbeschreibungen erfolgt mit der Aufstellung des
Haushalts 2021ff.
Aufwandsentwicklung
Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Die Aufwendungen für das Bergische Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) an die Stadt Solingen haben sich mit der
Schlussabrechnung 2018 deutlich erhöht.
Durch den Weggang eines
Lebensmittelkontrolleurs, welcher durch die Stadt Remscheid an das BVLA
ausgeliehen war, sind die bisher anrechenbaren Personalkosten entfallen. Die
Nachbesetzung der Stelle ist durch die Stadt Solingen erfolgt. Dadurch erhöht sich die zu zahlende Umlage
für die Stadt Remscheid um diesen Betrag. Die monatlichen Vorauszahlungen an
die Stadt Solingen werden ab 2020 an das erwartete Rechnungsergebnis 2018 in
Höhe von ca. 246.380 EUR angepasst. Aufgrund der bisher gleichbleibenden
monatlichen Vorauszahlungen in 2019 wird auch eine Nachzahlung mit der
Schlussabrechnung 2019 erwartet.
Der Ansatz 2020 für den Betriebskostenzuschuss an das BVLA beträgt 215.000 EUR.
Für die Erhöhung des monatlichen Abschlages und die Schlussabrechnung 2019
werden im Haushaltsjahr 2020 voraussichtlich zusätzlicher Mittel in Höhe von
ca. 140.000 EUR benötigt. Die Erhöhung des lfd. Betriebskostenzuschusses wird
in die Haushaltsplanung 2021ff einfließen.
Unabweisbarkeit der
Mittelbereitstellung
Die überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NW ist sachlich und zeitlich unabweisbar. Die noch zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus, um die anstehenden Zahlungen zu leisten.
Bei den Leistungen handelt sich um gesetzliche Pflichtaufgaben bzw. um die vom Rat am 04.07.2019 beschlossenen zusätzlichen Aufgaben.
In Vertretung
Reul-Nocke
Beigeordnete
Aufwand/voraussichtliche Auszahlung im laufenden Jahr: 270.380,98 EUR.
nein
Kenntnis genommen
Mast-Weisz
Oberbürgermeister