Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 15/7772 | ||
Aktenzeichen: | 4.12.5 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 03.09.2020 | ||
Betreff: | Maßnahmen- und Umsetzungsplan für das Jahr 2020 aus dem Radverkehrskonzept |
Der für 2020 geplante Radverkehrs-Maßnahmenkatalog – Anlage 1 – wird umgesetzt.
Durch die Förderung des Radverkehrs wird ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Die Ratsgruppe der
W.i.R. bat die Verwaltung zu berichten, wie der Sachstand zu den geplanten
Maßnahmen aus dem vom Rat beschlossenem Radverkehrskonzept (DS 15/6265) sowie
deren Umsetzung für das Kalenderjahr 2020 (siehe Anlage 1: Zusammenstellung
einzelner Maßnahmen zu einem Maßnahmenkatalog aus dem Radverkehrskonzept für
das Kalenderjahr 2020) aussähe und folgende Frage zu beantworten:
In der Ratssitzung
vom 21.11.2019 wurde das Radverkehrskonzept als Grundlage für alle
Verkehrsmaßnahmen beschlossen. Dazu bat der Rat, dass jährlich anstehende
Maßnahmen und deren Umsetzung dem Rat und seinen Fachausschüssen zur
Beschlussfassung vorgelegt werden. Wegen der Corona-Krise und der
„Sitzungspause“ kam es zwangsläufig zu Einschränkungen in der Kommunikation
zwischen Politik und Verwaltung, so möglicherweise auch zu diesen Detailfragen.
Zum Antrag nimmt
die Verwaltung wie folgt Stellung:
Punkt 1:
Überarbeitung und Erläuterung des Maßnahmen- und Umsetzungsplans 2020
Der geplante
Maßnahmen- und Umsetzungsplan aus dem vom Rat beschlossenem Radverkehrskonzept
(DS 15/6265) für das Jahr 2020 wurden auf Anfrage der WiR (DS 15/7007) der
Politik als Mitteilungsvorlage (DS 15/7003) zur Kenntnis gegeben. Ab Mitte März
2020 konnte die Verwaltung wegen der Corona-Beschränkungen das Thema Radverkehr
nicht wie geplant in den Ausschüssen präsentieren bzw. gab es auch keine
Möglichkeit mehr zur politischen Abstimmung. Zudem wurden aufgrund der
Personalfluktuation bisher Markierungsmaßnahmen aus dem Maßnahmen- und
Umsetzungsplan 2020 umgesetzt.
Solche Maßnahmen
(nicht benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen) zählen gemäß Hauptsatzung der
Stadt Remscheid zum laufenden Geschäft der Verwaltung, da sie verkehrsrechtlich
keine eigenständigen Radwege sind.
Im Folgenden werden
die angekündigten Maßnahmen aufgriffen und der aktuelle Sachstand erläutert:
Punkt 2:
Maßnahme Bergisch Born
Aufgrund der
besonderen politischen Antragslage und der Besonderheit der politischen
Diskussion in der Corona-Krise legt die Verwaltung der BV-3 und dem Rat
außerordentlich eine gesonderte Beschlussvorlage zu diesem Einzelprojekt vor.
Im Zuge der
Erneuerungsmaßnahme Bergisch Born werden zwischen der südlichen Einmündung
Raiffeisenstraße und dem Ortsausgang Richtung Lennep Maßnahmen zum Schutz der
Radfahrer getroffen. Durch die Schutzstreifen wird der Alltags- und besonders
Schulverkehr und die Radfahrenden, die Bergisch Born als Ziel oder Quelle
haben, welche nicht über die Balkantrasse fahren können, sicherer gestaltet.
Für den restlichen motorisierten Individualverkehr (MIV) sind keine
Einschränkungen zu erwarten.
Zwischen der
südlichen Einmündung der Raiffeisenstraße und der Einmündung Buchholzer Weg
wird beidseitig ein Schutzstreifen angebracht. Im weiteren Verlauf Richtung
Lennep entsteht ebenfalls ein Schutzstreifen. Die in Richtung Wermelskirchen
fahrenden Radfahrer nutzen zuerst den gemeinsamen Geh-Radweg und werden dann
mithilfe einer Leiteinrichtung und Absenkung des Bordes in Höhe des Buchholzer
Weges auf die Fahrbahn geleitet.
Schutzstreifen sind
nicht benutzungspflichtig, sodass jüngere Radfahrer weiterhin den Gehweg nutzen
können. Für die Fahrer des MIV gilt grundsätzlich, dass die Schutzstreifen nach
Möglichkeit nicht überfahren werden sollen. Sollte sich jedoch kein Radfahrer
auf dem Schutzstreifen befinden und die Situation es erfordern, kann der
Schutzstreifen überfahren werden.
Durch die
Markierung der Schutzstreifen entfallen keine Parkplätze (siehe Anlage 3 –
Ausschnitt aus der Planung).
Nördlich der
südlichen Einmündung Raiffeisenstraße entsteht zusätzlich eine Querungshilfe,
welche auch für den Radverkehr ausreichend dimensioniert ist. Insbesondere wird
durch die Querungshilfe auch der Schulwegeverkehr sicherer, da die Schüler nun
den kürzesten Weg zur Raiffeisenstraße nehmen können. Gleichzeitig wird hier
die Verbindung zur Balkantrasse für den Radverkehr hergestellt. Die
Querungshilfe südlich der Einmündung konnte aus baulichen Gründen nicht
verbreitert oder ertüchtigt werden.
Punkt 3:
Zukünftige Maßnahmen ab 2021
Um politische
Diskussionen bereits vorab anzustoßen, auch weil das Geschäftsjahr bereits weit
vorangeschritten ist und um Maßnahmen frühzeitig zu erklären, wird in dieser
Vorlage über die geplanten Maßnahmen 2021 informiert. Dabei wird zeitnah eine
Abstimmung mit allen Beteiligten erfolgen und ab Anfang 2021 werden separate
Beschlüsse zu den einzelnen Maßnahmen in den jeweiligen politischen Gremien
eingeholt. Die Maßnahmen wurden bereits in die kommende Haushaltsplanung
verwaltungsseitig eingebracht. Des Weiteren ist ein weiterer Bürgerdialog zum
Radverkehr (ähnlich dem vom 02.12.2019) geplant, der voraussichtlich Ende 2020
zusammen mit dem Fachdienst 3.31 durchgeführt werden soll. Zielsetzung ist
hierbei weitere Anregungen, Wünsche und Kritiken aufzunehmen und bei der
weiteren Planung zu berücksichtigen:
1.
Geh-
und Radwegebrücke Wülfingstraße
Das Angebot für den Bau der Geh- und Radwegbrücke wurde von allen
Beteiligten geprüft. Der Auftrag wird demnächst vergeben. Baubeginn ist
voraussichtlich parallel zum Baubeginn der DB der Eisenbahnbrücke (Ende 2023 /
2024).
2.
Geh und
Radwegebrücke Schlachthofstraße
Die Maßnahme soll in die kommende Haushaltsplanung eingebracht werden.
Die Planung beginnt ab Beschluss der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Jährlich stehen
aktuell 100.000 € für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Hieraus
können unter anderem Radabstellanlagen, Markierungsarbeiten und weitere
potenziell umsetzbare Vorschläge finanziert werden.
Punkt 4:
Laufendes Geschäft der Verwaltung
Um „überraschende“
Maßnahmen zu vermeiden, werden zukünftig alle anstehenden
Deckensanierungsmaßnahmen für das kommende Jahr bei der TBR angefragt. Somit
kann vorab geprüft werden, ob hier zusätzliche Radverkehrsmaßnahmen umgesetzt
werden können. Eine Kommunikation der politischen Gremien wird zeitnah
erfolgen.
Ergänzend dazu eine
Stellungnahme der Verwaltung zum laufenden Geschäft:
Zum laufenden
Geschäft der Verwaltung gehört u.a. das Planen möglicher Markierungsarbeiten im
Rahmen anstehender Sanierungsarbeiten. Hier ergeben sich große Synergieeffekte,
da nach der Sanierung die normalen Markierungen wieder auf der Straße
angebracht werden müssen. In diesem Zuge ist es äußerst günstig, bei weiteren
Markierungen auch den Radverkehr zu berücksichtigen.
Im Radverkehrskonzept wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solche
Synergieeffekte für die kostengünstige und ressourcenschonende
Attraktivitätssteigerung des innerstädtischen Radverkehrs zu nutzen sind.
Auszug aus dem
Radverkehrskonzept:
Seite 172, Punkt 7.2.6 Priorisierung und
Umsetzungsmöglichkeiten, Abschnitt 2: Zu empfehlen ist weiterhin die
Berücksichtigung des Radverkehrs bei allen baulichen Änderungen / Neubauten im
Straßennetz, da hier erhebliche Synergien liegen, die viel Geld und Arbeitszeit
einsparen können. Im Falle von ohnehin anstehenden Sanierungsarbeiten an
Straßenoberflächen oder Kanalisationsbauarbeiten sollte dringend von der oben
genannten Priorisierung abgewichen werden, um die genannten Synergien zu nutzen
und den Radwegeausbau zu beschleunigen.
Vergleiche
ebenfalls:
Seite 40, Punkt 4.1 Ziele für die
Entwicklung des Radverkehrs, Abschnitt 3: (…) Bei allen (Bau)Maßnahmen, die
Auswirkungen auf den Radverkehr haben können, müssen die Belange des
Radverkehrs beachtet werden und sollten in der Abwägung höher gewichtet werden.
Seite 153, Punkt 7.2 Flankierende Maßnahmen
und Fahrradparken, Abschnitt 2: (…) Zudem soll der Radverkehr in Remscheid
zukünftig bei allen Maßnahmen, die Auswirkungen auf den Radverkehr haben können
(z.B. bei allen Maßnahmen, die an Verkehrswegen und Straßenbauwerken
unternommen werden), bedacht sowie dessen Belange und Standards (ERA)
berücksichtigt werden.
Dabei wurden diese
Synergieeffekte in diesem Jahr bei den folgenden Maßnahmen berücksichtigt:
Der angebrachte Schutzstreifen bergauf sowie die Aufstellfläche vor der
Lichtsignalanlage stellen keinen wesentlichen Eingriff in die
Gesamtverkehrssituation dar, da der übrige Verkehr in gewohnter Form fließen
kann und keinen spürbaren Qualitätsverlust erleidet.
Sofern keine
Qualitätsverluste für den übrigen Verkehr zu erwarten sind, sollen auch
zukünftig diese Synergieeffekte genutzt und kleinere Maßnahmen (wie
beispielsweise Schutzstreifen) umgesetzt werden.
In diesem
Zusammenhang werden beispielsweise bei der Deckensanierung der Hohenhagener
Straße ebenfalls Schutzstreifen angebracht. Bei der Deckensanierung der
Kreuzbergstraße war aus folgenden Gründen kein Schutzstreifen möglich: zu
geringe Querschnittsbreite und keine Möglichkeit den sehr hohen Parkdruck zu
senken bzw. zu verlagern.
Gemäß
Radverkehrskonzept kann sich durch eine verstärkte Umsetzung solcher Maßnahmen
in der Stadt ein Netz aus Radverkehrsanlagen entwickeln, welches die
Alltagsverkehre von Radfahrern unterstützt.
In den nächsten
Jahren ist vorgesehen, dass die Verwaltung stets am Anfang des Jahres einen
Maßnahmen- und Umsetzungsplan für den Radverkehr aufstellt und diesen den
jeweiligen politischen Gremien zum Beschluss vorlegt.
In Vertretung
Heinze
Beigeordneter
Mast-Weisz
Oberbürgermeister