Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 14/2777 | ||
Aktenzeichen: | 3.66.1.25.00 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 14.01.2013 | ||
Betreff: | Widmung des Verbindungswegs zwischen der Straße Jägerwald und dem Verbindungsweg Kimmenau/Wüstenhagener Straße und des Stichwegs zur Straße "An der Hasenjagd" |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 107 KB | |
![]() | Anlage 1 zur Beschlussvorlage 14/2777 67 KB |
Nach Maßgabe der §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der derzeit gültigen Fassung werden die in der Anlage 1 zur Widmung umrahmt gekennzeichneten Verkehrsflächen des
innerhalb und inklusive der Rasenkantensteine bzw. beim Stichweg zur Straße „An der Hasenjagd“ inklusive der L-Steine und des aufliegenden Geländers gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen.
Es handelt sich bei dem Verbindungsweg zwischen der Straße Jägerwald und dem Verbindungsweg Kimmenau/Wüstenhagener Straße um die Parzellen Gemarkung Lennep, Flur 29, Nr. 320, 321, 322, 354, 279, 233 und einer Teilfläche der Parzelle 323 sowie um die Parzelle Gemarkung Außenbürgerschaft, Flur 3, Nr. 79 und einer Teilfläche der Parzelle 80.
Bei dem Stichweg zur Straße „An der Hasenjagd“ handelt es sich um die Parzelle Gemarkung Lennep, Flur 29, Parzelle 232.
Der Gemeingebrauch der in der Anlage 1 schwarz gekennzeichneten Verkehrsflächen wird auf den Anliegerverkehr , der Gemeingebrauch der gepunktet gekennzeichneten Verkehrsflächen wird auf den Fußgängerverkehr beschränkt.
Gemäß § 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) sind nur diejenigen Straßen öffentlich, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurden.
Die Stadt Remscheid ist Eigentümerin der o. g. Flurstücke, beim Flurstück Gemarkung Lennep, Flur 29, Nr. 233 als Nachfolgerin der Wirtschaftsförderung Remscheid GmbH. Die Stadt Remscheid ist Trägerin der Straßenbaulast. Die Verkehrsübergabe der zukünftig öffentlichen Flächen ist bereits erfolgt.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die in den Anlagen umrahmt dargestellten Verkehrsflächen des Verbindungswegs zwischen der Straße Jägerwald und des Verbindungswegs Kimmenau/Wüstenhagener Straße und dem Stichweg zur Straße „An der Hasenjagd“ gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen, zu widmen.
Der Gemeingebrauch der in der Anlage 1 schwarz gekennzeichneten Verkehrsflächen wird auf den Anliegerverkehr , der Gemeingebrauch der gepunktet gekennzeichneten Verkehrsflächen wird auf den Fußgängerverkehr beschränkt.
Der Beschluss ist vom Rat der Stadt zu fassen.
Die Bezirksvertretung 3 ist zu hören.
Der Ausschuss für Bauen und Denkmalpflege und der Haupt- und Finanzausschuss beschließen eine gleich lautende Empfehlung.
Üblicher Unterhaltungsaufwand
entfällt
In Vertretung
Dr. Henkelmann
Beigeordneter
Kenntnis genommen
Wilding
Oberbürgermeisterin