Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 14/3110 | ||
Aktenzeichen: | 0.17-IK | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 27.03.2013 | ||
Betreff: | Integrationskonzept der Stadt Remscheid Aktualisierung für die Jahre 2013 und 2014 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 156 KB | |
![]() | Integrationskonzept, Aktualisierung bis 2014 280 KB |
Durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe und Integrationsgesetz), das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2012 beschlossen hat, ändert sich auch die bisherige Landesförderung der Regionalen Arbeitsstellen für die Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA).
Auf die gesetzliche Intention und die Rahmenbedingungen, die sich für Städte ergeben, die eine RAA organisatorisch eingebunden haben, wurde bereits in der DS Nr 14/2538 eingegangen, die der Rat der Stadt Remscheid am 17.12.2012 beschlossen hat.
Folgender Beschluss wurde einstimmig auf Vorschlag der Verwaltung gefasst.
1. Die Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von
Kindern und Jugendlichen aus Zuwande-rerfamilien (RAA) wird zum 01.01.2013 in
ein Kommunales Integrationszentrum gemäß § 7 des Gesetzes zur Förderung der
gesellschaftlichen Teilhabe – und Integration und den dazugehörigen
Förderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen umgewandelt.
2. Die organisatorische Darstellung des Kommunalen
Integrationszentrum innerhalb des ZD 0.17 gem. Anlage 1 wird beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, 50 % der
Stellenanteile der Stelle 17.00.10300 (Migrati-onsbüro) mit
Querschnittsaufgaben gem. der Förderrichtlinien darzustellen.
4. Die Kapazität der Stelle 17.00.20300 wird von 0,5
auf 1,0 Vollzeitäquivalente angehoben, um die geforderte Darstellung der
Querschnittsaufgaben von 100% zu erreichen. Zur Kompensation werden die hierfür
erforderlichen Stellenanteile zeitgleich an anderer Stelle innerhalb des ZD
0.17 eingespart.
5. Die Schwerpunktsetzung der Arbeit für die Jahre
2013 und 2014 liegt im Bereich Bildung beim Ausbau der Sprachbildung und –
förderung entlang der Bildungskette, die Schwerpunktsetzung im Bereich Querschnittsaufgaben
liegt bei der Intensivierung der Stadtteilarbeit.
6. Die
Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung von 1. und 2. notwendigen
Schritte einzuleiten und die für die Einrichtung und Förderung von Kommunalen
Integrationszentren erforderlichen Anträge zu stellen.
Auf der Basis des Ratsbeschlusses wurde am 18.12.2012 ein Antrag an das zuständige Ministerium gestellt.
Die Genehmigung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) zur grundsätzlichen Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums ist der Stadt Remscheid mit Schriftsatz vom 17.01.2012 (falsch datiert) zugegangen.
Der Schriftsatz wurde sowohl der Niederschrift der Sitzung des Integrationsausschusses vom 23.02.2013 als Anlage und auch der Mitteilungsvorlage 14/3095 beigefügt, die nochmals auf die Schwerpunkte der neuen Gesetzeslage und der damit verbundenen Auflagen eingeht.
Unter Zugrundelegung des Schriftsatzes des Ministeriums sollte die Stadt Remscheid möglichst bis zu den Sommerferien ein aktualisiertes Integrationskonzept vorlegen. Alle anderen vorgelegten Unterlagen wurden vom Ministerium akzeptiert (siehe DSnr.: 14/3095).
Wie bereits auch in der genannten Mitteilungsvorlage dargestellt, ist die Überarbeitung des Integrationskonzeptes aus 2004 der noch fehlende notwendige Bestandteil der Förderungsgrundlage für das kommunale Integrationszentrum.
Die entsprechende Förderung für die Stadt Remscheid wurde sowohl für die bis längstens 31.07.2013 geltende Übergangsphase als auch für die formale Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Behörde für die Mittelbereitstellung fristgerecht beantragt.
Die nun vorgenommene Überarbeitung ist das Ergebnis diverser Arbeits- und Workshopgespräche mit Vertretern von Migrantenorganisationen, institutionellen und kirchlichen Trägern politischen Vertretern und einer Vielzahl von Expertengesprächen mit Akteuren, die in Remscheid hauptamtlich oder ehrenamtlich in der Integrationsarbeit beschäftigt sind.
Nicht zuletzt sind auch die Erfahrungen und aktuellen Meinungsbilder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung eingeflossen, die in integrationsspezifische Arbeiten eingebunden sind; die aktuellen Gegebenheiten in Remscheid wurden geprüft und soweit notwendig, kommentiert und aktualisiert.
Zusätzliche Handlungsfelder sind definiert worden, die nach Einschätzung der befragten Expertinnen und Experten in das Konzept aufgenommen werden sollten.
·
Migrations(erst)beratung
·
Hilfen zur
Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
·
Bildung und
Kultur
·
Häusliche
Gewalt
Die beigefügte Synopse ist in drei Spalten unterteilt.
Änderungen bzw. Aktualisierungen oder Ergänzungen sind bei den Schlagworten als auch bei der vorgenommenen Aktualisierung jeweils unterstrichen, durchgestrichene Textpassagen können ersatzlos gestrichen werden. Textpassagen die inhaltsgleich aus dem bestehenden Integrationskonzept in die Aktualisierung für die Jahre 2013 – 2014 übernommen wurden, sind nach wie vor aktuell.
Die vorgenommene Aktualisierung dient als Arbeitsgrundlage für die Integrationsarbeit bis zum Jahresende 2014.
Wilding
Oberbürgermeisterin