Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 14/3244 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 14.05.2013 | ||
Betreff: | Förderung der offenen Jugendarbeit |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 116 KB |
Die dem Jugendamt als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe vom Land NRW für die „Förderung von Trägern offener Formen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit“ aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplanes NW bereitgestellten Mittel in Höhe von 156.300,- € werden wie in den nachstehenden Tabellen dargestellt, an die einzelnen Träger weitergeleitet:
Förderung der „kleinen Offenen Türen“
Maßnahme |
Landesmittel in € |
Offene Jugendeinrichtung Burger Str. |
5.190,00 |
Offene Jugendeinrichtung Eschenstr. |
5.190,00 |
Offene Jugendeinrichtung Auguststr. |
5.190,00 |
Offene Jugendeinrichtung Blumenstr. |
5.190,00 |
Offene Jugendeinrichtung Joh.-Seb.-Bach-Str. |
5.190,00 |
Offene Jugendeinrichtung Hardtstr. |
5.190,00 |
Summe |
31.140,00 |
Förderung "Die Schlawiner" für
Jugendeinrichtung Klausener Straße
Maßnahme |
Landesmittel in € |
An Träger "Die Schlawiner" für JZ Lüttringhausen Klausen 22 |
40.100,00 |
Förderung „Die Welle“ für Jugendeinrichtung Wallstraße
Maßnahme |
Landesmittel in € |
An Verein "Die Welle" für JZ Lennep Wallstr. 54 |
40.100,00 |
Förderung "Freie Jugendarbeit RS-Mitte" für
Jugendeinrichtungen
Eberhardstraße und Honsberger Straße
Maßnahme |
Landesmittel in € |
An Verein "Freie Jugendarbeit RS-Mitte" für Gelbe Villa und Kraftstation, Eberhardstr. und Honsberger Str. |
44.960,00 |
Das Land NRW stellt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes Fördermittel zum eigenverantwortlichen Einsatz für die Offene Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung.
Beschlussfassung
Der Beschluss ist gem. § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Remscheid durch den Jugendhilfeausschuss zu fassen. Der Jugendrat nimmt Kenntnis.
In Vertretung
Mast-Weisz
Stadtdirektor
156.300 €
Wilding
Oberbürgermeisterin