Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|---|
Name: | 14/3301 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 29.05.2013 | ||
Betreff: | Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle zum kommenden Schuljahr 2013/2014 |
1.) Im
Zuge der Einführung des neuen Übergangssystems Schule – Beruf in
Nordrhein-Westfalen richtet die Stadt Remscheid zu Beginn des Schuljahres
2013/2014 (01.08.2013) eine kommunale Koordinierungsstelle ein.
2.) Die
kommunale Koordinierungsstelle wird fusioniert mit dem regionalen Bildungsbüro
(bislang beim FD 2.40 – Schule und Bildung angesiedelt) und organisatorisch
mitsamt der Stellenkapazität 40.02.00500 – Ltg. Geschäftsstelle Regionales
Bildungsbüro, TVöD EG 10, 34,5 WStD, dem Fachdezernat 2.00 – Bildung, Jugend,
Soziales, Gesundheit und Sport – als Stabsorganisationseinheit mit der
Bezeichnung „Koordinierungsstelle Schule – Beruf/Bildungsbüro“ zugeordnet.
3.) Vorbehaltlich bewilligter
Landes-/ESF-Zuwendungen in voller Höhe (vgl. Ziffer 5 der Begründung) wird zur
Realisierung der kommunalen Koordinierungsstelle der Stellenplan des
Doppelhaushaltes 2013/2014 beim Fachdezernat 2.00 – Bildung, Jugend, Soziales,
Gesundheit und Sport – (Stab) mit Wirkung vom 01.08.2013 wie folgt geändert:
3.1) Einrichtung einer Vollzeitstelle 01.02.neu – Leitung Koord.st./Bildungsbüro – nach BAT
Vergütungsgruppe III/II (vergleichbar TVöD Entgeltgruppe 12) für die
Wahrnehmung der Aufgaben der Leitung der Kommunalen Koordinierungsstelle des
Neuen Übergangssystems Schule/Beruf und des Regionalen Bildungsbüros.
3.2) Einrichtung einer Teilzeitstelle (19,5 WStD.) 01.02.neu –
„Sozialpädagoge/in“ nach TVöD Entgeltgruppe S 12 für die Wahrnehmung
pädagogischer Aufgaben der Kommunalen Koordinierungsstelle des Neuen
Übergangssystems Schule/Beruf und des Regionalen Bildungsbüros. Zur Begründung
siehe auch Ausführungen unter Ziffer 5.3.
3.3) Neuausweisung der 40.02.00500 – Ltg. Geschäftsstelle Regionales
Bildungsbüro, TVöD EG 10, 34,5 WStD, als Stelle 01.02.neu –
Geschäftsführung/Verwaltung. Diese Stelle wird von derzeit 34,5 WStD um 4,5
Stunden auf 39 WStD aufgestockt für die erweiterten Aufgaben der
Geschäftsführung und Verwaltung in der kommunalen Koordinierungsstelle.
4.) Die
Besetzung der Stellen erfolgt ausschließlich verwaltungsintern. Für in der
Stellenbesetzungskette dann frei gezogene Stellenkapazitäten wird die
Verwaltung beauftragt, deren Wiederbesetzung kritisch hinsichtlich möglicher,
evtl. auch anteiliger Stelleneinsparungen zu prüfen. Sofern es sich um
unverzichtbare Funktionsstellen handelt, ist deren Nachbesetzung ebenfalls
ausschließlich intern vorzunehmen.
5.) Die
neu eingerichteten Stellen und die Stellenerweiterung werden im Stellenplan
zugleich mit Stellenplanvermerken bf – befristet eingerichtet – mit
Befristungsdatum 31.12.2014 (zurzeit Ende des Förderzeitraums für die kommunale
Koordinierungsstelle Neues Übergangssystem Schule – Beruf – eine Fortführung
der Förderung ist seitens des Landes vorgesehen, vgl. Ausführungen unter Ziffer
5.8) versehen.
6.) Für
die neu einzurichtenden Stellen (1,62 VzA – siehe 5.4 der Begründung) werden
beim Produkt 01.20.01 / Teilergebnisplanzeile 11 in 2013 47.342 EUR und in 2014
113.620 EUR überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung der Mehraufwendungen
erfolgt aus Landesmitteln in gleicher Höhe beim Produkt 01.20.01 /
Teilergebnisplanzeile 02.
1.
Ausgangssituation
Zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in Ausbildung und Beruf hat das Land NRW im Rahmen des Spitzengespräches „Ausbildungskonsens“ am 18.11.2011 ein Umsetzungskonzept für ein neues Übergangssystem Schule – Beruf verabschiedet.
Das Umsetzungskonzept umfasst vier zentrale Handlungsfelder:
Berufs- und Studienorientierung
Die flächendeckende Einführung einer nachhaltigen, geschlechtersensiblen und systematischen Berufs- und Studienorientierung dient dem Ziel, dass die Jugendlichen zu reflektierten Berufs- und Studienwahlentscheidungen kommen und realistische Ausbildungsperspektiven zum Anschluss an die allgemeinbildende Schule entwickeln. Dazu sind Standardelemente entwickelt worden, durch die der systematische Prozess, beginnend ab der Jahrgangsstufe 8 bis hinein in eine Ausbildung bzw. alternative Anschlusswege, definiert wird.
Übergangssystem Schule - Ausbildung
Die Angebote im Übergang von der allgemeinbildenden Schule in Ausbildung dienen der Sicherstellung des Fachkräftenachwuchses und zugleich der Realisierung einer verbindlichen Ausbildungsperspektive. Ziel ist, die Angebote im Übergang zu systematisieren, zu reduzieren und die Zugangssteuerung in die Angebote zu optimieren. Vorrangig bleibt die Vermittlung in betriebliche Ausbildung.
Steigerung
der Attraktivität des dualen Systems
Eine gemeinsame Strategie soll entwickelt werden, um die Attraktivität der dualen Ausbildung bei Eltern und Jugendlichen aller Schulformen zu erhöhen. Verschiedene Maßnahmen werden dazu erarbeitet und im Land umgesetzt.
2. Handlungsfelder einer Kommunalen
Koordinierungsstelle
Ziel der kommunalen Koordinierung ist es, ein nachhaltiges und systematisches Übergangssystem Schule – Beruf anzustoßen, erforderliche Abstimmungsprozesse zu organisieren und zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung sowie dem gezielten Abbau der unübersichtlichen Maßnahmenvielfalt beizutragen. Die Zuständigkeiten der Partner bleiben dabei bestehen.
Die Regionalen Koordinierungsstellen im Ausbildungskonsens NRW sind in der kommunalen Koordinierungsstruktur als Vertretung des dualen Ausbildungssystems an entsprechender Stelle einzubeziehen.
Im Rahmen der Kommunalen Koordinierung sorgt die Kommune dafür, dass mit den regionalen Partnern ein gemeinsames Verständnis über das Zusammenwirken der Zuständigkeiten erreicht, Rollen geklärt, Absprachen und Vereinbarungen getroffen und deren Einhaltung nachgehalten werden.
Die Partner auf Landesebene wirken in diesem Sinne auf ihre regionalen Institutionen ein.
Die kommunale Koordinierung
o beteiligt die im Ausbildungskonsens vertretenen Partner und darüber hinaus gehend die für das Übergangssystem relevanten Akteure,
o wird ihnen gegenüber initiativ, damit für die Zielsetzungen, Absprachen und Regeln bzgl. Transparenz, Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Partnern getroffen, Schnittstellen optimiert und Entwicklungsprozesse angestoßen werden,
o verabredet gemeinsam mit den jeweiligen Partnern, wie und durch wen die Umsetzung und Wirksamkeit sowie Qualitätssicherung und -entwicklung der verabredeten Prozesse nachgehalten werden.
Inhalte und Maßnahmen zu den vorgenannten Handlungsfeldern wurden im Arbeitspapier des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (Stand 31.01.2012) detailliert beschrieben und im November 2012 aktualisiert.
Im Kontext des neu zu schaffenden Übergangssystems sollen die Kommunen die Aufgaben der kommunalen Koordinierung der unterschiedlichen Beteiligten und der häufig unübersichtlichen Förderprogramme übernehmen.
Modellhaft wurden in 2012 in sieben sog. Referenzkommunen (Bielefeld, Dortmund, Mülheim, Städteregion Aachen, Kreis Borken, Kreis Siegen-Wittgenstein sowie der Rheinisch-Bergische Kreis) kommunale Koordinierungsstellen mit finanzieller und personeller Unterstützung des Landes eingerichtet. Weitere Kommunen haben nachgehend ebenfalls kommunale Koordinierungsstellen eingerichtet oder zumindest entsprechende Interessensbekundungen abgegeben.
Unterlagen der kommunalen Koordinierungsstellen in Mülheim und des Rheinisch-Bergischen Kreises sind zur Information als Anlage beigefügt.
3.
Fördermodalitäten
Das Land fördert die kommunalen Koordinierungsstellen mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (siehe Anlage):
o Für Personalausgaben max. 1 Leitungsstelle Entgeltgruppe 14, Stufe 5 TV-L und 3 weitere Stellen bis max. Entgeltgruppe 12, Stufe 5 TV-L.
o Für Sachausgaben gilt ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag von 15.600 EUR pro Jahr und Stelle.
Diese Fördermöglichkeit besteht lt. Auskunft des Landes sowie der im Auftrag des Landes begleitenden Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) weiterhin.
Der Fördermittelantrag ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen.
4.
Notwendigkeit zur Etablierung einer kommunalen Koordinierungsstelle
Das MAIS als auch das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen stellen in einem Schreiben aus August 2012 fest, dass die neuen Förderinstrumente künftig nur dann bereit gestellt werden, wenn zum Schuljahr 2013/2014 eine kommunale Koordinierungsstelle eingerichtet worden ist (beispielsweise läuft das derzeitige Projekt STARTKLAR aus und wird durch das neue Übergangssystem Schule – Beruf ersetzt).
Insoweit besteht eine Verpflichtung zur Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle, damit den Remscheider Schülerinnen und Schülern über die jeweiligen Maßnahmeträger die neuen Förderleistungen zukommen können. Antragsteller für die jeweilige Förderleistung sind und bleiben die Maßnahmeträger.
Ohne kommunale Koordinierungsstelle ist eine finanzielle Absicherung der neuen Förderinstrumente nicht gegeben und die Aufgabe der Übergangsunterstützung von Schülerinnen und Schülern würde mangels finanzieller Zuweisungen vor Ort „brach liegen“. Das ist nicht im Interesse junger Menschen, die in unterschiedlichster Form der Unterstützung beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf bedürfen.
In Remscheid sind bereits langjährig zahlreiche Träger auf dem Gebiet des Übergangs Schule – Beruf erfolgreich tätig. Alle Akteure (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Schulen, Berufskollegs, Bildungsträger, Jugendhilfe, Wirtschaftsorganisationen, Kammern, Gewerkschaften, innerkommunale Fachdienste (ZD 0.17 Integration und Migration, FD 2.40 und 2.51) auf dem Gebiet des Übergangs Schule – Beruf benötigen zwingend die Installierung einer kommunalen Koordinierungsstelle, damit die neuen Förderinstrumente beantragt und abgerufen werden können, um so das System der bestehenden und bewährten Bildungsketten zur Förderung junger Menschen fortzuführen und weiter zu entwickeln.
5.
Ansiedlung, Aufbau und Ausstattung einer kommunalen Koordinierungsstelle in
Remscheid
5.1
organisatorische und räumliche Anbindung
Den Kommunen obliegt es zu entscheiden, wo eine kommunale Koordinierungsstelle organisatorisch angebunden werden soll und mit welcher Personalkapazität diese ausgestattet wird.
Als Ergebnis intensiver Gespräche mit allen verwaltungsintern und –extern Beteiligten wird ein fachübergreifender Ansatz favorisiert, der bisherige Strukturen und Ressourcen im örtlichen Bildungsnetzwerk/-büro und im Übergangsmanagement Schule – Beruf bündelt.
Daher avisiert die Verwaltung im Konsens aller Beteiligten die organisatorische Fusion der kommunalen Koordinierungsstelle für das neue Übergangssystem Schule – Beruf mit dem regionalen Bildungsbüro des FD 2.40 – Schule und Bildung.
Organisatorisch soll diese Einheit dann neu im Stab des Fachdezernenten für Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport verortet werden (vgl. hierzu das als Anlage beigefügte Thesenpapier nebst Organigramm). Hierdurch wird sichergestellt, dass eine fachdienstübergreifende verbindliche Handlungsstruktur mit allen am Prozess Übergang Schule – Beruf beteiligten Akteuren besteht.
Mit der Verknüpfung mit dem regionalen Bildungsbüro sollen außerdem Parallelstrukturen vermieden werden und vorhandene Ressourcen sinnvoll gebündelt werden.
Im Zuge der Überlegung zur organisatorischen Anbindung der kommunalen Koordinierungsstelle, inkl. Verknüpfung mit dem regionalen Bildungsbüro, wurden Erfahrungswerte anderer Kommunen, die bereits eine kommunale Koordinierungsstelle installiert haben, sowie Anregungen der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung NRW (G.I.B.) berücksichtigt. Die G.I.B. begleitet und berät im Auftrag des Landes die Kommunen bei der Einrichtung kommunaler Koordinierungsstellen.
Die räumliche Anbindung der kommunalen Koordinierungsstelle/regionales Bildungsbüro wird noch geprüft, soll aber an zentraler Stelle erfolgen.
Neben der Einrichtung der kommunalen Koordinierungsstelle wird ein Steuerungskreis Übergang Schule – Beruf implementiert, der sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ZD 0.17, der FD 2.40 und 2.51 sowie des Schulamtes zusammensetzen wird.
Im Rahmen der Abstimmungsgespräche wurde die notwendige fachliche Kooperation mit der Regionalen Arbeitsstelle für Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien (RAA) vereinbart, die seit Ende 2009 im Zentraldienst Integration und Migration organisatorisch angebunden ist. Die RAA Remscheid arbeitet seit 1997 in diesem Schwerpunkt mit einer Vollzeitstelle im Bereich Übergang Schule/Beruf. Diese Stelle wird bereits bei der Gewährung eines Landeszuschusses berücksichtigt bzw. angerechnet. Im Rahmen des Verbotes einer Doppelförderung darf diese Stelle nicht als städtischer Eigenanteil im Förderantrag für die kommunale Koordinierungsstelle ausgewiesen werden.
Durch den hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte in Remscheid kann hier auf jahrelange Erfahrungen und fachliche Kompetenzen zurückgegriffen werden.
Mit der beantragten Umwandlung der RAA in ein Kommunales Integrationszentrum erfährt das Thema Integration in Remscheid gesamtgesellschaftlich einen höheren Stellenwert.
Unbeachtet dessen werden viele Schwerpunkte im Bereich Bildung liegen. Dazu gehören z.B.
• Konzepte interkultureller und durchgängiger sprachlicher Bildung entlang der Biografie begleitenden Bildungskette (Kindergarten, Schule, Übergang Schule-Beruf)
• Fortbildungen zur durchgängigen Sprachbildung für Erzieherinnen und Erzieher, für Ausbilderinnen und Ausbilder und für Lehrerinnen und Lehrer
• Bildungspartnerschaften zwischen KiTa, Schule und Elternhaus
Daneben ist eine regelmäßige und enge Zusammenarbeit der kommunalen Koordinierungsstelle zum Lenkungskreis Regionales Bildungsbüro, zur Bildungskonferenz, dem Beirat Schule und Beruf sowie der AG Jugendsozialarbeit (§ 78 KJHG) vorgesehen.
5.2
personelle Ausstattung der kommunalen Koordinierungsstelle
Hinsichtlich der stellentechnischen und personellen Ausstattung kommunaler Koordinierungsstellen sieht das Land NRW zwar vor, dass bis zu 4 Stellen mit max. 50 % zuwendungsfähiger Personalaufwendungen gefördert werden können (vgl. auch Ausführungen zu Ziffer 3). Damit einher geht allerdings nicht, dass diese zwingend mit mindestens 4 Vollzeitkapazitäten ausgestattet werden muss.
Zur empirischen Bemessung des Umfang zwingend notwendiger Personalkapazitäten und Festlegung der zur jeweiligen Aufgabenwahrnehmung erforderlichen, bewertungsrelevanten Schwierigkeitsgrade und Zeitanteile wurden die bisherigen Erfahrungen und Strukturen der benannten Referenzstädte herangezogen, systematisch miteinander verglichen und daraus der für die Stadt Remscheid anzusetzende Ausstattungsrahmen entwickelt.
Maßgeblich war hierbei die im Rahmen eines Informationsaustausches vor Ort mit dem für Remscheid zuständigen Vertreter der G.I.B. ausgesprochene fachliche Empfehlung, insbesondere unter Berücksichtigung der umfangreichen Aufgaben in der Anfangsphase einer kommunalen Koordinierungsstelle, diese mit zumindest 3 Vollzeitstellen auszustatten (1 Leitungskraft, 1 Verwaltungskraft, 1 FachpädagogIn).
Das Land würde, eine erfolgreiche Mittelbeantragung vorausgesetzt, bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben tragen.
Da die Förderung des Landes ESF-Mittel beinhaltet, wird die Verwaltungskraft einen nicht unerheblichen Anteil der Arbeitszeit mit der Abrechnung von ESF-Mitteln aufwenden müssen.
Ob die Aufgaben einer kommunalen Koordinierungsstelle auf Basis der o. g. Personalkapazität vollumfänglich wahrgenommen werden kann, ist zu gegebener Zeit zu verifizieren. Ggf. sind Anpassungen nachfolgend notwendig.
5.3
Eigenanteil zur notwendigen Stellenausstattung
Bei der Feststellung des notwendigen Personalbedarfs hat die Verwaltung vorrangig geprüft, inwieweit Aufgaben einer kommunalen Koordinierungsstelle bereits auf bestehenden Stellen der Stadt Remscheid verortet sind und entsprechende Stellenanteile in eine kommunale Koordinierungsstelle eingebracht werden können.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils war dabei zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Stelleninhaber/-innen über umfangreiche Erfahrungen im Kontext der Aufgaben einer kommunalen Koordinierungsstelle verfügen und lokale Angebote und Akteure bereits kennen. Fundierte Kenntnisse in der Systematik Übergang Schule-Beruf waren dabei als Voraussetzung für eine Akzeptanz seitens der zu beteiligenden Partner als gesetzt zu betrachten.
Ebenso wurde prioritär geprüft, ob im Rahmen notwendiger Stelleneinrichtungen für eine kommunale Koordinierungsstelle eine Kompensation an anderer Stelle des Fachdezernates 2.00 – Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport möglich war.
Im Ergebnis kann die Stadt Remscheid verschiedene, bereits im aktuellen Stellenplan des Doppelhaushaltes 2013/2014 enthaltene Stellen/-anteile in die unter Ziffer 5.1 benannte Stabsorganisationseinheit einbringen bzw. geltend machen. Da hierüber verwaltungsintern noch mit den hiervon tangierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Gespräche zu führen sind, wird an dieser Stelle auf eine stellenscharfe Darstellung verzichtet. Die Einbringung/Geltendmachung der Stellen/-anteile beschränkt sich aufgrund der bereits stattfindenden, fachlich geprägten Schnittstellen zum Übergang Schule-Beruf auf das Fachdezernat 2.00 und wird mittels entsprechender, verwaltungsinterner Verfügung der Oberbürgermeisterin umgesetzt. Nach derzeitigem Stand kann davon ausgegangen werden, dass in der Summe rd. 1,9 Vollzeitstellenanteile eingebracht werden können, die max. zur Hälfte (0,95) förderfähig wären.
5.4 Bedarf
an zusätzlichen Stellenkapazitäten
Unter Berücksichtigung der unter Ziffer 5.2 ermittelten, notwendigen Stellenausstattung und des gemäß Ziffer 5.3 gegebenen Eigenanteils besteht, unter gleichzeitiger Berücksichtigung unterschiedlicher Stellenwertigkeiten, der folgende Bedarf an zusätzlich einzurichtenden Stellen:
Stellen-Nr. |
Stellenbezeichnung |
Stellen-bewertung |
VzÄ |
davon max. förderfähig |
KGSt.-Eckwert Personal-aufwand |
davon max förder-fähig |
01.02.neu |
Ltg.
Koord.st. / Bildungsbüro |
TVöD
EG 12 |
1,0 |
0,5 |
77.500 EUR |
38.750 EUR |
01.02.neu
|
Sozialpädagogische
Fachkraft |
TVöD
EG S 12 |
0,5 |
0,25 |
28.500 EUR |
14.250 EUR |
01.02.neu
(alt: 40.02.00500 Aufstockung) |
Geschäftsführung/Verwaltung
koKo/RBB |
TVöD
EG 10 |
0,12 |
0,06 |
7.620 EUR |
3.810 EUR |
Summen |
1,62 |
0,81 |
113.620 EUR |
56.810 EUR |
Dabei ist beabsichtigt, einen positiven Förderbescheid vorausgesetzt, die 0,5 Stelle der sozialpädagogischen Fachkraft aus vorhandenen und förderfähigen Kapazitäten des derzeitigen und beschlossenen Stellenplans auf eine 1,0 Stelle aufzustocken.
5.5
Erfordernis und Sicherstellung der Haushaltsneutralität
Das Erfordernis der Haushaltsneutralität, insbesondere bezogen auf freiwillige, zusätzliche Aufgaben, ergibt sich aus den aktuellen Verfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf zum Doppelhaushalt 2013/2014 und zum Haushaltssanierungsplan 2012-2021.
Die zur Hälfte des unter Ziffer 5.4 aufgeführten Stelleneinrichtungsbedarfs entstehenden Personalmehraufwendungen werden über Landes-/ESF-Zuwendungen in Höhe förderungsfähiger Personalaufwendungen bereits bestehender Stellenkapazitäten (vgl. Hinweis unter Ziffer 5.3) in voller Höhe abgedeckt und sind somit haushaltsneutral.
Dies gilt jedoch nur, wenn der Zuwendungsgeber die Personalaufwendungen in voller, förderfähiger Höhe anerkennt.
5.6
Erfordernisse bei der
Stellenneueinrichtung
5.7
Sachkosten
In Bezug auf die Sachausgaben erfolgt ebenfalls eine 50 % Förderung durch das Land. Als Höchstbetrag für Sachausgaben ist seitens des Landes ein Betrag von 15.600,00 EUR pro Jahr vorgesehen, so dass die finanzielle Förderung der Sachausgaben sich auf maximal 7.800,00 EUR je Jahr und Stelle belaufen kann.
Für die seitens der Stadt Remscheid einzubringenden Stellen(anteile), siehe Ausführungen zu Ziffer 5.3, sind entsprechende Mittel im Sinne der KGSt-Sachkostenpauschale (9.700,00 EUR je Büroarbeitsplatz) bereits im Sachaufwandsetat enthalten.
Der vom Land als Höchstbetrag der zuwendungsfähigen Sachausgaben anerkannte Betrag ist deutlich höher als die KGSt-Sachkostenpauschale. Dies hängt damit zusammen, dass unter die zuwendungsfähigen Sachausgaben des Landes auch Kosten positioniert werden können, die nicht in der KGSt-Pauschale enthalten sind (z. B. Kosten für Werbe- und Informationsmaterial, Kosten für die Anmietung von Veranstaltungsräumen o. Ä.).
Da die 50 % Sachkostenförderung des Landes sich auch auf die bereits vorhandenen Stellen bezieht, erfolgt die Aufbringung der Sachkosten für die neu vorgesehenen Stellen, siehe Ausführungen zu Ziffer 5.4, kostenneutral. Erforderliche Neuausstattungen für Büroarbeitsplätze werden aus den bestehenden Ansätzen sowie aus der hälftigen Landesförderung finanziert.
Die erforderliche Ermittlung und Zuordnung der einzelnen Sachkosten zu den Produkten und Teilergebnisplanzeilen (auch ILV) ist noch nicht abgeschlossen. Hier werden ggf. überplanmäßige Bereitstellungen durch den Kämmerer erforderlich, die infolge der Landesmittel in vollem Umfang refinanziert werden.
5.8
Förderzeitraum
Die Fördermittel werden in der Anfangsphase bis Ende 2014 bewilligt. Anschließend ist eine Verlängerung zu beantragen. Lt. Information der Bezirksregierung und der G. I. B. ist eine Weiterförderung in der Regel vorgesehen. Wenn bekannt ist, dass die Förderung des Landes für die kommunalen Koordinierungsstellen ab 2015 fortgesetzt wird, wird die Verwaltung eine neue Beschlussvorlage zur politischen Entscheidung einbringen.
6. Beschlussfassung
Der Beschluss ist vom Rat der Stadt Remscheid zu fassen.
Der Haupt- und Finanzausschuss, der Ausschuss für Schule und Sport und der Integrationsausschuss beschließen entsprechende Empfehlungen.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt nachträglich Kenntnis.
Mast-Weisz
Stadtdirektor
Kostenstelle: 200000000, Kostenträger: 012001000000 wird auf Basis des aktuellen KGSt-Eckwertes wie folgt erhöht:
a) Haushaltsjahr 2013: 47.342 EUR
b) Haushaltsjahr 2014: 113.620 EUR
Die Mehraufwendungen werden über Refinanzierungen in gleicher Höhe für bereits eingeplante und zusätzlich entstehende Personalaufwendungen abgedeckt (Kostenstelle: 200000000, Kostenträger: 012001000000).
Zur Sachkostendarstellung siehe Ausführungen in Ziffer 5.7 der Vorlage.
nein
Wilding
Oberbürgermeisterin