Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|---|
Name: | 14/4021 | ||
Art: | Mitteilungsvorlage | ||
Datum: | 20.02.2014 | ||
Betreff: | Bericht 2013 - Jugendsozialarbeit gemäß §§ 13 u. 79 SGB VIII i.V.m. § 13 Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
![]() | Mitteilungsvorlage 150 KB | |
![]() | Bericht 2013 Jugendsozialarbeit 634 KB |
Die nachfolgende Information wird zur Kenntnis genommen.
Die
Jugendsozialarbeit gehört gemäß §§ 13 und 79
SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes
Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe) sowie dem Kinder- und
Jugendförderungsgesetz (3. AG-KJHG – KJFöG - Drittes Gesetz zur Ausführung des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der
Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes) des
Landes Nordrhein-Westfalen zu den
Pflichtaufgaben des Träger der
öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtverantwortung. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll er dazu gemäß
§§ 3, 4 und 74 SGB VIII mit freien Jugendhilfe partnerschaftlich
zusammenarbeiten und die Träger der freien Jugendhilfe fördern. In
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII, in denen neben den Trägern der
öffentlichen Jugendhilfe auch die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
sowie Träger geförderter Maßnahmen vertreten sein sollen, soll darauf
hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden
und sich gegenseitig ergänzen.
Auf dieser
Grundlage arbeiten in der Arbeitsgemeinschaft „Jugendsozialarbeit“ gem. § 78
SGB VIII die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie Träger
geförderter Maßnahmen im Bereich der Jugendberufshilfe, dem Übergang Schule –
Beruf und der Benachteiligtenförderung - unter Einbeziehung von Schulen und
Arbeitsverwaltung - zusammen.
Mit dem Beschluss
der "Allgemeinen Qualitätsstandards für die Zusammenarbeit in der
AG-Jugendsozialarbeit in Remscheid" als Anlage zur Geschäftsordnung haben
sich die Mitglieder verpflichtet, an
einem regelmäßigen Berichtswesen mitzuarbeiten und die Ergebnisse dem
Jugendhilfeausschuss zur fachpolitischen Diskussion zur Kenntnis zu geben.
Der anliegende
Bericht fasst die Ergebnisse für das Jahr 2013 zusammen.
In Vertretung
Mast-Weisz
Stadtdirektor
keine
entfällt
Wilding
Oberbürgermeisterin