Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 15/0124 | ||
Aktenzeichen: | 40.10.84 | ||
Art: | Mitteilungsvorlage | ||
Datum: | 09.07.2014 | ||
Betreff: | Anmeldungen an den Remscheider allgemeinbildenden weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2014/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
![]() | Mitteilungsvorlage 320 KB | |
![]() | DS 15 0124 Anlage 1 23 KB | |
![]() | DS 15 0124 Anlage 2 20 KB | |
![]() | DS 15 0124 Anlage 3 19 KB |
Die nachfolgende Information wird zur Kenntnis genommen.
Nachfolgend wird das Ergebnis des erfolgten
Anmeldeverfahrens für die Jahrgänge 5 und für die gymnasiale Oberstufe (Tabelle
Anlage 3) der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen zum Schuljahr
2014/2015 dargestellt.
1. Anmeldeverfahren für das Schuljahr
2014/2015:
Aus den derzeitigen vierten Klassen der
Remscheider Grundschulen standen zum Schuljahr 2014/2015 insgesamt 947
Schülerinnen und Schüler zum Wechsel in die Sekundarstufe I an (im Vorjahr
waren es 1.020 Kinder). Somit standen 73 Remscheider Kinder weniger zur
Anmeldung an (- 7,2 %).
1.1
Übersicht
der Schulformempfehlungen der Remscheider Grundschulen für das Schuljahr
2014/2015
|
Schülerinnen/Schüler
der Klasse 4 |
davon |
Schulformempfehlung
gesamt |
Schulformempfehlung
|
||||||||||||
Deutsche |
Ausländer |
Dt. mit
Zuwanderungsgesch. |
Hauptschule |
Hauptschule /
Realschule |
Realschule |
Realschule /
Gymnasium |
Gymnasium |
Sonstige* |
Hauptschule |
Hauptschule /
Realschule |
Realschule |
Realschule /
Gymnasium |
Gymnasium |
Sonstige* |
||
Schuljahr 2014/2015 |
947 |
469 |
96 |
382 |
207 |
80 |
275 |
120 |
251 |
14 |
141 |
55 |
139 |
56 |
78 |
9 |
Schuljahr 2013/2014 |
1.020 |
534 |
140 |
346 |
198 |
87 |
320 |
110 |
276 |
29 |
128 |
56 |
166 |
50 |
68 |
18 |
Schuljahr 2012/2013 |
957 |
490 |
135 |
332 |
172 |
125 |
263 |
129 |
241 |
27 |
115 |
74 |
139 |
59 |
66 |
14 |
Schuljahr 2011/2012 |
1.039 |
566 |
94 |
379 |
212 |
126 |
265 |
130 |
283 |
23 |
144 |
72 |
118 |
51 |
77 |
11 |
Schuljahr 2010/2011 |
1.053 |
589 |
185 |
279 |
236 |
123 |
253 |
140 |
278 |
23 |
157 |
75 |
119 |
44 |
61 |
8 |
Schuljahr 2009/2010 |
1.096 |
619 |
217 |
260 |
251 |
111 |
309 |
133 |
269 |
23 |
156 |
67 |
127 |
48 |
68 |
11 |
Schuljahr 2008/2009 |
1.111 |
621 |
265 |
225 |
317 |
105 |
276 |
141 |
264 |
8 |
195 |
52 |
128 |
53 |
57 |
5 |
*Kinder im gemeinsamen
Unterricht
Seit dem Schuljahr 2011/2012 haben die
Schulformempfehlungen der Grundschulen lediglich einen empfehlenden Charakter.
Die Eltern entscheiden nach Beratung durch die Grundschule über den weiteren
Bildungsweg ihres Kindes in der Sekundarstufe I.
Insgesamt wurden 1.019 Kinder (Vorjahr: 1.069) aufgenommen; davon 899
Kinder aus Remscheider Grundschulen zuzüglich 120 auswärtige Kinder (Vorjahr
99), welche hauptsächlich aus den Bereichen Radevormwald, Wermelskirchen und
Wuppertal kommen.
2. Anmeldungen an den einzelnen Schulformen:
Mit Ausgabe der Halbjahreszeugnisse am 07.02.2014 begann die Frist zur Anmeldung an den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2014/2015. Entsprechend der schulgesetzlichen Regelungen ist das Verfahren innerhalb eines Zeitraumes von 6 Wochen durchzuführen. Somit war der Endtermin am 21.03.2014.
Für die Gesamtschulen galt ein verkürztes Anmeldeverfahren, welches in der Zeit vom 10. bis 12.02.2014 durchgeführt wurde.
Für die Sekundarschule, die Hauptschule, die Realschulen und die Gymnasien fanden die Anmeldungen am 10. und 11.03.2014 statt, wobei hier Anmeldungen noch bis zum gesetzlichen Endtermin am 21.03.2014 möglich waren.
2.1 Gesamtschulen
Wie auch in den Vorjahren, erfolgten an den beiden Remscheider Gesamtschulen mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind. 406 Kinder wurden angemeldet (Vorjahr 458), davon 364 Remscheider (Vorjahr 400) und 42 auswärtige (Vorjahr 58) Kinder. Es wurden 340 Kinder aufgenommen; davon 304 Remscheider und 36 auswärtige Kinder. Insgesamt bekamen 65 Kinder (Vorjahr 120) keinen Platz an einer Remscheider Gesamtschule (60 Remscheider und 5 auswärtige Kinder). Von den 60 erteilten „Remscheider“ Abweisungen wurden 39 Kinder von der Sophie-Scholl-Gesamtschule und 21 Kinder von der Albert-Einstein-Gesamtschule abgewiesen.
An der Albert-Einstein-Gesamtschule wurden 13 Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen.
Der prozentuale Anteil der Gesamtschulanmeldungen im Verhältnis zu den abgehenden Viertklässlern aus den Remscheider Grundschulen ist mit rund 36 % im Vergleich zum Vorjahr (39 %) gesunken. Demzufolge ist auch der Anteil der Abweisungen von Kindern aus Remscheider Grundschulen von 9,4 % im Vorjahr auf 6,3 % gesunken.
2.2 Sekundarschule
Die zum Schuljahr 2013/2014 gegründete Sekundarschule Remscheid (Nelson-Mandela-Schule) nahm entsprechend den grundsätzlichen rechtlichen Vorgaben am Anmeldeverfahren mit der Hauptschule, den Realschulen und den Gymnasien (10. + 11.03.2014) teil.
Insgesamt wurden 75 Kinder angemeldet (68 Remscheider und 7 auswärtige Kinder). Fünf Kinder wurden wieder abgemeldet, nachdem ein Widerspruchsverfahren für einen Platz an einer Remscheider Gesamtschule positiv erfolgte. Somit wurden 70 Kinder aufgenommen, davon 7 Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.
Mit den 70 Aufnahmen erfüllt die Sekundarschule Remscheid die rechtliche Voraussetzung von mindestens 60 und maximal 90 Anmeldungen für diese Schulform. Der gesetzliche Durchschnittswert liegt bei 25 Kindern pro Klasse bzw. insgesamt 75 Aufnahmen für die Nelson-Mandela-Sekundarschule.
2.3 Hauptschulen
Von den Remscheider Hauptschulen nahm lediglich die GHS Hackenberg am Anmeldeverfahren teil. Die noch vorhandenen Hauptschulen Rosenhügel und Wilhelmstraße befinden sich in der sukzessiven Auflösung.
An der GHS Hackenberg wurden 45 Kinder angemeldet. Damit ist Zahl der Hauptschulanmeldungen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (45 neu zu 33 alt).
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Klassenbildungswerte für Hauptschulen sind ausreichend Kapazitäten an der GHS Hackenberg vorhanden.
2.4 Realschulen
Bei den Realschulen hat sich die Zahl der Anmeldungen mit 216 Kindern im Vergleich zum Vorjahr (214) kaum verändert. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Klassenfrequenzwerte (25 bis 29 Kinder je Klasse) bildete die Albert-Schweitzer-Realschule mit 124 Anmeldungen (davon 8 Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf) fünf Eingangsklassen. Die Alexander-von-Humboldt-Realschule bildete mit 92 Anmeldungen vier Eingangsklassen.
2.5 Gymnasien
Die Zahl der Anmeldungen an den Gymnasien (348 Kinder) ist im Vergleich zum Vorjahr (404) gesunken.
Das Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium bildete mit 106 Anmeldungen vier Eingangsklassen, an den anderen drei Gymnasien wurden jeweils 3 Eingangsklassen gebildet.
Am Leibniz-Gymnasium erfolgten 33 Anmeldungen von auswärtigen Kindern (Vorjahr 27), hauptsächlich aus dem Bereich Wuppertal-Ronsdorf. Am Röntgen-Gymnasium wurden 11 auswärtige Kinder (Vorjahr 16) angemeldet.
Am Gertrud-Bäumer-Gymnasium wurden 6 Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen.
3. Gemeinsames
Lernen / Gemeinsamer Unterricht ab dem Schuljahr 2014/2015
3.1 Rechtslage
Die Regelungen des
9. Schulrechtsänderungsgesetzes, welche zum Schuljahr 2014/2015 in Kraft
treten, begründen einen Rechtsanspruch
auf das Lernen in der allgemeinen Schule auch für Kinder und Jugendliche mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Der Rechtsanspruch gilt ab dem
Schuljahr 2014/2015 für die Klassen 1 und 5. Die allgemeine Schule ist damit
Regelförderort. Für den Besuch einer Förderschule besteht eine Wahlfreiheit.
Ziel des Gesetzes
ist der Aufbau eines flächendeckenden, wohnortnahen Angebotes von Schulen mit
Gemeinsamem Lernen (GL).
Die durch das
Schulrechtsänderungsgesetz vorgesehene Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an
allgemeinen weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I als sogenannte
Angebotsschulen bedeutet, dass die bisherige Beschulung von Kindern mit und
ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in integrativen Lerngruppen ab dem
Schuljahr 2014/2015 entfällt. Die bereits bestehenden integrativen Lerngruppen
haben Bestandsschutz.
Zuständig und federführend
für die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an weiterführenden allgemeinen
Schulen ist die obere Schulaufsicht. Die Koordination vor Ort erfolgt durch das
Schulamt.
3.2 Bedarfssituation für das Schuljahr
2014/2015
Für das Schuljahr 2014/2015 standen 39 Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf für den Wechsel aus dem Gemeinsamen Unterricht (GU) der Primarstufe der Grundschulen (34), den Förderschulen (3) und der Bergischen Diakonie Aprath (2) in den Jahrgang 5 der weiterführenden Schulen an.
Entsprechend den Vorgaben der oberen Schulaufsicht wurde mit Einvernehmen des Schulträgers an folgenden allgemeinen weiterführenden Schulen Gemeinsames Lernen zum Schuljahr 2014/2015 eingerichtet (DS Nr. 14/3825 „Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an den Remscheider allgemeinen weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2014/2015“, Ratsbeschluss vom 13.02.2014):
Albert-Einstein-Gesamtschule
Sekundarschule Remscheid
Albert-Schweitzer-Realschule
Gertrud-Bäumer-Gymnasium
Für einige Kinder
mit sonderpädagogischem Förderbedarf, welche zielgleich zu beschulen
sind, wurden entsprechend des Elternwillens an einer anderen allgemeinen
weiterführenden Schule aufgenommen. Voraussetzung hierfür war, dass die
personellen und sächlichen Voraussetzungen an der jeweiligen Schule vorhanden
sind.
3.3 Anmeldungen von Kindern mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf für das Schuljahr 2014/2015
An den
beschlossenen Angebotsschulen wurden folgende Kinder angemeldet:
Schule |
Anzahl |
Albert-Einstein-Gesamtschule |
13 |
Sekundarschule
Remscheid |
7 |
Albert-Schweitzer-Realschule |
8 |
Gertrud-Bäumer-Gymnasium |
6 |
Entsprechend dem
Elternwillen wurden 2 Kinder an der Alexander-von-Humboldt-Realschule
(zielgleiche Förderung) und 2 Kinder an einer Förderschule angemeldet. 1 Kind wurde
an einem Wuppertaler Gymnasium angemeldet.
Somit haben für das
Schuljahr 2014/2015 alle in Frage kommenden Kinder mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf einen Platz an einer allgemeinen weiterführenden Schule
als Angebotsschule des Gemeinsamen Lernens erhalten. Der Rechtsanspruch ist
damit erfüllt.
Die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen wurden im Rahmen der vorhandenen Ressourcen vom Schulträger bereit gestellt.
3.4 Begrenzung der Aufnahmekapazitäten:
Gemäß § 46 Abs. 4 SchulG NRW kann die Schule im Einvernehmen mit dem Schulträger die Zahl der in die Klasse 5 einer Schule der Sekundarstufe I aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler begrenzen, wenn
1. ein Angebot für Gemeinsames Lernen eingerichtet wird
2. rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit
festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und
3. im Durchschnitt aller Parallelklassen der jeweilige Klassenfrequenzrichtwert nicht
unterschritten wird.
Die
Albert-Einstein-Gesamtschule und die Sekundarschule Remscheid haben die
Begrenzung der Aufnahmekapazität für das Schuljahr 2014/2015 für die Klassen 5
beim Schulträger beantragt. Das Einvernehmen mit
dem Schulträger zur Kapazitätsbegrenzung erfolgte mit Ratsbeschluss vom
13.02.2014, DS Nr. 14/3825 „Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an den
Remscheider allgemeinen weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2014/2015“.
Die Albert-Einstein-Gesamtschule ist 6-zügig. Lt. den bisherigen Ausführungen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zur Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungs-gesetzes ist die Berechnung der Kapazitätsbegrenzung der Klassenfrequenzrichtwert von 27 Schülerinnen/Schülern pro Klasse zu berücksichtigen. Demnach ergibt sich eine Begrenzung der Aufnahmekapazität auf insgesamt 162 Schülerinnen und Schüler, inklusive der rechnerischen Berücksichtigung von mindestens 2 Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf pro Klasse.
Hinweis: Der gesetzliche Richtwert für Gesamtschulen liegt bei 28 und der Höchstwert bei 30 Schülerinnen und Schüler pro Klasse.
Die Sekundarschule Remscheid ist 3-zügig. Der Klassenfrequenzrichtwert liegt bei 25 Schülerinnen und Schülern pro Klasse; der Höchstwert bei 30 Schülerinnen und Schülern pro Klasse.
Die von der Schule beantragte Kapazitätsbegrenzung wird mit dem Richtwert von maximal 27 Schülerinnen und Schülern pro Klasse gerechnet – inklusive mindestens 2 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf pro Klasse. Demnach ergibt sich eine Begrenzung der Aufnahmekapazität auf insgesamt 81 Schülerinnen und Schüler.
Das Gertrud-Bäumer-Gymnasium und die Albert-Schweitzer-Realschule haben eine Kapazitätsbegrenzung nicht in Anspruch genommen. Anders als bei der Albert-Einstein-Gesamtschule und der Sekundarschule, ist an den beiden Schulen bei entsprechendem Elternwillen eine Ausweitung der Kapazitäten in Abstimmung mit Schulaufsicht und Schulträger möglich.
4. Remscheider Kinder, welche an einer auswärtigen
Schule angemeldet wurden:
Insgesamt wurden 29 Kinder (Vorjahr 35) aus Remscheider Grundschulen an auswärtigen Schulen angemeldet.
Davon wurden 11 Kinder an der Wuppertaler Erich-Fried-Gesamtschule angemeldet (Vorjahr 18). Hier handelt es sich um 9 „Erstanmeldungen“, also Kinder, welche nicht an einer Remscheider Schule angemeldet bzw. abgewiesen wurden, und 2 Anmeldungen von Kindern, welche von der Sophie-Scholl-Gesamtschule abgewiesen wurden.
5.
Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Schule nimmt Kenntnis.
Der Integrationsausschuss nimmt Kenntnis.
keine
entfällt
Mast-Weisz
Oberbürgermeister