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Name: | 15/0171 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 01.08.2014 | ||
Betreff: | Stellenplan 2015 -Fachdienst Feuerschutz und Rettungsdienst- Einrichtung einer Stelle Sachbearbeiter/-in Systemadministration (Stellenplan-Nr. 37.04.17210) |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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1. Beim Fachdienst 1.37 -Feuerschutz und Rettungsdienst- wird der Stellenplan mit Wirkung zum 01.01.2015 wie folgt geändert:
Einrichtung einer Vollzeitstelle
(39,00 Std./Woche) der Vergütungsgruppe TVöD 10 als Sachbearbeiter/-in
Systemadministration (Stellenplan-Nr. 37.04.17210).
2. Die folgenden Ansätze des Haushaltsplanentwurfes 2015 / 2016 werden im Rahmen des Beratungsverfahrens geändert:
a)
Der Ansatz in Zeile 11 – Personalaufwendungen im
Teilergebnisplan des Produktes 02.07.01 –
Brandschutz wird ab 2015 um 36.500 EUR erhöht.
b)
Der Ansatz in Zeile 11 – Personalaufwendungen im
Teilergebnisplan des Produktes 02.08.01 –
Rettungsdienst wird ab 2015 um 29.900 EUR erhöht.
c)
Der Ansatz in Zeile 04 – Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte im Teilergebnisplan des Produktes 02.08.01 – Rettungsdienst
wird ab 2015 um 29.900 EUR erhöht.
1.
Ausgangssituation
Anknüpfungspunkt für den zwischenzeitlich entstandenen Stellenbedarf ist der
Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.06.2011 zur Ersatzbeschaffung
der kommunikations- und EDV-technischen Einrichtungen beim FD 1.37 -
Feuerschutz und Rettungsdienst- (sh. Beschlussvorlage 14/0856/1)
Entgegen den ursprünglichen Annahmen und Erwartungen haben die bisher
gesammelten Erfahrungen und
eingetretenen Entwicklungen in der Projektumsetzung „Erneuerung der
Leitstellentechnik und Einführung des Digitalfunks“ den beteiligten
Dienststellen (ZD 0.10.4 –Nachrichtentechnik/technischer Service- und FD 1.37
–Feuerschutz und Rettungsdienst) gezeigt, dass erheblich mehr und
umfangreichere Aufgaben in der Betreuung und Pflege der feuerwehrspezifischen
EDV-Einrichtungen und –Programme anfallen.
Bei diesen fachspezifischen Aufgaben handelt es sich im Wesentlichen um den
technischen Betrieb, die technische Überwachung und Unterhaltung der Leitstelle
der Feuerwehr (Einsatzleitsystem CELIOS, Kommunikationstechnik Frequentis) und ihrer Subsysteme und Administration der
Peripheriesysteme, wie z. B.
2.
Projektbezogene Erfahrungswerte und
Erkenntnisse
Die genannten Aufgaben haben sich seit November 2012 im Rahmen des
Projektes entwickelt und werden bisher von den Projektbeteiligten, ZD 0.10.4, FD 1.37 und den Firmen Frequentis
als Generalübernehmer und CKS als Lieferant der Leitstellentechnik wahrgenommen. Es gilt nunmehr diese
Aufgabenwahrnehmung ausschließlich durch die Stadt Remscheid sicherzustellen.
Das unter 1. dieser Drucksache skizzierte Aufgabengebiet lässt sich der
Schnittstelle zwischen folgenden Tätigkeitsbereichen und Handlungsfeldern der
beiden benannten Verwaltungseinheiten zuordnen:
A) Verfahrensbetreuung
Die Abgrenzung zur Zuständigkeit der Verfahrensbetreuung des ZD 0.10.4 und des zentralen EDV-Koordinators erfolgt z. Zt. über die unterschiedlichen Datennetze des FD 1.37:
v dem Verwaltungsnetz der Stadt Remscheid im Zuständigkeitsbereich des ZD 0.10.4 und EDV-Koordinators,
v Kommunikationsnetz und Leitstellennetz im Zuständigkeitsbereich des FD 1.37 bzw. des Projektteams.
B) Technische Betreuung übergreifender Natur
in den Teilbereichen
v Sachgebiet „Systemverwaltung“ (ZD 0.10),
v Sachgebiet „Verfahrensbetreuung“ (ZD 0.10),
v Sachgebiet „PC-Benutzerservice“ (ZD 0.10),
v Sachgebiet „Nachrichtentechnik“ (ZD 0.10),
v Koordinationsbereich „Elektro-/Maschinentechnik“ (FD 1.28 -Gebäudemanagement) und
v
Abteilung „Service-Leistungen Technik“ (FD
1.37).
Eine trennscharfe Aufteilung im
Sinne einer klaren Aufgabenabgrenzung lässt sich beim technischen
Betreuungsfeld jedoch nicht realisieren.
Allerdings haben die im Rahmen der bisherigen Projektarbeit gesammelten
Erfahrungswerte gezeigt, dass folgende Zuständigkeitsaufteilung zielführend
ist:
1.) Fachlich geprägte, verfahrenstechnische Belange und Vorgaben durch den FD 1.37.
2.) Deren technische Umsetzung durch den ZD 0.10.4, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Firmen und externen Ingenieurbüros.
Aus Sicht des ZD 0.10.4 als Projektleitung werden im Rahmen der Leitstellenerneuerung die unter 1. benannten System und Programme besser den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Dies führt jedoch zugleich zu mehr elektronischen Bausteinen/Systemen gegenüber dem Stand vor Projektbeginn. Eine weitere Neuerung wird der Umstand darstellen, dass alle neuen Systeme untereinander vernetzt sind. In der Gesamtbetrachtung erwartet der ZD 0.10.4, dass der Bedarf für die Systemadministration – aufgrund des im Projektverlaufs festgestellten Betreuungsumfangs und der hierfür notwendigen Breite und Tiefe des Fachwissens - erheblich steigen wird.
Die damit verbundenen, neuen und zusätzlichen Aufgaben können aber über den Projektstatus hinaus nicht dauerhaft beim ZD 0.10 verankert werden, da diese bereits über ihre jeweiligen, eigentlichen Kerntätigkeiten in der Primärorganisation entsprechend ausgelastet sind. Zwar könnte das Projektteam Vakanzen in einem eng begrenzten zeitlichen Korridor rudimentär abdecken. Jedoch kann darüber hinaus die Aufgabenwahrnehmung nicht im zwingend notwendigen Umfang geleistet werden, um einen ordnungsgemäßen und rechtskonformen Betrieb der Leitstelle sicherzustellen. Insoweit ergab sich der Bedarf zur Prüfung und Feststellung eines evtl. gegebenen Stellenmehrbedarfs, zumal die Betreiberpflichten ab der kurzfristig anstehenden Abnahme der Leitstelle bei der Stadt Remscheid liegen.
Dabei bliebe aus fachlicher Sicht
ergänzend zu berücksichtigen, möglichst keine fachliche und räumliche
Zuständigkeitstrennung herbeizuführen, da bei auftretenden Fehlern aus
sicherheitstechnischen Gründen eine Fachkraft mit entsprechendem Fachwissen
unmittelbar vor Ort sein muss.
3.
Aufgabenkritische Prüfung eines Stellenmehrbedarfs
Der unter 2. beschriebene Projektstatus ermöglichte erstmalig die
Zusammenstellung der sich hieraus ergebenen, zusätzlichen und wesentlichen
Tätigkeiten, die in Form eines
Stellenprofils seitens des FD 1.37 dokumentiert wurden. Darin flossen
auch weitere Quellen, u. a. interkommunale Recherchen und Beobachtungen der
Stellenmarktentwicklung seitens des FD 1.37, ein. Alle zusammengestellten
Tätigkeiten haben zwingend hoheitlichen Pflichtaufgabencharakter und sind im
Kontext der Betreiberverantwortung nicht disponibel. Die
ausschreibungsbasierende Übernahme von Wartungsaufgaben durch Externe ist
bereits berücksichtigt.
Auf Basis dessen wird aus fachlicher Sicht unterstellt, dass die Notwendigkeit eines zusätzlichen Stellenbedarfs im Umfang einer Vollzeitstelle mit DV-Profil gegeben ist.
Zur Plausibilisierung dieses Mehrbedarfs waren seitens des ZD 0.11 verschiedene organisatorische Betrachtungen und Prüfungen vorzunehmen.
So wurden im Rahmen der Gesprächs-/Interviewmethode die Projektleitung und die Leitungen des ZD 0.10 und des FD 1.37 seitens des ZD 0.11 zur bisherigen Aufgabenwahrnehmung befragt. Dabei sind bestehende Möglichkeiten zur Wahrnehmung der zusätzlichen verfahrens-/technischen Aufgaben im vorhandenen Stellen- und Personalbestand genauer beleuchtet worden.
Im Ergebnis kann hierzu festgehalten werden, dass bei differenzierter Betrachtung für die zusätzliche Aufgabenwahrnehmung bzw. Aufgabenmehrung keine Kapazitäten im aktuellen Soll-Bestand beider Verwaltungseinheiten zur Verfügung stehen.
Primärorganisatorisch ist der ZD 0.10.4 bzw. die zentrale IT-Abteilung aufgrund nachweisbarer, maßnahmenbezogener Auslastungsgrade im Zuge der Betreuung aller anderen Systeme/Verfahren der Gesamtverwaltung nicht in der Lage, das neue System vollumfänglich betreuen und einen First Level Support in dem erforderlichen Umfang erbringen zu können. Hierfür spricht u. a. auch die gewählte Vorgehensweise, die Ausschreibung dieser neuen Technik über ein kompetentes und erfahrenes, externes Ingenieurbüro und darüber praktizierter, intensiver Einbindung Dritter vornehmen zu lassen.
Bezogen auf den FD 1.37 konnte festgestellt werden, dass die benannten IT-Aufgaben in schwankenden Umfängen und bezüglich der vor dem Projektbeginn implementierten Leitstellen- und Funktechnik bei einzelnen, dafür aus fachlicher Sicht prädestinierten Mitarbeitern der Berufsfeuerwehr angesiedelt waren. Diese hatten sich die hierfür erforderlichen Kenntnisse autodidaktisch selbst angeeignet und leisteten diese Tätigkeiten freiwillig im Rahmen ihrer Schichtdiensttätigkeiten und ihres funktionsimmanenten Verantwortungsverständnisses. Offizielle Stellenkapazitäten waren aber für diese Tätigkeiten nicht geschaffen worden. Auch beinhalten die Stellenbeschreibungen dieser Mitarbeiter hierzu keine entsprechenden Passagen und zeitanteiligen Zuweisungen. Im Zuge der im vergangenen Jahr erfolgten Pensionierung dieser Mitarbeiter und projektierten technischen Aufrüstung/Modernisierung sind nunmehr Vakanzen entstanden. Alle übrigen Stellenprofile sind hinsichtlich ihrer aktuellen Umfänge über die Fachplanungen (Brandschutzbedarfsplan und Rettungsdienstbedarfsplan), dem zusätzlichen Stellenbedarf zur Umsetzung der 48-Std.-Woche und die Neuorganisation des Einsatzführungsdienstes plausibilisiert und ausgelastet. Darüber hinausgehende Funktionsbündelungen bzw. ‑verdichtungen sind nach derzeitigen Erkenntnissen nicht umsetzbar. Zugleich ist festzuhalten, dass zwar die verfahrenstechnischen Belange im Hinblick auf die Stellenbesetzung seitens des FD 1.37 in der Einarbeitungszeit und möglicherweise in Teilen auch danach geleistet werden können, jedoch das Knowhow für das gesamte Aufgabenfeld der technischen Betreuung bei der Berufsfeuerwehr definitiv nicht vorhanden ist.
Einhergehend mit dem Erfordernis
der 24-stündigen Betriebssicherheit stellt sich somit das Erfordernis eines
zusätzlichen Stellenbedarfs, der basierend auf eine Stellenbeschreibung mit dem
Umfang einer Vollzeitstelle festgestellt wird.
Zur Verifizierung des Mehrbedarfsumfangs führte der ZD 0.11 eine empirische Stellenbemessung in Form interkommunaler Abfragen und Quervergleiche zu benachbarten Kommunen mit einer vergleichbaren Größenklasse wie Remscheid durch, mit folgendem Ergebnis:
o Stadt Solingen: Seit Schaffung der gemeinsamen Leitstelle wird kein eigenes Personal mehr für diesen Bereich vorgehalten. 0,5 Vollzeitstellenanteile (VzÄ) wurden im Zuge der gemeinsamen Leitstelle zur Stadt Wuppertal abgegeben, vorher wurden insg. 3,5 VzÄ für die Bereiche IuK und Systembetreuung vorgehalten.
o Stadt Wuppertal: Insgesamt 2 VzÄ, davon jeweils eine beim Stadtbetrieb IuK und direkt bei der Berufsfeuerwehr. Darüber hinaus werden für die normale IT-Betreuung (Standard- und fachspezifische Software) Leistungen über den Stadtbetrieb IT hinzugekauft, im letzten Jahr belief sich die Summe hierfür auf rd. 127.000 Euro.
o Stadt Leverkusen: Hier bestehen keine separaten Planstellen für diese Aufgaben, ein MA nimmt die Datenpflege für Datenbanken, Straßenverzeichnis, Gefahrstoffkataster, Einsatzmittel etc. wahr. Darüber hinaus wird die Systembetreuung der Leitstelle über die jeweiligen Lagedienstführer im Rahmen ihrer 24-Stunden-Dienste wahrgenommen (insg. sind 10 dieser MA als Administratoren ausgebildet, Bes. A9m.D./Zulage). Es besteht außerdem ein Wartungsvertrag mit dem Programmhersteller.
o Stadt Bottrop: Zwei Stellen im Sachgebiet IuK beschäftigen sich zu jeweils 70% ihrer Arbeitszeit mit dem Thema Leitstellentechnik und Administration, eine weitere Stelle im Sachgebiet Taktik kümmert sich mit 70% Stellenanteil um die Datenversorgung, es besteht darüber hinaus ein Wartungsvertrag mit der Herstellerfirma.
Hinsichtlich der Gesamtzahl der Stellen beim FD 1.37 im Bereich IuK sowie der Betreuung der Leitstellentechnik und auch unter Berücksichtigung, dass ein Wartungsvertrag mit der Herstellerfirma besteht, ist die Forderung des FD 1.37 nach einer zusätzlichen Stelle zur Erfüllung der anfallenden Aufgaben aus organisatorischer Sicht nicht überzogen.
Auf Basis dessen kann der mit
einer Vollzeitstelle deklarierte Stellenmehrbedarf aus organisatorischer Sicht
des ZD 0.11 der Umsetzung zugeführt werden.
4.
Organisatorische Stellenansiedlung
In Gesprächen zwischen den
Zentraldiensten 0.10 und 0.11 sowie dem Fachdienst 1.37 wurde festgestellt,
dass die Wahrnehmung der Aufgaben arbeitsorganisatorisch sowohl dem ZD 0.10.4
als auch dem FD 1.37 zugeordnet werden könnte.
Aus fachlich-technischer Sicht sowie unter dem Leitgedanken der Zentralität ist
aufgrund vorstehender Ausführungen die Zuordnung der Aufgabe und der damit
erforderlichen Stelle zum ZD 0.10.4 eine denkbare Option. Dieser Lösung stehen
aus IT-Sicht allerdings nachfolgende Aspekte entgegen:
o Die Betreiberverantwortung für die gesamte Leitstellentechnik und Digitale Alarmierung liegt bei einer Zuordnung der Stelle des Systemadministrators nicht mehr bei FD 1.37 sondern beim ZD 0.10.4 und in der Praxis in Person bei der/dem neuen Stelleninhaber/-in.
o Der FD 1.37 fordert und erwartet zu Recht eine funktionierende und sich weiter entwickelnde Leitstelle, trägt jedoch hierfür keine Verantwortung.
o Die perspektivische Entwicklung der Aufgabenausprägung kann am besten vor Ort beobachtet und den hierfür erforderlichen Ressourcen gegenübergestellt werden. Die Priorisierung der anstehenden Aufgaben wird dabei von der Berufsfeuerwehr vorgegeben.
o Der Aufgabenbereich des Systemadministrators FD 1.37 kann keinem vorhandenen Sachgebiet des ZD 0.10.4 zugeordnet werden. Die notwendigen Fachkompetenzen befinden sich zwar in Summe bei der zentralen IT-Abteilung, sind aber in Form vereinzelter Stellenanteile auf die diversen Sachgebiete verteilt.
o Eine Vertretung des Systemadministrators für den FD 1.37, der seinen Arbeitsplatz am Standort Auf dem Knapp haben soll, kann durch ZD 0.10.4 aus fachlichen, organisatorischen und personellen Gründen nicht erfolgen. Der FD 1.37 wird eine solche Vertretung jedoch aus Gründen der Betriebssicherheit zu Recht fordern.
Eine Zuordnung der Stelle zum ZD 0.10.4 kommt daher aus vorgenannten Gründen nicht in Betracht. Der ZD 0.10.4 hat sich jedoch bereit erklärt, aus der Verantwortung für das Projekt Erneuerung der Leitstellentechnik und Einführung Digitalfunk heraus eine umfassende Einarbeitung des künftigen Systemadministrators sicherzustellen.
Aufgrund der feuerwehrspezifischen Einrichtungen erscheint es dem ZD 0.10, dem ZD 0.11 und dem FD 1.37 zielführend, die neue Stelle dem FD 1.37 unmittelbar anzugliedern, da eine zeitnahe und umfängliche Aufgabenbewältigung nur durch einen Mitarbeiter-/in vor Ort sichergestellt werden kann. Z. B. müssen Anforderungen der Einsatzbearbeitung mit den Möglichkeiten der verschiedenen Systeme und Programme verzahnt und eingerichtet werden.
Ferner kann durch die direkte
Anbindung der Stelle beim FD 1.37 der auf den Rettungsdienst entfallende
Stellenanteil unmittelbar in den Kosten des Fachdienstes für die Refinanzierung
dargestellt werden (die aktuell geltenden gebührenrelevanten Personalkostenanteile
des Fachdienstes können dem am 15.12.2011 vom Rat beschlossenen
Rettungsdienstbedarfsplan 2011, S. 103, Pkt. 3.5 entnommen werden).
Vorbehaltlich einer noch genaueren Überprüfung und Analyse wird der
gebührenrelevante Stellenanteil des Systemadministrators mit 45% angenommen.
Der Systemadministrator beim FD 1.37 wird seine Funktionen in engster
Zusammenarbeit und im Austausch mit dem ZD 0.10.4 erfüllen
5.
Stelleneinrichtung und Kompensation der
Personalmehraufwendungen
Die Stelle des Systemadministrators beim FD 1.37 wäre mit Wirkung zum nächsten Doppelhaushalt 2015/2016 und somit zum 01.01.2015 einzurichten. Die Stelle soll mit ihrer Einrichtung im Stellenplan zum 01.01.2015 besetzt werden. Dafür werden sowohl eine verwaltungsinterne wie auch eine verwaltungsexterne Ausschreibung vorgesehen.
Die Stelle ist nach vergleichbarer Funktion mit EG 10 des TVöD-VkA bewertet worden, was gemäß den derzeit gültigen KGSt.-Eckwerten einer Personalaufwandssteigerung von 66.400 Euro p. a. entspricht.
Im Hinblick auf die Zielvorgaben des Rates der Stadt Remscheid zum Stellenabbau und zur Personalaufwandsreduzierung (Beschluss vom 24.03.2011, DS B 14/0676) sowie dem gesetzten und einzuhaltenden Rahmen der Haushaltssanierungsplanung sind mögliche Teil-/Kompensationen aufzuzeigen und darzustellen.
Wie bereits unter 4. ausgeführt, ermöglicht die organisatorische Ansiedlung bei den Produkten 02.07.01 – Brandschutz - und 02.08.01 – Rettungsdienst – eine Teilkompensation in Höhe von 0,45 VzÄ (Anteil Refinanzierung Rettungsdienstgebühren). Eine weitere Kompensation kann weder im Rahmen des übrigen Personalkostenbudgets noch durch eine ersatzweise vorzunehmende Einsparung der Sachkosten angeboten werden.
Durch die Stelleneinrichtung
werden die Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes, insbesondere ab dem
Haushaltsjahr 2016 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, nicht gefährdet.
Die Verwaltung empfiehlt, einen Beschluss entsprechend dem
Beschlussentwurf zu fassen.
Der Beschluss ist vom Rat der Stadt zur fassen.
Der Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss beschließt eine entsprechende Empfehlung.
66.400 EUR p.a. ab 2015
Mit DS-Nr. 15/0078 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2015 / 2016 am 01.07.2014 in den Rat der Stadt eingebracht.
Die durch die Stelleneinrichtung der Sachbearbeiter-Stelle Systemadministrator anfallenden Mehraufwendungen in Höhe von 66.400 EUR jährlich sind im Personalaufwandsbudget bisher nicht eingeplant (sh. Beschlussvorschlag 2 a) und b)).
Da die Aufgaben des Systemadministrators sowohl für den Brandschutz (Produkt 02.07.01) wie auch anteilig für den Rettungsdienst (Produkt 02.08.01) erbracht werden, wird ein entsprechender Kostenanteil zum Zwecke der Refinanzierung in die Rettungsdienstgebührenkalkulation eingebracht werden.
Vorbehaltlich einer noch genaueren Überprüfung und Analyse, wird der gebührenrelevante Stellenanteil des Systemadministrators mit 45 % angenommen. Der bisherige Ansatz der Rettungsdienstgebühren wird dementsprechend erhöht (sh. Beschlussvorschlag 2 c)).
Die durch Punkt 2. des Beschlussvorschlages vorgenommenen Veränderungen des Haushaltsplanentwurfes 2015 / 2016 fließen in die Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit ein. Die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2015 / 2016 mit seinen Anlagen ist für den 27.11. 2014 vorgesehen.
Mast-Weisz
Oberbürgermeister