Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 15/0306 | ||
Aktenzeichen: | 40 BS | ||
Art: | Mitteilungsvorlage | ||
Datum: | 17.09.2014 | ||
Betreff: | Brandschutz an den Remscheider Schulen - Anfrage der W.i.R.-Ratsgruppe vom 12.09.2014 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Mitteilungsvorlage 187 KB |
Die nachfolgende Information wird zur Kenntnis genommen.
Die W.i.R.-Ratsfraktion bittet
mit Anfrage vom 12.09.2014 zur Sitzung des Rates am 25.09.2014 um ergänzende
Antworten zur Mitteilungsvorlage 14/4206 – Brandschutz an den Remscheider
Schulen.
Die Verwaltung
nimmt hierzu wie folgt Stellung:
1. Konnten die Flurnutzungs- und Garderobenprobleme bei den
weiterführenden Schulen
einer Lösung zugeführt werden (Darstellung Sachstand)?
Wie bereits in der Mitteilungsvorlage 14/4206 (Rat: 01.07.2014) unter Punkt 6
beschrieben, tritt das Problem der Garderobennutzung in den weiterführenden
Schulen hauptsächlich bei den naturwissenschaftlichen (NTW) Räumen auf. Hier
verbieten die gesetzlichen Sicherheitsvorgaben die Mitnahme der Garderobe in
die Fachräume. Somit ist für jeden NTW-Raum eine individuelle Lösung zu finden,
wo die Garderobe aufbewahrt werden kann.
n den Schulen, welche bereits
brandschutztechnisch fertig gestellt wurden, besteht nach wie vor die
Garderobenproblematik. Hier erfolgte nach Abschluss der baulichen
Brandschutzmaßnahmen entsprechend dem ursprünglich erstellten
Brandschutzkonzept, eine nachträgliche Verschärfung der bauordnungsrechtlichen
Vorgaben, so dass die Flure nach wie vor für eine Garderobennutzung nicht
genutzt werden dürfen. Mit den betroffenen Schulen werden derzeit
Abstimmungsgespräche vereinbart, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu finden.
Bei den Schulen, wo eine
bauliche Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen noch nicht begonnen wurde, ist der
notwendige Bauantrag mit dem dazugehörigen Brandschutzkonzept abzuwarten. In
dem jeweiligen Brandschutzkonzept wären konkrete Aussagen zu erforderlichen baulichen
Maßnahmen für eine Nutzung von Fluren als Garderobenbereiche, verbindlich zu
treffen.
2. Wie viele Grundschulen sind bisher einer wiederkehrenden Prüfung
im Sinne der Brandschau unterzogen
worden. Bei der o.a. Mitteilungsvorlage waren 4 Grundschulen benannt. Konnten dabei Lösungen für die
Garderobenproblematik erarbeitet
werden?
Bis zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 18.09.2014) wurden folgende drei
Grundschulen durch die Bauaufsicht im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung
begangen:
23.06.2014, Gebäude Palmstraße 6 mit der GGS Daniel-Schürmann und der
Dependance Julius-Spriestersbach der KGS Menninghausen
07.07.2014, GGS Mannesmann.
Die aus den Begehungen erforderlichen Sofortmaßnahmen für die Schulen
befinden sich in der Umsetzung. Für die baulichen Brandschutzmaßnahmen wird
derzeit eine Maßnahmenplanung inklusive der Brandschutzkonzepte erstellt.
Weitere Begehungen wurden noch nicht terminiert. Die Begehungen werden
im Rahmen der personellen Kapazitäten der Bauordnung durchgeführt.
Wie bereits unter 1. beschrieben, können Aussagen zur Garderobennutzung
erst nach Fertigstellung des Bauantrags mit dem dazugehörigen
Brandschutzkonzept gemacht werden.
Ergänzende Hinweise:
Hinsichtlich des Einsatzes von Garderobenschränken in den Grundschulen
wurden für die GGS Siepen als Pilotschule, Angebote verschiedener Firmen im
Rahmen einer beschränkten Ausschreibung eingeholt. Die Angebotsfrist endete am
19.09.2014. Anschließend erfolgt unmittelbar die Auswertung und Vergabe mit dem
Ziel der schnellstmöglichen Umsetzung.
Ob Garderobenschränke generell für Grundschulen in Frage kommen, soll
zunächst im Praxistest an der GGS Siepen
erprobt werden.
3. Wie sieht der zeitliche Ablaufplan für die noch nicht geprüften
Grundschulen aus? (Darstellung mit
Namen der Schule und voraussichtliche Begehung)
Ein Terminplan für die anderen Grundschulstandorte liegt seitens der Bauordnung
noch nicht vor. Die Begehungen werden im Rahmen der personellen Kapazitäten der
Bauordnung durchgeführt.
keine
entfällt
Mast-Weisz
Oberbürgermeister