Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 15/0354 | ||
Aktenzeichen: | BP 478 10.Ä | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 30.09.2014 | ||
Betreff: | Bebauungsplan Nr. 478 10. Änderung, Gebiet Hohenhagen - Teilflächen: a) Westlich Am Alten Flugplatz, östlich Eschenstraße b) Nordwestlich Am Alten Flugplatz, südlich Fichtenstraße c) Südlich Am Alten Flugplatz, nördlich Wörthstraße d) Nördlich AmAlten Flugplatz, südlich Weißenburgstraße e) Südlich Am Alten Flugplatz, östlich Saverneweg 1. Entscheidung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 BauGB) 2. Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) 3. Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 7 GO NRW) |
1 .Entscheidung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Die öffentliche Auslegung zu dem Bebauungsplan Nr. 478, 10. Änderung – Gebiet Hohenhagen - Teilflächen – hat in der Zeit vom 30.06.2014 bis einschließlich 01.08.2014 stattgefunden. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend dem als Anlage 1 beigefügten Ergebnisbericht entschieden.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen, das Vorlegen des Ergebnisberichts erübrigt sich somit.
2. Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu dem Bebauungsplan Nr. 478, 10. Änderung – Gebiet Hohenhagen - Teilflächen – hat mit Anschreiben vom 03.06.2014 stattgefunden. Stellungnahmen sind nicht eingegangen, eine Entscheidung ist nicht erforderlich.
Um dem in § 1 Abs. 7 BauGB verankerten Abwägungsgebot umfassend gerecht werden zu können, wird dem Rat der Stadt zusätzlich der Ergebnisbericht über die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 2) vorgelegt.
3. Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 7 GO NRW)
Der Bebauungsplan Nr. 478, 10. Änderung – Gebiet Hohenhagen - Teilflächen – wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 7 GO NRW als Satzung beschlossen (Anlage 3). Dem Bebauungsplan ist gem. § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung beigefügt (Anlage 4). Dem Bebauungsplan ist gem. § 10 Abs. 4 BauGB eine zusammenfassende Erklärung beigefügt (Anlage 5).
Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 478, 10. Änderung ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der 10. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 478 im Gebiet Hohenhagen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass nicht benötigte Flächen für öffentliche Spielplätze in Wohnbauland umgewandelt werden. Außerdem sollen kleine, schwierig zu pflegende Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen in private Grünflächen umgewandelt werden, so dass sie an private Anlieger veräußert werden können. Die Kompensation für die Gesamtmaßnahme Hohenhagen wird über die verbleibenden großen Ausgleichsflächen sichergestellt. Weitere inhaltliche Erläuterungen sind den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Nachdem die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 30.06.2014 bis 01.08.2014 durchgeführt worden ist und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt worden sind, soll das Verfahren nun mit dem Satzungsbeschluss zu Ende geführt werden.
Da nach den zuständigen Fachausschüssen im Jahr 2014 keine Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses mehr erreicht werden kann, soll der Beschluss ohne vorherige Beteiligung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses durch den Rat gefasst werden.
Mast-Weisz
Oberbürgermeister