Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 15/0365 | ||
Aktenzeichen: | FFW Lüttringhausen | ||
Art: | Mitteilungsvorlage | ||
Datum: | 02.10.2014 | ||
Betreff: | Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Lüttringhausen - Standortsuche |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Mitteilungsvorlage 179 KB | |
![]() | 1_Pflichtenheft_Gerätehaus 314 KB | |
![]() | 2_Bewertungsmatrix 2 MB | |
![]() | 3_Lageplan 1 MB |
Die nachfolgende Information wird zur Kenntnis genommen.
Das
Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Lüttringhausen an der
Richard-Koenigs-Straße reicht für die Anforderungen eines modernen
Feuerwehrbetriebs nicht mehr aus. Die Fahrzeughallen sind nicht mehr groß genug
für die aktuellen Feuerwehrfahrzeuge und die Sozialräume entsprechen nicht mehr
dem heutigen Standard. Das Gerätehaus steht unter Denkmalschutz und ist Teil
eines ortsbildprägenden Gebäudeensembles, deshalb kommt ein weitgehender Umbau
oder ein Neubau an dieser Stelle nicht in Frage.
Die
Bezirksvertretung Lüttringhausen, der Ausschuss für Bürger, Umwelt, Klimaschutz
und Ordnungsangelegenheiten und der Haupt- und Finanzausschuss haben die
Verwaltung beauftragt, einen geeigneten neuen Standort für das Gerätehaus der
Freiwilligen Feuerwehr Lüttringhausen zu suchen und einen Vorentwurf für diesen
Standort zu erstellen.
Der FD1.37 –
Feuerschutz und Rettungsdienst hat die Anforderungen an das Feuerwehrgerätehaus
in einem Pflichtenheft formuliert (s. Anlage 1). Danach muss das neue Gebäude
folgende wesentliche Anforderungen erfüllen:
·
4
Fahrzeugstellplätze (4,5*12,5 m)
·
20
Pkw-Stellplätze für Einsatzkräfte
·
Lager /
Werkstattbereich
·
Sozialräume
mit geschlechterspezifischer Trennung
·
Schulungsraum
für 50 Personen
·
Gruppenraum
·
Büro
·
Küchenbereich
Ein
vergleichbares Gebäude, das die genannten Anforderungen erfüllt, ist das
Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Hasten in der Oberhützer Straße.
Für die
Standortwahl sind wesentliche Kriterien die zentrale Lage im Ausrückbereich
(ca. 8 Minuten bis zur Einsatzstelle), die Erreichbarkeit für die Einsatzkräfte
und die verkehrstechnische Erschließung durch die Lage an den
Hauptverbindungsstraßen.
Für die Suche
nach möglichen Ersatzstandorten wurden in einem ersten Schritt zusammen mit dem
FD 1.37 die grundlegenden Kriterien so bearbeitet, dass eine grobe Einschätzung
der Standorte möglich ist. Außerdem wurden planungsrechtliche Kriterien
ergänzt. Die Bewertungsmatrix ist als
Anlage 2 beigefügt:
Fläche:
·
Flächengröße
·
Verfügbarkeit
·
Bodenrichtwert
Für das
Gerätehaus ist ein Grundstück von mindestens 2.000 m² erforderlich und das
Grundstück muss verfügbar sein. Der Bodenrichtwert gibt einen ersten
Anhaltspunkt über die zu erwartenden Grundstückskosten.
Erschließbarkeit
/ Lage:
·
Nähe
Hauptverkehrsstraße
·
Nähe
Altstandort
·
Kreuzung
Eisernstein
Die
relevanten Hauptverkehrsstraßen in Lüttringhausen sind die Kreuzbergstraße, die
Barmer Straße und die Lindenallee. Der Altstandort liegt optimal im Zentrum des
Einsatzbereichs, so dass er als Referenz für die Bewertung der neuen Standorte
herangezogen wird. Die Lage zur Kreuzung Eisernstein wird zusätzlich zur
Bewertung der Standorte herangezogen, weil die meisten Einsatzkräfte westlich
der Kreuzung Eisernstein wohnen bzw. arbeiten und die Kreuzung bei einem
Einsatz ein Hindernis auf dem Weg zum Gerätehaus darstellt.
Planungsrecht
/ Nutzungskonflikte:
- Planungsrecht
- Nutzungskonflikte
- Eingriff in sonstige Belange
Hier wird
beurteilt, ob das Planungsrecht eine Bebauung zulässt, ob es Konflikte z.B. mit
angrenzenden Wohngebieten geben kann und ob andere Belange betroffen sind (z.B.
Landschaftsschutz).
Jedes
Kriterium wurde mit einer Gewichtung versehen, so dass sich für jeden Standort
ein Gesamtwert der Eignung ergibt. Mit dieser Matrix wurden insgesamt 10
mögliche Standorte in Lüttringhausen bewertet, die nach Lage und Größe
grundsätzlich geeignet erschienen. Dabei wurden sowohl städtische Grundstücke
als auch Fremdgrundstücke betrachtet.
Diese
Erstbewertung erbrachte folgende Rangfolge der Grundstücke:
1. ehemalige Grundschule Eisernstein
2. Schulstraße/Lockfinker Straße
3. Kreuzbergstraße/Gneisenaustraße
4. August-Erbschloe-Straße (Parkplatz
gegenüber Stiftung Tannenhof)
5. Barmer Straße/Beyenburger Straße
(städtischer Parkplatz)
6. Grünenplatzstraße
7. Kreuzbergstraße (CVJM)
8. Lindenallee (ALDI)
9. Remscheider Straße / Stursberg
10. Remscheider Straße (gegenüber Stiftung
Tannenhof)
Die fünf
bestplatzierten Grundstücke wurden eingehender betrachtet, dabei stellten sich
folgende weiteren Aspekte heraus, die im ersten Schritt nicht Gegenstand der
Prüfung waren:
·
Das
Gelände der ehemaligen Grundschule Eisernstein soll für eine Wohnbebauung
entwickelt werden, dafür wurde ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt
(Veröffentlichung Rheinische Post 28.06.2014). Die Ansiedlung eines
Feuerwehrgerätehauses auf dieser Fläche
würde die Entwicklungsaussichten erheblich einschränken.
·
Das
Grundstück August-Erbschloe-Straße ist zu klein, hat einen ungünstigen
Zuschnitt und es ist keine Entwässerung vorhanden,
·
Für das
Grundstück Kreuzbergstraße/Gneisenaustraße wurde vom privaten Eigentümer eine
andere Nutzung vorgesehen
Für die
weitere Untersuchung verbleiben damit die Standorte Am Schützenplatz/Lockfinker
Straße und Barmer Straße/Beyenburger Straße.
Das
städtische Grundstück Barmer Straße/Beyenburger Straße liegt direkt im
Einmündungsbereich der beiden Straßen, der Bebauungsplan Nr. 628 setzt hier ein
Kerngebiet fest, so dass das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Wegen der
vorhandenen Lichtzeichenanlage und der Verkehrsinseln kann die Ausfahrt für die
Einsatzfahrzeuge nur an den äußeren Grenzen zur Barmer Straße oder zur
Beyenburger Straße hin angeordnet werden. Im Bereich der Beyenburger Straße
befinden sich darüber hinaus mehrere Multifunktionsgehäuse der Deutschen
Telekom, die nach Aussage des Betreibers, wenn überhaupt, nur unter großem
Aufwand verlegt werden können. Auch die Ausfahrt zur Barmer Straße liegt unmittelbar
im Kreuzungsbereich und ist deshalb nicht optimal. Außerdem ist das Grundstück
mit rund 1.400 m² so klein, dass sich die Anforderungen der Feuerwehr hier nur
eingeschränkt erfüllen lassen.
Das südlich
angrenzende Grundstück steht derzeit zum Verkauf, wenn dieses Grundstück
hinzugenommen würde, wäre die Gesamtfläche grundsätzlich groß genug für das
Gerätehaus. Die Nachteile des Grundstücks, nämlich die Ausfahrt in den
Kreuzungsbereich und der Zufahrtsweg der Einsatzkräfte über die Kreuzung
Eisernstein bleiben aber bestehen.
Das
Grundstück an der Schulstraße/Lockfinker Straße stellt den besten Standort für
das neue Gerätehaus dar. Die Lage des Grundstücks in unmittelbarer Nähe zum
Zentrum Lüttringhausens ist ideal, und Größe und Zuschnitt der Grundstücke
lassen eine optimale Anordnung des Gerätehauses und der Stellplätze zu. Deshalb
wurde zu diesem Grundstück ein Vorentwurf erarbeitet, um zu prüfen, ob das
Gerätehaus auch unter Berücksichtigung der Topografie auf dem Grundstück
errichtet werden kann (Anlage 3). Im Ergebnis ist das bereits in Hasten
realisierte Gebäude auf dem Grundstück unterzubringen und es besteht auch die
Möglichkeit, die Zu- und Ausfahrten des Gerätehauses und der Pkw-Stellplätze
getrennt anzuordnen. Damit wird eine weitere Anforderung der Feuerwehr für
einen reibungslosen Einsatz erfüllt. Darüber hinaus kann das Gebäude so auf dem
Grundstück angeordnet werden, dass die Freiflächen mit Fahrzeugverkehr
abgewandt von der angrenzenden Wohnbebauung liegen, so dass Störungen verhindert
werden.
keine
entfällt
Mast-Weisz
Oberbürgermeister