Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 15/0390 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 07.10.2014 | ||
Betreff: | Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Remscheid gem.§ 101 GO NW, und Entlastung der Oberbürgermeisterin |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 172 KB |
Beschlussvorschlag
für den Rechnungsprüfungsausschuss (06.11.2014)
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den Bericht des
Fachdienstes Rechnungsprüfung vom 22.10.2014 (mit uneingeschränktem
Bestätigungsvermerk) als eigenen Bericht.
2. Dem Rat
der Stadt wird empfohlen, die nachfolgenden Beschlüsse entsprechend
Beschlussempfehlung 1 – 3 zu fassen.
Beschlussvorschlag für den Rat
1. Der Jahresabschluss
nach § 95 GO NRW wird entsprechend der Anlagen zum Prüfbericht
festgestellt (§ 96, 1 GO NRW).
2. Der Fehlbetrag 2013 wird
mit 1.292.855,96 €.aus
der „Allgemeinen Rücklage“
abgedeckt. Der darüberhinausgehende
Betrag von 26.126.259,21 € wird auf
der
Aktivseite der Bilanz
als „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ausgewiesen.
3. Der Oberbürgermeisterin wird durch den Rat für das
Haushaltsjahr 2013 auf Grund des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes
Entlastung erteilt (gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW).
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Verwaltung zum Stichtag
31.12.2013 den Entwurf des Jahresabschlusses 2013 aufgestellt.
Den vom Beigeordneten für Bauen, Landschaftspflege und
Kultur als Vertreter des Stadtkämmerers
aufgestellten und vom neu vereidigten Oberbürgermeister am 23.Juni 2014
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2013 hat der Rat der Stadt in seiner
Sitzung am 01.07.2014 zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an die
Rechnungsprüfung überwiesen (Drucksache
Nr. 15/0079).
Auf Grund der Zeitenfolge wurde dieser Entwurf formal
bereits durch den neuen kommissarischen Vertreter des Kämmerers aufgestellt und
durch den neuen Oberbürgermeister
eingebracht. Maßgebliches Rechnungsjahr ist
der Zeitraum vom 1.1.2013 – 31.12.2013, sodass verantwortliche
Oberbürgermeisterin Frau Beate Wilding und verantwortlicher kommissarischer
Kämmerer der jetzige Oberbürgermeister Herr Burkhard Mast-Weisz war. Die
eigentliche Kämmerin Frau Bärbel Schütte war bekanntlich bereits im Jahre 2012
ausgeschieden.
Gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 1
GO NRW i. V. m. § 101 Abs. 1 sowie Abs. 8 GO NRW obliegt die
gesetzliche Zuständigkeit zur Prüfung der Jahresabschlüsse
dem Rechnungsprüfungsausschuss. Er bedient sich dabei des Fachdienstes Rechnungsprüfung.
Aufgabe der örtlichen
pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss,
bestehend aus Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang, unter Einbeziehung der Inventur,
des Inventars, der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände
sowie über den Lagebericht abzugeben.
Gem.
§ 101 Abs. 1 GO NRW ist der Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob er unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Stadt Remscheid vermittelt.
Grundlage der Prüfung war der Entwurf des Jahresabschlusses
2013, wie er der Beschluss-vorlage Nr.
15/0079 für den Ratsbeschluss am 01.07.2014 zugrunde lag.
Über das Ergebnis der Prüfung
ist ein Prüfungsbericht erstellt worden einschließlich der Beurteilung, ob
- ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt wird,
- ein eingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt wird,
- der Bestätigungsvermerk aufgrund
von Beanstandungen versagt wird oder
- der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 ist im Juli 2014 im Rat eingebracht worden, um eine Bedingung des Stärkungspaktgesetzes zu erfüllen. Nach der Kommunalwahl soll so eine planmäßige Behandlung erfolgen, dass der Entwurf des Prüfberichtes im Rechnungsprüfungsausschuss am 6.11.2014 erfolgt und die Entscheidung über Entlastung und Feststellung im Rat der Stadt am 27.11.2014.
Die Zeitabfolge und die personelle Entwicklung der Kämmereraufgaben haben dazu geführt, das Prüfbemerkungen früherer Jahre zum Teil in abgeschwächter Form auch für 2013 gelten.
Aufbauend auf die Prüfung der Vorjahre hat der Fachdienst Rechnungsprüfung den Jahresabschluss 2013 nach risikoorientierter Einschätzung geprüft und hat das Ergebnis im beigefügten Prüfbericht zusammengefasst. Der Fachdienst Rechnungsprüfung war bei dieser Prüfung im besonderen Maße der Herausforderung ausgesetzt, bei teilweise knappen begründenden Unterlagen einen hinreichenden Aufschluss darüber zu erhalten, inwieweit die Vermögens, Schuldens, Ertrags- und Finanzlage sachgerecht dargestellt sind.
Dabei wurden wieder neben der Weiterentwicklung der Bilanzwerte ergänzende Schwerpunkte in der Ergebnisrechnung und in den Teilergebnisrechnungen gesetzt.
Sofern Rechnungsprüfungsausschuss und Rat den nachfolgend erläuterten Beschlussempfehlungen folgen, ist der Jahresabschluss 2013 fristgerecht festgestellt und damit sind weitere Voraussetzungen der Gemeindeordnung und des Stärkungspaktgesetzes erfüllt.
Beschlussempfehlungen
Für den
Rechnungsprüfungsausschuss:
Der Fachdienst
Der Oberbürgermeister hat danach gemäß § 101 Abs. 2 GO NW
Gelegenheit, vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den
Prüfungsergebnis abschließend Stellung zu nehmen.
Für den Rat nach gleichlautender
Empfehlung durch den Rechnungsprüfungsausschuss:
1. Feststellung des
Jahresabschlusses
Der bisher als Entwurf eingebrachte Jahresabschluss 2013
ist auf Grund der Prüfung förmlich festzustellen.
2. Ermächtigungsübertragung
Im Zuge der Prüfung hat die Rechnungsprüfung auch die
Ermächtigungsübertragungen für Investitionen von 2013 nach 2014 einbezogen.
In der Sitzung
vom 01.07.2014 hat der Rat der Stadt Remscheid den Beschluss über die
Übertragung von Ermächtigungen im investiven Bereich der Finanzrechnung
gefasst.
3. Nicht gedeckter
Fehlbetrag
Der Fehlbetrag 2013 wird mit 1.292.855,96
€ aus der „Allgemeinen Rücklage“ abgedeckt. Der darüberhinausgehende
Betrag von 26.126.259,21 € wird auf der
Aktivseite der Bilanz als „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“
ausgewiesen.
Gem § 75 Abs, 7 GO NRW „darf die Stadt sich nicht überschulden. Sie ist
überschuldet, wenn nach der Bilanz das Eigenkapital aufgebraucht wird.“
Auf die Bedingungen des Stärkungspaktes und den vom Rat der Stadt am
28.6.2012 beschlossenen Haushaltssanierungsplan wird verwiesen.
4. Entlastung der
Oberbürgermeisterin
Der Prüfbericht endet mit einem uneingeschränkten Testat
und dem Vorschlag, die Oberbürgermeisterin zu entlasten.
Vorbehaltlich des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks
und der Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfbemerkungen empfiehlt die
Rechnungsprüfung nach Behandlung und Übernahme des Berichts im
Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss 2013 festzustellen und die
Oberbürgermeisterin zu entlasten.
Mast-Weisz
Oberbürgermeister