Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 15/0413 | ||
Aktenzeichen: | 0.12.3 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 14.10.2014 | ||
Betreff: | Erhaltungssatzung für den Bereich Remscheid-Hasten, Teilbereich A; Nutzungsänderung von Fabrik für die Herstellung von Sägen in einen Ausstellungsraum eines Autohauses Hastener Straße 60, Gemarkung Remscheid, Flur 17, Flurstück 261 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 146 KB | |
![]() | 1 - Abgrenzung Erhaltungssatzung Remscheid-Hasten Teil A 842 KB | |
![]() | 2 - Antragsunterlagen 890 KB |
Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzungsänderung von Fabrik für die Herstellung von Sägen in einen Ausstellungsraum eines Autohauses in der Hastener Straße 60, Gemarkung Remscheid, Flur 17, Flurstück 261 gem. § 173 (1) BauGB positiv zu bescheiden.
Das Grundstück Hastener Str. 60, Gemarkung Remscheid, Flur 17, Flurstück 261 liegt in der Erhaltungssatzung für den Bereich Remscheid-Hasten, Teilbereich „A“.
Gemäß § 2 dieser Satzung ist auf Grundlage des § 172 (1) BauGB die Genehmigung der Gemeinde nach § 173 (1) BauGB bei Errichtung, Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen notwendig.
Die geplante Nutzungsänderung des Gebäudes im Rückraum hat keine Auswirkungen auf die nähere Umgebung. Aus städtebaulicher Sicht bestehen deshalb keine Bedenken gegen das geplante Vorhaben.
Mast-Weisz
Oberbürgermeister