Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 15/0468 | ||
Aktenzeichen: | 2.51.3 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 22.10.2014 | ||
Betreff: | Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes NRW – KiBiz; U 3 - Ausbau in den Kindertageseinrichtungen Hans-Böckler-Straße und Nordstraße sowie den Großtagespflegen Mäusezirkus und Villa Lönneberga; Finanzierung aus Mitteln der Stadt Remscheid |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 183 KB |
1.
Finanzierungsentscheidung
Die Stadt Remscheid
finanziert aus eigenen Mitteln im Jahr 2014 und 2015 die Ausbaumaß-nahmen an
den Kindertageseinrichtungen Hans-Böckler-Straße und Nordstraße sowie in den
Großtagespflegen Mäusezirkus und Villa Lönneberga mit insgesamt 35 Plätzen zur
Betreuung von Kindern unter drei Jahren in einer Gesamthöhe von 794.013 €.
Die Entscheidung
bezieht sich auf folgende Maßnahmen:
Einrichtung |
Träger |
Gesamtkosten |
Eigenanteil |
Anteil
Stadt |
Plätze |
Hans-Böckler-Str. |
ev.
Kgm.Lüttringhausen |
375.546 € |
35.879 € |
339.667 € |
10 |
Nordstraße |
Elterninitiative
Kraftstation |
400.054 € |
3.662 € |
396.392 € |
10 |
Mäusezirkus |
Tagespflegepersonen |
19.394 € |
1.940 € |
17.454 € |
6 |
Villa
Lönneberga |
Tagespflegepersonen |
58.260 € |
17.760 € |
40.500 € |
9 |
Summe |
|
853.254 € |
59.241 € |
794.013 € |
35 |
2.
Investitionsprogramm
Vorbehaltlich der
Beschlussfassung des Rates über das Investitionsprogramm 2014 bis 2019 werden
zur Finanzierung Mittel des Investitionsprogramms wie folgt eingesetzt:
INV514031O – KTE Hans-Böckler-Straße Auszahlung 339.667 €
INV514032C – KTE Nordstraße
Auszahlung 396.392 €
INV514031A – Kindertagespflege Mäusezirkus
Auszahlung 17.454 €
INV514031A – Kindertagespflege Villa
Lönneberga Auszahlung 40.500 €
1.
Ziel der Drucksache
Zur Umsetzung der
Verpflichtung des öffentlichen Jugendhilfeträgers gemäß § 24 SGB VIII sollen
zeitnah weitere Ausbaumaßnahmen zur Betreuung von Kleinkindern entsprechend der
Drucksache 15/0475 Strategische Ausrichtung zur Schaffung eines
bedarfsgerechten Angebots für die Betreuung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – Aktualisierung 2014 - umgesetzt werden.
2.
Alternative
Die bauliche
Qualifizierung der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflegeangebote
ist zur Sicherstellung des Versorgungsauftrages gem. SGB VIII unabweisbar. Eine
Alternative steht nicht zur Verfügung.
3. Sachverhalt
Die bauliche
Herrichtung der Kindertageseinrichtungen entsprechend der Standards des
Landesjugendamtes ist für die Träger Voraussetzung zur Erlangung einer
unbefristeten Betriebserlaubnis zur dauerhaften Vorhaltung des Angebotes.
Nur unter der
Voraussetzung der baulichen Qualifizierung gelingt es dem örtlichen
öffentlichen Jugendhilfeträger, den gesetzlichen Versorgungsauftrag mit einem
bedarfsgerechten Angebot an Kinderbetreuungsplätzen zu erfüllen.
Die Finanzierung
aus Mitteln der Stadt Remscheid ist gegenüber einer späteren Förderung mit
Bundesmitteln entsprechend der zurzeit gültigen „Richtlinien über die Gewährung
von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren“
unschädlich.
3.1
Kindertageseinrichtung Hans-Böckler-Straße
Die evangelische
Kirchengemeinde Lüttringhausen betreibt die Kindertageseinrichtung
Hans-Böckler-Straße mit zwei Gruppen.
Dauerhaft sollen
10 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 30 Plätze für Kinder über drei
Jahren vorgehalten werden.
Fünf Plätze für
Kinder unter drei Jahren werden vom Träger unter provisorischen Bedingungen
bereits angeboten. Das Provisorium wurde vom Träger auf eigene Kosten vorfinanziert.
Das Gebäude
befindet sich im Eigentum des Trägers.
3.2
Kindertageseinrichtung Nordstraße
Die viergruppige
Kindertageseinrichtung Nordstraße wird in Trägerschaft der Elterninitiative
Kraftstation e.V. geführt. Zurzeit werden 85 Kinder betreut, hiervon 10 unter
drei Jahren.
Eine unbefristete
Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes liegt vor.
Baulich wurden
diese 10 Plätze im Jahr 2011 hergerichtet.
Die Finanzierung
erfolgte aus Landes-, Träger- und Vermieteranteilen.
Zur Gewährleistung
eines ausreichenden Angebotes an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren
wurde festgestellt, dass der Ausbau des Angebotes in der Kindertageseinrichtung
Nordstraße auf insgesamt 20 Plätze für Kinder unter drei Jahren entsprechend
der Bedarfs-planung im Jugendamtsbezirk Remscheid erfolgen kann.
Das Raumprogramm
der angemieteten Einrichtung lässt ohne Anbauten die Führung von insgesamt 20
Plätzen für Kinder unter drei Jahren zu. Jedoch ist eine erneute bauliche
Anpassung der Räumlichkeiten unter den aktuellen sicherheitsrelevanten,
pädagogischen und brandschutztechnischen Standards erforderlich.
3.3
Großtagespflege Mäusezirkus
Die
Großtagespflege ist ein Zusammenschluss von zwei Tagespflegepersonen,
die insgesamt neun
Kinder unter drei Jahren über einen Teil des Tages oder ganztags betreuen.
Die
Großtagespflege Mäusezirkus wurde im Jahr 2014 in der Burger Straße 74 in
Betrieb genommen. Zur Herrichtung der Räumlichkeiten wurden Eigenmittel der
Tagespflegepersonen, Vermieter- und Bundesmittel eingesetzt. (bzgl. der
Bundesförderung siehe auch Drs. 14/4044)
Die Herrichtung
der Räumlichkeiten wurde über Eigen-, Vermieter- und Bundesmittel finanziert.
Die Herrichtung
des Gartens als Spielbereich für die Kinder konnte bisher finanziell nicht
gelingen. Dieser ist im wirtschaftlich angemessenen und pädagogisch
erforderlichen Rahmen als Spielfläche für die Kinder zwingend umzugestalten.
3.4
Großtagespflege Villa Lönneberga
Die Großtagespflege Villa Lönneberga wird
von zwei Tagespflegepersonen in der Luisenstraße 11 betrieben.
Das Angebot wurde von den selbständig
tätigen Tagespflegepersonen im Sommer 2014 eröffnet. Die Finanzierung der
erforderlichen Umbaumaßnahmen sowie der gebotenen Ausstattung wurde durch
Vermieterbeteiligung, Eigenleistungen und einer Darlehens-finanzierung
gesichert, so dass eine zeitnahe Inbetriebnahme gewährleistet werden konnte.
Das Angebot ist Bestandteil der örtlichen
Bedarfsplanung im Bereich Kindertagespflege.
In diesem Zusammenhang stellen die Betreiber
nunmehr einen Antrag auf Anteilsfinanzierung durch die Stadt Remscheid.
4. Investitionsprogramm
Die Auszahlungen sind in voller Höhe für
2014 und 2015 im Investitionsprogramm eingeplant.
Die Finanzierungen an den
Kindertageseinrichtungen Hans-Böckler-Straße und Nordstraße werden 2015
kassenwirksam.
Die Auszahlung der Fördermittel für die
Großtagespflegen Mäusezirkus und Villa Lönneberga erfolgt aus vorhandenen
Mitteln des Jahres 2014.
Mehrkosten entstehen hierdurch im Bereich
der Investitionen zum U3-Ausbau nicht.
Soweit zusätzliche Förderungen durch Bundesmittel erreicht werden können, werden diese nachträglich als Einzahlung im Investitionsprogramm belastungsmindernd aufgenommen.
5.
Weitere Förderung mit Bundesmitteln
Die
Bundesregierung bereitet zurzeit den „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren
Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und
qualitativen Ausbau der Kinder- tagesbetreuung“ vor. Es ist beabsichtigt, das
Gesetzgebungsverfahren noch in 2014 abzu-schließen.
Gefördert werden
nach dem Gesetzentwurf in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen, die der
Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze dienen, die ab dem
01.04.2014 begonnen wurden.
Somit ist eine
spätere Förderung der hier zur Beschlussfassung anstehenden Maßnahmen durch
Bundesmittel nach dem heutigen Kenntnisstand weiterhin möglich.
Die mit dieser
Drucksache zu treffenden Finanzierungsbeschlüsse sollen den Trägern eine
frühzeitige Planungssicherheit geben sowie die Realisierung in 2015 absichern.
6. Beschlussfassung
Der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss empfehlen dem Rat die Beschlussfassung.
Der Rat beschließt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im
Investitionsprogramm 2014-2019 enthalten.
Mast-Weisz
Oberbürgermeister