Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 15/0476 | ||
Art: | Mitteilungsvorlage | ||
Datum: | 23.10.2014 | ||
Betreff: | Schutz des Kindeswohls a) Leitlinien zum Schutz des Kindeswohls gemäß § 8a SGB VIII b) Schutz des Kindeswohls in Schulen gemäß § 42 Abs. 6 SchulG NRW hier: Ergebnisse der Evaluation 2012 und 2013 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Mitteilungsvorlage 622 KB | |
![]() | Flyer_ieFK_Stand_09 2014 237 KB |
Die nachfolgende Information wird zur Kenntnis genommen.
Die am 24.05.07 im Jugendhilfeausschuss verabschiedeten „Leitlinien zum Schutz des Kindeswohls“ liegen der Evaluation hinsichtlich des SGB VIII zugrunde. Im Rahmen der Vereinbarungen mit allen freien Trägern und Einrichtungen, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, ist zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung eine regelmäßige Evaluation vorgesehen, um dem Auftrag zum Kinderschutz nachhaltig und angemessen gerecht werden zu können.
Der im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes neu geregelte § 8a SGB VIII klärt die Verantwortung für den Schutzauftrag hinsichtlich der Rolle des öffentlichen Jugendhilfeträgers und der der freien Träger der Jugendhilfe und schafft Rechtssicherheit. Das Jugendamt hat als hoheitliche Aufgabe grundsätzlich das Wächteramt inne. § 8a Abs. 4 SGB VIII stellt die Vorschrift für die freien Träger dar, in eigener Verantwortung der Einrichtungen eine Risikoabschätzung unter Berücksichtigung ebenda genannter Standards vorzunehmen.
Die mit Vertretern der Schulformen in einem Qualitätszirkel Kinderschutz erarbeitete Kooperationsvereinbarung zwischen den Schulen der Stadt Remscheid und dem Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 42 Abs. 6 SchulG NRW ist die zweite Basis, auf der der Kinderschutzauftrag evaluiert wurde. Im November 2013 erfolgte eine Anpassung dieser Kooperationsvereinbarung an die gesetzlichen Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG).
Alle Träger und Einrichtungen der Jugendhilfe sowie die Schulen mit verbindlicher Kooperationsvereinbarung (31 der insgesamt 37 Schulen) wurden mittels eines kurzen Fragebogens zu folgenden Kriterien befragt:
- Häufigkeit der Anlässe zum Ausfüllen eines Kinderschutzbogens,
- Anzahl der im Kontext des Schutzauftrages geführten Elterngespräche,
- Anzahl der geführten Gespräche mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft
im Zeitraum der Jahre 2012 und 2013. Es wurde auch um Leermeldung gebeten.
Neben der Fragebogenaktion wurde als ein qualitatives Instrument der Evaluation in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII, insbesondere der Arbeitsgemeinschaft der Kindertageseinrichtungen und der Arbeitsgemeinschaft Hilfen zur Erziehung ein professioneller Austausch bezüglich des Kinderschutzverfahrens durchgeführt. Basierend auf den Erfahrungswerten aus der Praxis sind hier wertvolle Anregungen eingeflossen.
Im Qualitätszirkel "Kinderschutz in Schulen" wurden mit Vertretern der Schulformen Erfahrungswerte mit den Verfahren und Instrumenten erörtert, die ebenfalls in die Gesamtevaluation eingeflossen sind. In diesem Qualitätszirkel erfolgte im November 2013 die Anpassung der Kooperationsvereinbarung an die gesetzlichen Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG). Hier wurde insbesondere § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), „Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung“, als gesetzliche Vorschrift unter anderem für Lehrerinnen und Lehrer, eingearbeitet.
Zweimal jährlich findet darüber hinaus der Qualitätszirkel der insoweit erfahrenen Fachkräfte gemäß § 8a SGB VIII statt. Der regelmäßige fachliche Austausch führt zu stetiger Qualifizierung und zur Weiterentwicklung der bestehenden Instrumente. Zudem dient der Austausch der Sicherstellung eines weitgehend einheitlichen Vorgehens aller insoweit erfahrenen Fachkräfte.
Auswertung / Ergebnisse
1. Kindertageseinrichtungen
Ergebnisse:
Der Rücklauf der Evaluationsbögen aus den Kindertageseinrichtungen beträgt für das Jahr 2012 rund 80,4% und für das Jahr 2013 73,7%.
Daten
2012
Die 22 Fälle, in denen Kinderschutzbögen ausgefüllt wurden, betrafen 17 Remscheider Kindertageseinrichtungen. Die beobachteten Risikolagen kumulierten zu knapp 46% im Innenstadtbereich. Der Anteil der Hinweise auf Gefährdungslagen in Lüttringhausen liegt bei 27% und hat sich somit weiter erhöht (2011: knapp 22%).Im Süd-Bezirk liegt der Anteil bei gut 18% und in Lennep bei knapp 9%.
Daten
2013
Die 22 Fälle, in denen Kinderschutzbögen ausgefüllt wurden, betrafen auch in 2013 17 Remscheider Kindertageseinrichtungen. Die beobachteten Risikolagen kumulierten zu knapp 55% im Innenstadtbereich. Der Anteil der Hinweise auf Gefährdungslagen in Lüttringhausen hat sich in diesem Jahr mit gut 9% um 2/3 reduziert. Im Süd-Bezirk liegt der Anteil wie 2012 bei gut 18% und in Lennep mit einer deutlichen Steigerung bei knapp 14%.
An Grafik 1 (siehe unten) wird deutlich, dass die Anzahl der Hinweise auf Kindeswohlgefährdungslagen, die zu einem § 8a Verfahren geführt haben, in den Kindertageseinrichtungen in den letzten 3 Jahren auf einem sehr ähnlichen Niveau liegen. Die nächsten Jahre werden zeigen, ob sich dieses Niveau stabilisieren wird.
Die Anzahl der Elterngespräche im Verhältnis zu den ausgefüllten Kinderschutzbögen (2012: 23 zu 22) zeigt einerseits, dass bei jedem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung mindestens ein Elterngespräch geführt wurde, um mit den Sorgeberechtigten die Situation zu erörtern und Hilfen zu installieren. Die Daten 2013 (Verhältnis 16 zu 22) weisen auf eine weitere Funktion der Kinderschutzbögen hin: In den Kindertageseinrichtungen werden die Kinderschutzbögen als fachliche Orientierung genutzt, um die eigenen Beobachtungen anhand der Indikatoren für Gefährdungslagen zu überprüfen. Dies kann durchaus dazu führen, dass (zunächst) keine weiteren Schritte im Sinne des Kinderschutzverfahrens erforderlich sind. Dies schließt jedoch Empfehlungen von präventiven Hilfsangeboten an Eltern nicht aus.
In beiden Jahren wurden in mehr als der Hälfte der Fälle, in denen Kinderschutzbögen ausgefüllt wurden, insoweit erfahrene Fachkräfte hinzugezogen. Im Vergleich zu 2011 ist dies nur eine geringe Steigerung. Zwischenzeitlich wurde im fachlichen Diskurs die Rolle der trägerinternen Fachberaterin bzw. Kinderschutzfachkraft deutlich von der Rolle der insoweit erfahren Fachkräfte unterschieden. Diese Beratung trägerintern liegt im Verfahren auf der Ebene der kollegialen Beratung vor der Inanspruchnahme einer insoweit erfahrenen Fachkraft. Im Sinne des vereinbarten Verfahrens ist jedoch eine insoweit erfahrene Fachkraft bei jeder Gefährdungseinschätzung gemäß § 8a SGB VIII einzubeziehen, wenn nach der ersten trägerinternen kollegialen Beratung gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls erkennbar werden.
Bezugnehmend auf die Gesamtzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen 2012 in Höhe von 3298, liegt der Anteil der Fälle, die in das Kinderschutzverfahren mündeten bei 0,66%. In 2013 liegt der Anteil dieser Fälle bei einer Gesamtzahl der Plätze von 3283 bei 0,67%. Dies bedeutet im Vergleich zu 2011 einen deutlichen Rückgang in beiden Jahren um 0,4%.
Eine Übersicht der Ergebnisse seit 2009 findet sich in der folgenden Tabelle bzw. Grafik:
|
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Anzahl Einrichtungen gesamt |
58 |
57 |
56 |
56 |
57 |
Anzahl Rücklauf der Evaluationsbögen |
* |
31 |
44 |
45 |
42 |
Anzahl ausgefüllte Kinderschutzbögen |
32 |
28 |
35 |
22 |
22 |
Anzahl Elterngespräche |
35 |
52 |
33 |
23 |
16 |
Anzahl hinzugezogene Fachkräfte § 8a SGB VIII |
21 |
21 |
18 |
14 |
15 |
Anzahl der Leermeldungen |
* |
18 |
21 |
28 |
24 |
Tabelle 1 Kindertageseinrichtungen *
nicht erhoben
Grafik 1 Kindertageseinrichtungen
2. Einrichtungen der offenen Kinder- und
Jugendarbeit sowie Jugendverbände
Von den insgesamt 52 Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie der Jugendverbände erfolgten 2 Rückmeldungen. Beide enthielten eine Leermeldung.
3. Allgemeiner Sozialdienst (ASD)
Seit 2012 erfolgt die Erfassung der Daten zur Einschätzung des Kindeswohls in Nordrhein-Westfalen auf elektronischem Wege direkt an den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als das statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen.
IT.NRW
erhebt dieselben Tatbestände wie auch das Jugendamt Remscheid bis 2011,
verwendet jedoch differierende Bezeichnungen. „Akute Kindeswohlgefährdung“
entspricht der vormals „außerfamilialen Unterbringungen“, „latente
Kindeswohlgefährdung“ entspricht „Einsatz flexibler Hilfen“, „keine
Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf“ entspricht „Beratungsangebot ASD oder
andere Beratungsstellen“ und „keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfebedarf“
entspricht „kein Handlungsbedarf“. Somit kann die Jahresreihe unter den
Begrifflichkeiten von IT.NRW fortgeführt werden.
Meldungen erreichen den Allgemeinen Sozialdienst sowohl während der allgemeinen Dienstzeiten als auch im Bereitschaftsdienst nach 16.00 Uhr, an Feiertagen und an Wochenenden. In der Anzahl der Meldungen an den ASD sind alle Meldungen enthalten, die aus dem sozialen Umfeld, aus den Kindertageseinrichtungen, Schulen und anderen Institutionen dort eingehen.
Standardmäßig verschaffen sich die Mitarbeiter/-innen bei jeder Meldung zu zweit vor Ort einen persönlichen Eindruck von der Gefährdungslage. Anschließend wird in kollegialer Beratung mit mindestens einem weiteren Teammitglied über erforderliche Schutzmaßnahmen entschieden. Liegt eine akute Notlage vor, erfolgt zum Schutz des Kindes umgehend eine Inobhutnahme.
Ergebnisse:
Nach Einführung des Verfahrens gemäß § 8a SGB VIII stieg die Gesamtzahl der Hinweise auf Kindeswohlgefährdung erwartungsgemäß zunächst an. In den letzten Jahren zeichnet sich nun ein Trend ab, der sich auf einem sehr ähnlichen Niveau bewegt. Die kommenden Jahre bleiben abzuwarten.
Ab 2011 fällt auf, dass Hinweise auf Kindeswohlgefährdung bei der Prüfung durch das Jugendamt in einer zunehmenden Anzahl keine Gefährdungstatbestände und auch keinen Hilfebedarf aufwiesen. Dies könnte auf eine zunehmende Sensibilität sowohl in den beteiligten Systeme wie z.B. Schule und Gesundheitswesen wie auch in der Gesellschaft insgesamt hindeuten, bei auffälligen Situationen, in denen das Wohl von Kindern betroffen erscheint, die zuständige Stelle des Jugendamtes einzuschalten.
2012 lag bei rund 31% der gemeldeten Fälle entweder eine akute Kindeswohlgefährdung (ca. 13%) oder eine latente Kindeswohlgefährdung vor (ca. 18%). In immerhin ca. 38% der Fälle wurde aufgrund eines Hilfebedarfs ein Unterstützungsangebot gemacht. Die Quote von Fällen ohne festgestellte Kindeswohlgefährdung und ohne Hilfebedarf liegt bei 31%.
2013 sank die Quote der Fälle akuter Kindeswohlgefährdung (ca. 11%) und latenter Kindeswohlgefährdung (ca. 15%) leicht. Aufgrund eines festgestellten Hilfebedarfs wurde in ca. 26% ein Unterstützungsangebot gemacht. Auffällig ist hier die hohe Quote von Fällen, in denen keine Gefährdungslage und auch kein Hilfebedarf festgestellt werden konnte (ca. 46%).
Tabelle 2 Meldungen ASD
*nicht erfasst
Darstellung nach IT.NRW
Grafik 2 Meldungen ASD
Folgende Tabelle zeigt, welche Institutionen oder Personen auf eine mögliche Gefährdung von Kindern und Jugendlichen aufmerksam gemacht haben.
|
Verfahren zur Einschätzung
der Gefährdung des Kindeswohls |
||||
insgesamt |
davon nach der bekannt
machenden Institution oder Person |
||||
Schulen,
Kindertages-einrichtungen |
Verwandte oder Bekannte |
Polizei, Gerichte
Staatsanwaltschaften |
sonstige |
||
2011 |
173 |
84 |
64 |
14 |
11 |
2012 |
209 |
30 |
49 |
21 |
109 |
2013 |
181 |
23 |
57 |
9 |
92 |
Tabelle 3 Melder von
Kindeswohlgefährdungen Darstellung
nach IT.NRW
Die Daten aus 2011 basieren auf eigenen Erhebungen des ASD. Seit 2012 werden die Daten von IT.NRW verarbeitet.
In 2012 erfolgten rund 25% der Meldungen aus angrenzenden offiziellen Systemen, zu insgesamt rund 75% erreichten das Jugendamt Meldungen aus dem Umfeld der betroffenen Familien.
2013 änderte sich das Verhältnis der Meldungen aus offiziellen Systemen zu Meldungen durch Personen aus dem sozialen Umfeld der betroffenen Familien in 18% zu 82%.
Insgesamt lässt sich eine sehr hohe Sensibilisierung von Personen aus dem (erweiterten) sozialen Umfeld feststellen.
4. Anbieter der Maßnahmen von Hilfen zur
Erziehung
Ergebnisse:
Der Rücklauf der Evaluationsbögen aus dem Bereich der Hilfen zur Erziehung beträgt in beiden Jahren rund 30%.
In den letzten beiden Jahren ist die Anzahl der ausgefüllten Kinderschutzbögen auf das Niveau von 2010 mit einer leichten Steigerung in 2013 zurückgegangen. Dennoch zeigt sich weiterhin, dass in diesen Fällen, in denen ja bereits eine Hilfe zur Erziehung eingesetzt wurde, die Leistungsanbieter in den ihnen übertragenen Fällen, oftmals versehen mit Kontrollaufträgen bezüglich des Kinderschutzes, konstant mit Kindeswohlgefährdungslagen zu tun haben.
Bei 215 Fällen von Flexibler Erziehungshilfe im Jahr 2012 (Stichtag 31.12.2012), in denen 403 Kinder und Jugendliche begleitet wurden, ist es in 6,5% der Fälle zu kinderschutzrelevanten Risikolagen gekommen. Im Jahr 2013 (Stichtag 31.12.2013) wurden in 209 Fällen 382 Kinder und Jugendliche begleitet. Hier ist es in 8,1% der Fälle zu kinderschutzrelevanten Risikolagen gekommen. Im Vergleich zu 2011 (11,3%) ist dieser Anteil in den letzten beiden Jahren gesunken.
Anbieter der Maßnahmen von Hilfen zur Erziehung |
||||
|
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Anzahl Mitglieder Arbeitsgemeinschaft HzE |
22 |
22 |
28 |
30 |
Anzahl Rücklauf der Evaluationsbögen |
14 |
15 |
10 |
9 |
Anzahl ausgefüllte Kinderschutzbögen |
14 |
21 |
14 |
17 |
Anzahl Elterngespräche |
16 |
19 |
18 |
19 |
Anzahl hinzugezogene Fachkräfte § 8a SGB
VIII |
12 |
18 |
8 |
11 |
Anzahl der Leermeldungen |
9 |
7 |
7 |
5 |
Tabelle 4 Anbieter HzE
5. Schulen
Im Schuljahr 2012/2013 existierten in Remscheid 38 Schulen inklusive des Weiterbildungskollegs und der Schule in privater Trägerschaft, Rudolf-Steiner-Schule. 31 Schulen/Schulverbünde hatten die Kinderschutzvereinbarung gemäß § 42 Abs. 6 SchulG abgeschlossen.
Im Schuljahr 2013/2014 existierten in Remscheid insgesamt ebenfalls 38 Schulen, wovon nun 32 Schulen/Schulverbünde die Kinderschutzvereinbarung gemäß § 42 Abs. 6 SchulG abgeschlossen hatten.
Nachfolgend
die Ergebnisse im Einzelnen:
Bezogen auf Kinder in Grundschulen lässt sich eine Aussage hinsichtlich sozialräumlicher Schwerpunkte von Kindeswohlgefährdungslagen treffen, da diese in der Regel wohnortnah die Grundschule besuchen.
In 2012 handelt es sich in den Fällen, in denen Kinderschutzbögen ausgefüllt wurden, weil entsprechende Risikolagen beobachtet wurden, zu ca. 25% um Kinder, die Schulen in Alt-Remscheid, in ca. 62,5% der Fälle um Kinder, die Schulen im Südbezirk und zu je ca. 6,25% um Kinder, die Schulen in Lüttringhausen und Lennep besuchen.
In 2013 betrafen Fälle, in denen Kinderschutzbögen ausgefüllt wurden, weil entsprechende Risikolagen beobachtet wurden, zu ca.13% Kinder, die Schulen in Alt-Remscheid, zu ca. 73,9% Kinder, die Schulen im Südbezirk und zu ca. 13% Kinder, die Schulen in Lennep besuchen. In Lüttringhausen gab es in diesem Jahr keinen Fall.
Ergebnisse Grundschulen |
||||
|
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Anzahl
Grundschulen gesamt |
20 |
18* |
18* |
17** |
Anzahl Grundschulen mit
Kooperationsvereinbarung |
19 |
17 |
17 |
17 |
Anzahl
Rücklauf der Evaluationsbögen |
19° |
14° |
11° |
12 |
Anzahl
ausgefüllte Kinderschutzbögen |
42 |
34 |
16 |
23 |
Anzahl
Elterngespräche |
91 |
38 |
35 |
38 |
Anzahl
hinzugezogene Fachkräfte § 8a SGB VIII |
28 |
14 |
12 |
11 |
Anzahl
der Leermeldungen |
5 |
5 |
3 |
3 |
*davon 4 Schulverbünde, **davon 5
Schulverbünde, °davon 1 Rückmeldung ohne Kooperationsvertrag |
Ergebnisse
Förderschulen |
||||
|
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Anzahl Förderschulen gesamt |
4 |
4 |
4 |
3 |
Anzahl Förderschulen mit
Kooperationsvereinbarung |
3 |
4 |
4 |
3 |
Anzahl Rückmeldungen |
4* |
1 |
3 |
3 |
Anzahl ausgefüllte
Kinderschutzbögen |
4 |
3 |
12 |
13 |
Anzahl Elterngespräche |
4 |
3 |
10 |
13 |
Anzahl hinzugezogene Fachkräfte
§ 8a SGB VIII |
2 |
3 |
7 |
8 |
Anzahl der Leermeldungen |
2 |
0 |
1 |
0 |
Ergebnisse Förderschulen |
||||
|
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Anzahl
Förderschulen gesamt |
4 |
4 |
4 |
3 |
Anzahl
Förderschulen mit Kooperationsvereinbarung |
3 |
4 |
4 |
3 |
Anzahl
Rückmeldungen |
4* |
1 |
3 |
3 |
Anzahl
ausgefüllte Kinderschutzbögen |
4 |
3 |
12 |
13 |
Anzahl
Elterngespräche |
4 |
3 |
10 |
13 |
Anzahl
hinzugezogene Fachkräfte § 8a SGB VIII |
2 |
3 |
7 |
8 |
Anzahl
der Leermeldungen |
2 |
0 |
1 |
0 |
Tabelle 6 Förderschulen *davon
1 Rückmeldung der Offenen Ganztagsschule ohne Kooperationsvertrag
Ergebnisse Gesamtschulen (ab
2013 incl. Sekundarschule) |
|||||
|
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
|
Anzahl Gesamtschulen gesamt |
2 |
2 |
2 |
3 |
|
Anzahl Gesamtschulen mit Kooperationsvereinbarung |
2 |
2 |
2 |
3 |
|
Anzahl Rücklauf der
Evaluationsbögen |
2 |
2 |
1 |
3 |
|
Anzahl ausgefüllte
Kinderschutzbögen |
17 |
5 |
3 |
5 |
|
Anzahl Elterngespräche |
37 |
10 |
12 |
15 |
|
Anzahl hinzugezogene Fachkräfte
§ 8a SGB VIII |
5 |
2 |
0 |
2 |
|
Anzahl der Leermeldungen |
0 |
0 |
0 |
1 |
|
Tabelle
7 Gesamtschulen |
|||||
|
|||||
Ergebnisse Gymnasien |
|||||
|
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
|
Anzahl Gymnasien gesamt |
4 |
4 |
4 |
4 |
|
Anzahl Gymnasien mit
Kooperationsvereinbarung |
3 |
3 |
4 |
4 |
|
Anzahl Rücklauf der
Evaluationsbögen |
2 |
2 |
1 |
1 |
|
Anzahl ausgefüllte
Kinderschutzbögen |
0 |
1 |
0 |
0 |
|
Anzahl Elterngespräche |
3 |
1 |
0 |
0 |
|
Anzahl hinzugezogene Fachkräfte
§ 8a SGB VIII |
6 |
1 |
0 |
0 |
|
Anzahl der Leermeldungen |
0 |
1 |
1 |
1 |
|
Tabelle
8 Gymnasien |
|||||
|
|||||
Ergebnisse Berufskollegs |
|||||
|
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
|
Anzahl Berufskollegs gesamt |
3 |
3 |
3 |
3 |
|
Anzahl Berufskollegs mit
Kooperationsvereinbarung |
3 |
3 |
3 |
3 |
|
Anzahl Rücklauf der
Evaluationsbögen |
2 |
2 |
2 |
2 |
|
Anzahl ausgefüllte
Kinderschutzbögen |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Anzahl Elterngespräche |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Anzahl hinzugezogene Fachkräfte
§ 8a SGB VIII |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Anzahl der Leermeldungen |
0 |
2 |
2 |
2 |
|
Tabelle 9 Berufskollegs
Haupt- und Realschulen hatten bis Ende 2013 keine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.
Fazit
Schulen:
In 2012 haben sich 58% der Schulen mit Kooperationsvereinbarung an der Evaluation beteiligt, in 2013 waren es 67,7% der Schulen.
In der Gesamtbetrachtung zeigt sich im Verhältnis zur Inanspruchnahme der insoweit erfahrenen Fachkräfte, dass in beiden Jahren der Kinderschutzbogen als Instrument zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung auch im Vorfeld des eigentlichen Verfahrens zur Orientierung genutzt wird. In 2012 sind bei 31 ausgefüllten Kinderschutzbögen in 19 Fällen insoweit erfahrene Fachkräfte eingeschaltet worden, in 2013 wurde bei 41 Kinderschutzbögen 21-mal eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen. Das Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft signalisiert in der Regel eine Verdichtung des Verdachtes auf Kindeswohlgefährdung.
Die Anzahl der ausgefüllten Kinderschutzbögen insgesamt bewegt sich nach Einführen des Verfahrens im Jahr 2010 seit 2011 auf einem recht ähnlichen Niveau. Die Entwicklung in den nächsten Jahren bleibt abzuwarten.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Schulen das vereinbarte Verfahren zur Einschätzung von Gefährdungslagen nutzen und unter anderem mit Unterstützung dieses Instrumentes ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß § 42 Abs. 6 SchulG NRW nachkommen. Die qualitative Weiterentwicklung des Verfahrens wird weiterhin im Qualitätszirkel „Kinderschutz in Schulen“ Thema sein.
Grafik 3 ausgefüllte Kinderschutzbögen
Schulen insgesamt
6. Insoweit erfahrene Fachkräfte
In der Fachöffentlichkeit wurde und wird seit Einführen der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ in § 8a SGB VIII diskutiert, ob Mitarbeiterinnen der Allgemeinen Sozialen Dienste diese Rolle im Rahmen des Kinderschutzverfahrens einnehmen sollen.
Prof. Wiesner und Prof. Münder argumentieren mit der Sicherstellung der Vertraulichkeit und der Notwendigkeit, Einrichtungen den Zugang zur Familie zu erhalten sowie mit der Absicht des Gesetzgebers, die Risikoabschätzung zunächst in der Verantwortung der freien Träger zu belassen. Die Praxis in manchen Kommunen, Fachkräfte des ASD als „insoweit erfahrene Fachkräfte“ vorzuhalten, bezeichnet Prof. Wiesner als nach allgemeiner Auffassung rechtswidrig. Sie „würde dem Sinn und der Philosophie des Gesetzes zuwider laufen, weil auf diese Art und Weise das Jugendamt von Beginn der Gefährdungseinschätzung an „mit am Tisch“ sitzt“ (Wiesner/Büttner 2008, S. 296).
Im Rahmen einer Beratung werden der insoweit erfahrenen Fachkraft gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt. Die Informationen werden anonymisiert oder pseudonymisiert gegeben. Die gesetzlich beabsichtigte Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft liegt ausschließlich in der Beratung der in den §§ 8a, 8b SGB VIII sowie § 4 KKG genannten Personenkreise.
Gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII hat jedoch das Jugendamt bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen die Pflicht, das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Das bedeutet, dass hier bereits die Ebene der „Beratung“ verlassen werden muss und das Jugendamt ganz konkret, unter Aufhebung der Anonymität, eine Einschätzung zum Kindeswohl vornehmen muss.
Vor diesem rechtlichen Hintergrund besteht der Pool der insoweit erfahrenen Fachkräfte seit 2013 ausschließlich aus Mitgliedern freier Träger der Jugendhilfe (Anlage1), die den fachlichen Anforderungen entsprechen.
Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes im Januar 2012 haben sich die Aufgaben der insoweit erfahrenen Fachkräfte erweitert. Hinzu gekommen ist die Beratung der Berufsgeheimnisträger gemäß § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sowie die fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen für Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen (§ 8b Abs. 1 SGB VIII). Beide Personengruppen haben gegenüber dem öffentlichen Jugendhilfeträger einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Durch das Vorhalten des o.g. Pools der insoweit erfahrenen Fachkräfte erfüllt der öffentliche Jugendhilfeträger diesem gesetzlichen Anspruch sowie dem Erfordernis aus § 8a Abs. 4 SGB VIII.
In 2012 wurden in insgesamt 40 Fällen insoweit erfahrene Fachkräfte Fällen im Rahmen des Kinderschutzverfahrens angefragt. Hiervon sind entsprechend der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen 12 Fachleistungsstunden für Beratungen abgerechnet worden. In 11 Fällen erfolgte die Beratung aus unterschiedlichen Gründen ohne Abrechnung (u.a. Psychologische Beratungsstelle) und in 17 Fällen fanden Beratungen trägerintern statt.
2013 stieg die Gesamtzahl der Beratungen durch insoweit erfahrene Fachkräfte auf 59. 21 Fachleistungsstunden wurden abgerechnet, in ebenfalls 21 Fällen erfolgte keine Abrechnung und 17 Beratungen fanden trägerintern statt.
Grafik 4 abgerechnete
Fachleistungsstunden i.e.FK
Fast alle Träger, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Pool der insoweit erfahrenen Fachkräfte vorhalten, wurden im Rahmen des Kinderschutzverfahrens angefragt. Die Beratungen insgesamt erfolgten sowohl für andere Institutionen extern wie auch für Einrichtungen trägerintern.
7. Anregungen aus der Fragebogenaktion
Einzelnen Anregungen zur Zusammenarbeit und fachlichem Austausch wird nachgegangen.
8. Qualitätsentwicklung
Kontinuierlich werden Anregungen gesammelt, die in das Verfahren einfließen. Der Qualitätszirkel der insoweit erfahrenen Fachkräfte beschäftigt sich derzeit mit der Weiterentwicklung der Instrumente, wie z.B. dem Kinderschutzbogen.
Die Liste der insoweit erfahrenen Fachkräfte gemäß § 8a SGB VIII wird regelmäßig aktualisiert und ist stets aktuell abrufbar unter
http://www.remscheid.de/microsite/nest/medien/bindata/flyer_insoweit_erfahrene_fachkraefte.pdf
Seit 2013 gehört der ASD als Teil des Jugendamtes aus oben genannten Gründen nicht mehr zum Pool der insoweit erfahrenen Fachkräfte.
Ab 2014 wird evaluiert, auf welcher rechtlichen Basis (§§ 8a, 8b SGB VIII, § 4 KKG) Anfragen an die insoweit erfahrenen Fachkräfte erfolgen.
9.
Fazit 2012 und 2013
Richtet man den Blick auf die letzten drei Jahre, so lässt sich feststellen, dass in allen oben genannten Bereichen die Anzahl der Anlässe von Risikoeinschätzungen auf einem ähnlichen mittleren Niveau zu verzeichnen sind.
Die von IT.NRW ebenfalls erfassten Daten zu vorläufigen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche (Inobhutnahmen) zeigen im Bereich der Inobhutnahmen für Remscheid einen der Entwicklung in NRW gegenläufigen Trend. Während es in Gesamt-NRW im Jahr 2013 zu 6,8% mehr Inobhutnahmen gekommen ist als im Jahr 2012, sinkt in Remscheid die Zahl der Inobhutnahmen stetig, zuletzt sogar um rund 50%.
Vorläufige Schutzmaßnahmen des Jugendamts
Remscheid für Kinder und Jugendliche
Jahr |
insgesamt |
darunter Inobhutnahmen |
auf eigenen Wunsch |
wegen Gefährdung |
2009 |
49 |
47 |
9 |
38 |
2010 |
64 |
40 |
9 |
31 |
2011 |
43 |
33 |
7 |
26 |
2012 |
62 |
29 |
4 |
25 |
2013 |
34 |
14 |
0 |
14 |
Tabelle 10 Vorläufige Schutzmaßnahmen
des Jugendamt Remscheid für Kinder und Jugendliche Darstellung
nach IT.NRW
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass allen am Verfahren beteiligte Institutionen das Verfahren weitestgehend bekannt ist. Dies bietet eine solide Grundlage, den Situationen von Vernachlässigung und Gefährdung des Wohls von Kindern in konstruktiver Kooperation zu begegnen.
Das Verfahren und die Instrumente werden von allen Beteiligten als sehr hilfreich bei der Sicherstellung des Kindeswohls geschätzt. Sie unterstützen die Handlungssicherheit der Fachkräfte in den sehr komplexen Situationen der Einschätzung von Gefährdungslagen.
Gleichwohl empfiehlt es sich für alle am Verfahren beteiligten Institutionen, das Bewusstsein für Verfahren und Instrumente regelmäßig lebendig zu halten und möglichst in Dienstbesprechungen einmal jährlich das Kinderschutzverfahren zu besprechen. Somit würden neben bestehenden Einarbeitungskonzepten die entsprechenden Kompetenzen in den Einrichtungen auch an neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergegeben.
Das Thema Kinderschutz ist in allen Arbeitsgemeinschaften und Qualitätszirkeln ein durchgängiges Thema. Die bereits bewährte konstruktive Kooperation der beteiligten Träger der Jugendhilfe bietet die beste Grundlage zur Fortführung einer fachlich qualitativen Weiterentwicklung der Leitlinien zum Schutz des Kindeswohls.
Vertreterinnen
und Vertreter der Schulformen und der Jugendhilfe arbeiten seit 2009 im
Qualitätszirkel "Kinderschutz in Schulen" an der qualitativen
Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der beiden Systeme im Kinderschutz. Die
weitere regelmäßige Zusammenarbeit ist in den Rahmen des Regionalen
Bildungsnetzwerkes eingebettet, das am 08.06.2009 mit einem Kooperationsvertrag
zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes
Nordrhein-Westfalen und der Stadt Remscheid gegründet wurde.
keine
entfällt
Mast-Weisz
Oberbürgermeister