Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 15/0485 | ||
Aktenzeichen: | 2.51 | ||
Art: | Mitteilungsvorlage | ||
Datum: | 27.10.2014 | ||
Betreff: | Bericht zur Durchführung der Aufgaben im Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes Jugend, Soziales und Wohnen im Jahr 2013 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Mitteilungsvorlage 153 KB | |
![]() | Bericht Jugend, Soziales und Wohnen 2013 318 KB |
Die nachfolgende Information wird zur Kenntnis genommen.
Im Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes Jugend, Soziales und Wohnen liegt die Durchführung wesentlicher Teile des Sozialgesetzbuches.
Das Recht des
Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer
Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen
gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit,
insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und
zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit
zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur
Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, dass die zur
Erfüllung der genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und
Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Zur Verfolgung dieser Ziele definiert das SGB I – Allgemeiner Teil - soziale Rechte in folgenden Bereichen:
§ 3 SGB I Bildungs- und Arbeitsförderung
§ 4 SGB I Sozialversicherung
§ 5 SGB I Soziale Entschädigung bei
Gesundheitsschäden
§ 6 SGB I Minderung des Familienaufwands
§ 7 SGB I Zuschuss für eine angemessene
Wohnung
§ 8 SGB I Kinder- und Jugendhilfe
§ 9 SGB I Sozialhilfe
§10 SGB I Teilhabe behinderter Menschen
Die Sozialgesetzbücher
II bis IX sowie XI und XII beinhalten die konkreten Anspruchsgrundlagen im
Einzelfall ergänzt durch die besonderen Teile des SGB im Sinne des § 68
SGB I.
Die im
Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes Jugend, Soziales und Wohnen zu
gewährleistenden sozialen Rechte werden vor allem auf Grundlage der Sozialgesetzbücher
SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung
SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz
SGB XI – Pflegeversicherungsgesetz
SGB XII – Sozialhilfe
sowie der besonderen
Gesetzgebung wie das
Bundeskindergeldgesetz, das Wohngeldgesetz, das Adoptionsvermittlungsgesetz,
das Unterhaltsvorschussgesetz, das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes wahrgenommen.
Diese Drucksache stellt die umfangreichen Aufgaben dar, die sich aus der komplexen Sozialgesetzgebung ergeben.. Die Darstellung orientiert sich an den o. g. Produkten und beinhaltet Aussagen zu den Leistungen, den Zielgruppen der Leistungen, der Aufgabenart, zu den jeweiligen Rechtsgrundlagen, zu statistischen Daten und Finanzdaten.
Der Bericht bezieht sich auf das Jahr 2013.
keine
entfällt
Mast-Weisz
Oberbürgermeister