Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 15/0497 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 27.10.2014 | ||
Betreff: | Wahl von Delegierten für die Mitgliederversammlung und den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 233 KB |
1. Oberbürgermeister Burkhart Mast-Weisz wird zum Delegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW, Fachdienstleiter Martin Sternkopf zu seinem Stellvertreter bestellt.
2. In die Mitgliederversammlung wird Frau/Herr _________________________ als Delegierte/r und Frau/Herr _________________________ als Ersatzdelegierte/r gewählt:
3. In den Hauptausschuss wird Frau/Herr
_________________________ als Delegierte/r und Frau/Herr
_________________________ als Ersatzdelegierte/r gewählt.
Aufgrund einer Empfehlung des seinerzeitigen Ausländerbeirates vom 24.06.1997 hat der Rat der Stadt Remscheid in seiner Sitzung am 22.09.1997 den Beitritt des Ausländerbeirats der Stadt Remscheid zur Landesarbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Nordrhein-Westfalen, heute Landesintegrationsrat NRW, beschlossen.
Die Aufgabe des damaligen Ausländerbeirats als kommunale Migrantenvertretung obliegt inzwischen gem. § 27 GO NW dem Integrationsrat.
Organe des Landesintegrationsrates NRW sind die Mitgliederversammlung und der Hauptausschuss. Die Mitglieder entsenden Vertreter in die Organe.
Mitgliederversammlung:
Gem. § 6 der Satzung des Landesintegrationsrates NRW ist die Anzahl der Delegierten für die Mitgliederversammlung gestaffelt entsprechend der Anzahl der ausländischen Einwohner/innen in der Gemeinde.
Mit 15.993 ausländischen Einwohner/innen[1] stehen dem Integrationsrat zwei Delegiertensitze für die Mitgliederversammlung zu.
Es können Ersatzdelegierte benannt werden.
Gem. § 113 GO NW bestellt der Rat den Vertreter der Gemeinde.
Sofern mehr als ein Vertreter zu benennen ist, muss der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazuzählen (§ 113 Abs. 2 GO NW).
Das Mandat wird von Oberbürgermeister Burkhart Mast-Weisz ausgeübt. Zu seinem Vertreter wird der Leiter des Fachdienstes Integration und Migration, Herr Martin Sternkopf, bestellt.
Für die Bestellung des/der weiteren Delegierten ist eine Wahl gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW durchzuführen.
Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW hat der
Oberbürgermeister ein Stimmrecht.
Hauptausschuss:
Weiterhin entsendet gem. § 7 der Satzung jedes Mitglied eine/n Delegierte/n in den Hauptausschuss.
Es ist eine Wahl gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW
durchzuführen.
Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW hat der
Oberbürgermeister ein Stimmrecht.
Mast-Weisz
Oberbürgermeister