Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 15/0513 | ||
Art: | Mitteilungsvorlage | ||
Datum: | 29.10.2014 | ||
Betreff: | Auswirkungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) in Remscheid |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Mitteilungsvorlage 169 KB | |
![]() | TVgG NRW - Stellungnahme Stadtwerke Remscheid GmbH 59 KB |
Die nachfolgende Information wird zur Kenntnis genommen.
1.
Welche Auswirkungen haben sich durch das
Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW seit seiner Einführung im Jahre 2012
für die Stadt Remscheid, die kommunalen Unternehmen und die ansässigen
Handwerksbetriebe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ergeben?
Die Fragestellung ist aus Sicht der Verwaltung wie folgt zu beantworten:
2.
Wie werden die Vorgaben des Gesetzes umgesetzt?
Die Vorgaben des TVgG NRW werden wie folgt umgesetzt:
·
Die
vergabebezogenen Informationen werden gebündelt und fachkompetent bei der
Zentralen Vergabestelle der Stadt Remscheid vorgehalten und von dieser
entsprechend verarbeitet und weitergegeben.
·
Im
Internet wird auf der Homepage der Stadt Remscheid www.remscheid.de auf die spezifischen zu erfüllenden
Bedingungen des TVgG NRW hingewiesen.
·
Im
verwaltungsinternen Intranet werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Stadtverwaltung Remscheid entsprechend informiert und auf Anfrage von der
Zentralen Vergabestelle beraten.
·
Die
Vorgaben sind seitens der Zentralen Vergabestelle in alle Ausschreibungstexte
gesetzeskonform integriert und werden damit bei jeder Ausschreibung / Vergabe
von den Bietern / Auftragnehmern gefordert.
·
Die
Zentral- und Fachdienste der Verwaltung werden von der Zentralen Vergabestelle
bei den Ausschreibungen durch dezidierte Checklisten und andere, verpflichtend
zu verwendende Formvordrucke auf die Vorgaben hingewiesen und entsprechend
beraten.
·
Zu
diesem Thema fanden verwaltungsintern entsprechende Fortbildungen statt.
·
Die
beabsichtigte Durchführung von Fördermaßnahmen nach § 19 TVgG NRW wird
entsprechend dokumentiert.
·
Rückmeldungen
von Bietern werden im erforderlichen und zuständigkeitsbezogenen Rahmen
aufgenommen, soweit diese im Verlaufe von Vergabeverfahren an die Zentrale
Vergabestelle herangetragen werden. Derzeit liegen allerdings keine
nennenswerten Meldungen zu unverhältnismäßigen, bürokratischen Mehraufwendungen
im Kontext des TVgG NRW vor.
keine
entfällt
Mast-Weisz
Oberbürgermeister