Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 15/0533 | ||
Art: | Mitteilungsvorlage | ||
Datum: | 03.11.2014 | ||
Betreff: | Einführung und Verpflichtung von Ausschussmitgliedern |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Mitteilungsvorlage 138 KB |
Die nachfolgende Information wird zur Kenntnis genommen.
Einführung und Verpflichtung der noch nicht in anderen Gremien
verpflichteten Ausschussmitglieder
Gemäß § 58 Abs. 2 i. V. mit § 67 Abs. 3 GO NRW werden die Ausschussmitglieder von dem Vorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtungsformel hat folgenden Wortlaut:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde."
Es kann hinzugefügt werden: "So wahr mir Gott helfe."
Die Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass die Ausschussmitglieder ihr Einverständnis durch Erheben von den Plätzen bekunden.
Mast-Weisz
Oberbürgermeister