Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 15/0591 | ||
Art: | Mitteilungsvorlage | ||
Datum: | 12.11.2014 | ||
Betreff: | Ergänzungsvorlage zur Vorlage 15/0402 Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Produkt 05.02.01 - Jobcenter Remscheid Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW | ||
Referenzvorlage: | 15/0402 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Mitteilungsvorlage 158 KB | |
![]() | Anlage: DS 15-0402 511 KB |
Die nachfolgende Information wird zur Kenntnis genommen.
Mit dieser Ergänzungsvorlage wird auf die Beschlussvorlage 15/0402 Bezug genommen.
Die Vorlage 15/0402 über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.105.000 EUR wurde in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses vom 30.10.2014 einstimmig beschlossen.
In der Vorlage 15/0402 wurden folgende überplanmäßigen Mittelbereitstellungen dargestellt:
5336011 – Leistungsbeteiligung
Unterkunft/Heizung für Arbeitsuchende 1.640.000
EUR
5336021 – Leistungsbeteiligung
Ergänzungsleistungen Unterkunft/Heizung 150.000 EUR
5336051 – Leistungsbeteiligung einmalige
Leistungen an Arbeitsuchende 100.000 EUR
5336071 – Mietschulden nach § 22 (5) SGB II 5.000 EUR
5454001 – Erst. f. Aufwendungen von Dritten
aus lfd. Verwaltung (KFA) 200.000 EUR
5454011 – an ARGEn JC Erst. UKL SGB II in
Frauenhäusern 10.000 EUR
Summe 2.105.000 EUR
Rechnerisch wurde hierbei die beschlossene globale Minderaufwendung (resultierend aus der Maßnahme 23) in Höhe von 813.850 EUR noch nicht berücksichtigt, so dass sich der Fehlbetrag im Transferbudget nicht auf 2.105.000 EUR, sondern tatsächlich auf 2.918.850 EUR beläuft (2.105.000 EUR zzgl. 813.850 EUR).
Um den Betrag der nicht berücksichtigten globalen Minderaufwendung erhöht sich der Bedarf der überplanmäßigen Mittelbereitstellung entsprechend.
Zur Begründung der gesetzlichen Verpflichtung zur Erbringung der Transferleistungen und den Ursachen der Ansatzüberschreitungen wird auf die Vorlage 15/0402 hingewiesen.
Beschlussfassung:
Über den Dringlichkeitsbeschluss ist gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW vom Haupt-, Finanz- und Beteilungsausschuss zu entscheiden.
Die Entscheidung ist in der nächsten Sitzung dem Rat zur Genehmigung vorzulegen.
In Vertretung
Neuhaus
Beigeordneter
Die Stadt Remscheid ist rechtlich verpflichtet, täglich die von der Bundesagentur für Arbeit vorgeleisteten, jedoch in die Trägerschaft der Stadt Remscheid fallenden Transferleistungen für Kundinnen und Kunden des Rechtskreises SGB II, zu erstatten. Es ist abzusehen, dass das Transferbudget vor der nächsten Ratssitzung am 27.11.2014 erschöpft ist und die rechtliche Verpflichtung nicht erfüllt werden kann. Um die rechtliche Zahlungsverpflichtung täglich gegenüber der Bundesagentur für Arbeit erfüllen zu können, ist ein Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW erforderlich.
Beschlussvorschlag
Mit diesem Beschlussvorschlag wird der Beschlussvorschlag aus der Vorlage 15/0402 wie folgt geändert:
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW wird wie folgt beschlossen:
Im Haushaltsjahr 2014 werden im Produkt 05.02.01 – Jobcenter – in der Teilergebniszeile 15 Mittel zur Leistung von Mehrausgaben bei den gesetzlichen Transferleistungen im Bereich des SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – in Höhe von insgesamt 2.920.000 EUR überplanmäßig bereit gestellt (§ 83 GO NRW).
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben im Produkt 16.01.01 – Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen – im Bereich der Teilergebnisplanzeile 15 - Transferleistungen.
2.920.000 EUR in 2014
entfällt
Mast-Weisz
Oberbürgermeister