Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 15/3110 | ||
Aktenzeichen: | 0.12.1 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 04.01.2017 | ||
Betreff: | Neugestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes - Antrag der SPD-Fraktion, Ratsgruppe der FDP und Ratsgruppe der W.i.R. |
Für die Steuerung des Prozesses zur Revitalisierung der Innenstadt Remscheid ist die Lenkungsgruppe Innenstadt einzurichten. Mitglieder sind:
· der Oberbürgermeister,
· der Bezirksbürgermeister Alt-Remscheid,
· der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Energieeffizienz und Verkehr,
· der Vorsitzende des Ausschusses für Bauen, Gebäudemanagement, Liegenschaften und Denkmalpflege,
· die/der technische Beigeordnete/Baudezernent(in),
· die/der Leiterin/Leiter des Fachdienstes 0.12.
Zur Drucksache 15/3022 (Stadtumbau West Innenstadt - Durchführung eines Planungswettbewerbes zur Umgestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes - Auslobungsunterlagen) stellten die Ratsfraktion der SPD und die Ratsgruppen von FDP und W.i.R. am 06.12.2016 folgenden gemeinsamen Antrag:
1. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Auslobungsunterlagen für den Planungswettbewerb
zur Umgestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes zu überarbeiten,
a) mit
dem Ziel, den Auslobungstext nicht alleine auf eine ausschließliche Freifläche
außerhalb der künftigen Flächen des Busbahnhofs als Zielvorstellung zu
konzentrieren, sondern auch die Errichtung oder Niederlegung von Gebäuden
zuzulassen, ohne den Platzcharakter aufzugeben.
b) indem
die Maßnahmen
1.8. Fußgängerunterführung
Elberfelder Straße,
1.9. Aufwertung
Engelspassage,
1.10. Umgestaltung
Wilhelm-Schuy-Straße,
2.1. Neubebauung
Konrad-Adenauer-Straße 9-11,
3.2. Nachnutzungskonzept
für ehemaliges Kino
des Konzeptes zur Revitalisierung der Innenstadt Remscheid ausdrücklich
integriert werden und das Wettbewerbsgebiet um die entsprechende Fläche
erweitert wird.
2. Die
Verwaltung wird gebeten, eine Lenkungsgruppe unter Beteiligung von
Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen und Gruppen des Rates, des
Bezirksbürgermeisters und des Vorsitzenden des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Energieeffizienz und Verkehr
einzusetzen, um die weitere fachliche und strategische Umsetzung des Konzepts
zur Revitalisierung der Innenstadt Remscheid durch ein solches Gremium
kontinuierlich begleiten zu können.
Die Verwaltung nimmt
zum Antrag wie folgt Stellung:
Zu 1. Allgemeine Hinweise
Das vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 18.06.2015 einstimmig als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 171 b Absatz 2 BauGB beschlossene Konzept zur „Revitalisierung der Innenstadt Remscheid“ formuliert im Themenblock „Aufwertung der öffentlichen Räume“ die folgenden Ziele:
o Aufwertung öffentlicher Plätze und Wegeverbindungen
o Qualifizierung vorhandener Grünräume und Schaffung weiterer öffentlicher Freiflächen, insbesondere im nördlichen Teil der Innenstadt
o Verbesserung der Verweilmöglichkeiten/Aufenthaltsqualität
o Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum
o Erhöhung des Freizeitwerts der Innenstadt
o Optimierung der Spielmöglichkeiten für Kinder
o Aufwertung und Akzentuierung der Zugänge zur Innenstadt
o Vermeidung von Angsträumen in Passagen und Unterführungen durch Lichtplanung und Farbkonzepte.
Aus diesen Zielen ist im beschlossenen Konzept die Maßnahme 1.1 - Neugestaltung Friedrich-Ebert-Platz - entwickelt worden. Sie beinhaltet im Kern zwei Maßnahmenblöcke, die sich mit der zeitgemäßen, auf die verkehrstechnischen und nutzerseitigen Erfordernisse gerichteten Optimierung des Busbahnhofs und der Gewinnung eines urbanen Platzraumes von hoher Aufenthaltsqualität umschreiben lassen. Dabei wäre selbstverständlich der stadträumliche und städtebauliche Kontext zu beachten und planerisch zu integrieren.
Aufgrund ihres baulichen und finanziellen Volumens einerseits und der Abhängigkeit weiterer Maßnahmen von diesem Projekt andererseits hat die Aufwertung des Friedrich-Ebert-Platzes eine Schlüsselstellung im Prozess zur städtebaulichen Revitalisierung der Innenstadt. Im Hinblick auf die komplexe planerische Vorbereitung und deren bauliche Umsetzung innerhalb des Förderzeitraumes ist eine zeitlich eng getaktete Folge aus Wettbewerb, Ausbauplanung und Realisierung zu setzen. Zur Gewährleistung der späteren Umsetzbarkeit der Ergebnisse des Wettbewerbs hatte die Verwaltung bereits im Vorfeld gemeinsam mit den Stadtwerken Remscheid Varianten der verkehrlichen Optimierung des Busbahnhofs entwickelt (s. Ds-Nr. 15/2344, Anlage 2). Auf dieser Grundlage ist der Wettbewerb darauf ausgerichtet, eine geeignete Arbeitsgemeinschaft aus Verkehrsplanern, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern/Architekten für die Durchführung der Bauaufgabe zu gewinnen. Mit dem Management des Wettbewerbs wurde ein Planungsbüro beauftragt.
Zu 1.a: Die Auslobungsunterlagen für den Planungswettbewerb zur Umgestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes beziehen neben der durch Teilrücknahme der Busbahnhofsfunktionen potenziell entstehenden Freifläche die folgenden Teilflächen ein:
- die künftige Fläche des Busbahnhofs, einschließlich der Verkleinerung und/oder Niederlegung und Neuerrichtung der Leitstelle,
- die Elberfelder Straße mit den jeweils zuführenden Teilstücken am Markt, Wansbeckstraße und westliches Teilstück der Elberfelder Straße,
- die Konrad-Adenauer-Straße,
- die Wilhelm-Schuy-Straße mit Einmündungsbereich der Engelspassage,
- den zwischen der Konrad-Adenauer-Straße und der Wilhelm-Schuy-Straße liegenden Baublock sowie
- die Böker-Villa und die westliche Hälfte des Bökersparks.
Mit dieser Abgrenzung des Wettbewerbsgebietes ist beabsichtigt, dass sich der Wettbewerb auf die künftige funktionsgerechte Gestaltung des Busbahnhofs und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität in dem Platzraum fokussieren kann. Die für die künftige Veränderung der Verkehrsabwicklung wesentlichen Teilräume sind ebenso berücksichtigt wie die Teilräume, deren Funktion ihrerseits durch die Wettbewerbsergebnisse verändert werden können. Ferner sind die für die künftige Platzgestaltung und die Wegebeziehungen wesentlichen Teilräume südlich und östlich des Platzes einbezogen (s. Abgrenzung des Wettbewerbsgebietes in der Anlage).
Hinsichtlich einer baulichen Nutzung des freiwerdenden Teils des Platzes ist auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Die Ziele für die Entwicklung des Friedrich-Ebert-Platzes sind wie oben erwähnt aus dem vom Rat beschlossenen „Konzept zur Revitalisierung der Innenstadt“ entwickelt. Diese Ziele sind der Ausgangspunkt für den Kriterienkatalog zur Bewertung der
Das Konzept ist Grundlage des Förderantrages. Die Ziele der Teilmaßnahme sind insofern mit dem Fördergeber abgestimmt.
Die Vorgaben für den Wettbewerb orientieren sich an den funktionalen Zielen für diesen innerstädtischen Teilraum. Da in der Innenstadt neben Einzelhandelsleerständen auch Leerstände bei Büroflächen und im Wohnungsbestand zu verzeichnen sind, ist derzeit ein entsprechender Bedarf an Angebotserweiterungen in der Innenstadt nicht erkennbar. Hinsichtlich der Umsetzung diesbezüglicher Wettbewerbsergebnisse innerhalb des Förderzeitraums wäre im Vorfeld eine Bedarfsuntersuchung und Machbarkeitsprüfung erforderlich. Eine bauliche Nutzung der freiwerdenden Teile des Platzes würde als privates, voraussichtlich im Wesentlichen rentierliches Projekt grundsätzlich nicht förderfähig sein. Entsprechende Planungen im Rahmen des kooperativen Entwurfsprozesses in 2006 erwiesen sich als unwirtschaftlich und undurchführbar.
Die Formulierung der Ziele und die Konfiguration des Wettbewerbs zielen auf die Realisierbarkeit der Planung und deren zeitnahe Umsetzung ab. Eine thematische oder räumliche Erweiterung birgt die Gefahr in sich, den eigentlichen Focus auf die Platzgestaltung und seine Ränder zu verlieren, und steht diesem Ziel somit entgegen.
Es ist daher folgerichtig, dass im Auslobungstext die Errichtung oder Niederlegung von Gebäuden nicht explizit als Wettbewerbsgegenstand benannt wird. Andererseits sind entsprechende Ergebnisses nicht vollkommen ausgeschlossen, bezüglich des Betriebsgebäudes der Stadtwerke und der Schließung der Baulücke am südlichen Platzrand sogar konkret angesprochen.
Zu 1.b: Die Abgrenzung des Wettbewerbsgebietes wurde bereits nach den Beratungen zur Drs. 15/2344 geändert, indem der Planbereich um Teile des Bökersparks und die Wilhelm-Schuy-Straße erweitert wurde. Die geänderte Abgrenzung zu der Wettbewerbsauslobung (Drs. 15/3022) wird mit dieser Drucksache nachgereicht (s. Anlage).
Die Maßnahmen „Fußgängerunterführung Elberfelder Straße (1.8), Umgestaltung Wilhelm-Schuy-Straße (1.10) und Neubebauung Konrad-Adenauer Straße 9-11 (2.1) liegen somit im Wettbewerbsgebiet und sind von den teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften auch im Zuge der Bearbeitung planerisch zu behandeln.
Nach den Erfahrungen vorangegangener städtebaulicher und verkehrsplanerischer Wettbewerbe für das Gebiet ist es das erklärte Ziel der Verwaltung, den anstehenden Wettbewerb planerisch nicht zu überfrachten. Dies soll die Aussagekraft und die Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge zu den Kernthemen und –zielen des Wettbewerbes erhöhen. Diese sind analog zu den oben genannten Zielen des Konzeptes:
1. Umsetzbare Gestaltungsvorschläge zur Neugestaltung des Friedrich-Ebertplatzes:
· Neuaufteilung der gesamten Platzfläche
· Verschlankung der Haltestellensituation
· Neues kleineres Betriebsgebäude der Stadtwerke in unmittelbarer Nähe zu den Haltestellen
· Schaffung von Aufenthaltsqualitäten
· Aufwertung der Fußwegebeziehungen
· Alternative Querungsmöglichkeiten zur Unterführung Elberfelder Straße
2. Vorschläge zur Aufwertung der Platzränder und angrenzenden Bereiche
3. Ideen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Aufwertung des Bökersparks und der Bökervilla
4. Anbindung der neuen Haltestellensituation und der nahe gelegenen Parkmöglichkeiten
Wenngleich die aktuellen Wegeverbindungen zwischen der Alleestraße und dem Friedrich-Ebert-Platz in städtebaulicher Hinsicht nicht zufrieden stellen können, sind alternative Wegeverbindungen mit vertretbarem Aufwand nicht realisierbar. Westlich der vorhandenen Verbindung durch die Engelspassage finden sich nahezu gleiche topografische Verhältnisse, so dass die Herstellung eines ebenerdigen, barrierefreien Zugangs nicht möglich ist.
Die Maßnahmen Aufwertung Engelspassage (1.9) und Nachnutzungskonzept für ehemaliges Kino (3.2) sind daher eigenständige Maßnahmen, die auf einer anderen Maßstabsebene und in einem anderen Kontext zu bearbeiten sind. Z.B. bedarf es für die Gestaltung der Engelspassage eines künstlerischen und/oder Beleuchtungskonzeptes oder für das Gebäude Alleestraße 28 einer Machbarkeitsstudie und der Mitwirkungsbereitschaft des Eigentümers.
Die Einbeziehung dieser diffizilen Aufgabenstellungen in den Wettbewerb würde den zu erwartenden Wettbewerbsergebnissen aus Sicht der Verwaltung aus den o.g. Gründen nicht zuträglich sein.
Redaktionelle Korrekturen und durch die beratungsbedingte, zeitliche Verschiebung der Bekanntmachung des Wettbewerbs notwendige Änderungen des Entwurfs des Auslobungstextes (beispielsweise der genannten Termine und Personen) bleiben vorbehalten.
Zu 2: Einrichtung einer Lenkungsgruppe Innenstadt
Im Konzept zur
Revitalisierung der Innenstadt wird auf S. 50 ff (s. Anlage) darauf verwiesen,
dass die Vielzahl und Vielschichtigkeit der Maßnahmen und Projekte den
anstehenden Arbeits-/ und Koordinierungsaufwand verdeutlicht, der mit der
Konzeptumsetzung verbunden ist. Für eine erfolgreiche Umsetzung der
aufgelisteten Maßnahmen und Projekte und eine Weiterentwicklung des Konzeptes
ist folglich eine enge Zusammenarbeit von städtischen Fachdiensten,
Einzeleigentümern, Gewerbetreibenden, Bewohnern und lokalen Akteuren
erforderlich. Als Schlüssel für eine erfolgreiche Umsetzung werden dabei eine
hohe Transparenz der Prozesse und eine offene und intensive Kommunikation
zwischen den Beteiligten betrachtet. Die in regelmäßigen Abständen sinnvolle
Evaluierung des vorliegenden Konzeptes und dessen Fortschreibung in Kenntnis
aktueller Entwicklungen erfordert ebenfalls die Einbindung aller relevanten
Akteure.
Es wurde daher
bereits bei der Konzeptaufstellung als erforderlich erachtet, eine
Organisations- und Kommunikationsstruktur zu schaffen, die eine enge
Zusammenarbeit der einzelnen Prozessbeteiligten vor Ort gewährleisten kann.
Deshalb wird empfohlen, als ersten Baustein der künftigen Organisationsstruktur
eine Lenkungsgruppe einzurichten.
Die Lenkungsgruppe
soll den anstehenden Entwicklungsprozess fachlich, strategisch und
organisatorisch begleiten. Zudem wird es sinnvoll sein, politische
Entscheidungsträger frühzeitig und kontinuierlich in die Entscheidungsprozesse
mit einzubeziehen.
Zu den Aufgaben der
Lenkungsgruppe Innenstadt gehören insbesondere:
-
die
Steuerung und Lenkung des Stadterneuerungsprozesses einschließlich der
Grundabstimmung über die Fördermittelbewirtschaftung,
-
die
strategische Zielentwicklung in Verbindung mit
-
der
strategischen Begleitung der Fortschreibung des vorliegenden Konzeptes,
-
die
Steuerung und Lenkung der stadterneuerungsbezogenen Verwaltungsaufgaben
(Zuständigkeiten) sowie
-
der
Austausch mit den politischen Gremien.
Die Lenkungsgruppe soll sich zusammensetzen
aus:
·
dem
Oberbürgermeister,
·
dem
Bezirksbürgermeister Alt-Remscheid,
·
dem
Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung,
Energieeffizienz und Verkehr,
·
dem
Vorsitzenden des Ausschusses für Bauen, Gebäudemanagement, Liegenschaften und
Denkmalpflege,
·
der/dem
technischen Beigeordneten/Baudezernenten(in),
·
der/dem
Leiterin/Leiter des Fachdienstes 0.12.
Eine der ersten
Aufgaben der Lenkungsgruppe wird die Festlegung der weiteren
Organisationsstruktur des Stadtumbauprozesses und die Initiierung eines
Netzwerkes aller Akteure der Innenstadt unter Mitwirkung des
Stadtteilmanagements Innenstadt sein.
Der Beschluss wird
vom Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss gefasst. Die Bezirksvertretung 1
– Alt-Remscheid und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung,
Energieeffizienz und Verkehr nehmen nachträglich Kenntnis.
Keine
Mast-Weisz
Oberbürgermeister