Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 15/3138 | ||
Aktenzeichen: | 1.20.22 | ||
Art: | Mitteilungsvorlage | ||
Datum: | 13.01.2017 | ||
Betreff: | Verfahren zur Verwendung der Mittel für das Programm "Schönere Stadtteile" |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Mitteilungsvorlage 204 KB |
Die nachfolgende Information wird zur Kenntnis genommen.
1. Beschlusslage
In den Beratungen des Doppelhaushaltes 2017/2018 wurde der gemeinsame Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis‘90/DIE GRÜNEN und der Gruppen von FDP und W.i.R. zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017/2018 und die Sechste Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes (Haushaltsbegleitbeschluss 2017/2018) beschlossen.
Darin enthalten ist der Beschluss zu Ziffer 5 a) - Pflege des Remscheider Stadtbildes unterstützen - Investitionsprogramm „Schönere Stadtteile“ eröffnet neue Möglichkeiten, der allen Bezirksvertretungen zusätzliche Mittel für den genannten Zweck zur Verfügung stellt.
Folgender Beschluss wurde gefasst:
5. Pflege des Remscheider Stadtbildes unterstützen
a. Investitionsprogramm „Schönere Stadtteile“ eröffnet neue
Möglichkeiten
Für die Bezirksvertretungen sind ab 2017 für Maßnahmen der Pflege des
Stadtbildes Auszahlungen im Investitionsplan eingeplant. Die Mittel werden
dabei nach einem Schlüssel verteilt, der zu 40% die Fläche des Stadtbezirks und
zu 60% die Einwohnerzahl berücksichtigt. Der Mindestbetrag für einen
Stadtbezirk beträgt dabei 5.000 Euro, so dass für die Stadtbezirke folgende
Mittel bereitgestellt werden:
10.450 Euro für den Stadtbezirk Alt-Remscheid;
6.050 Euro für den Stadtbezirk Süd;
8.150 Euro für den Stadtbezirk Lennep;
5.000 Euro für den Stadtbezirk Lüttringhausen.
Über die Mittelverwendung entscheiden die Bezirksvertretungen autonom.
Ab dem Haushaltsjahr 2017 stehen somit den jeweiligen Bezirksvertretungen Mittel für die Pflege des Stadtbildes zur Verfügung. Alle Bezirksvertretungen können die Mittel gemäß Ratsbeschluss autonom nach eigenen Vorstellungen verwenden. Auf die Zuständigkeitsregelungen des § 37 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und auf Ziffer 9 – Zuständigkeit, Verfahren – sowie Ziffer 10 – Entscheidungsrechte – der Hauptsatzung der Stadt Remscheid wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.
Die Entscheidungen der Bezirksvertretungen über entsprechende Maßnahmen sollten zu Beginn des Jahres erfolgen, um diese noch in die Jahresplanung der ausführenden Fachdienste aufnehmen zu können. Die Mittel sind analog der Verfügungsmittel der Bezirksvertretungen dem Fachdienst Rats- und Gemeindeangelegenheiten zugeordnet.
2.
Verwendungsmöglichkeiten
Der Rat der Stadt Remscheid hat die Mittel für Investitionen zur Pflege des Stadtbildes vorgesehen. Eine Investition liegt dann vor, wenn Vermögensgegenstände mit einem Wert über 410 € (zzgl. MwSt.) geschaffen werden, die mindestens ein Jahr genutzt werden können. Hier kommt beispielsweise die Möblierung des öffentlichen Raumes in Betracht.
Eine Weiterleitung an Dritte ist dann möglich, wenn dem Empfänger eine entsprechende Gegenleistungsverpflichtung auferlegt wird. Diese besteht mindestens aus einer inhaltlichen Zweckbindung für die Investitionsmaßnahme sowie einer zeitliche Zweckbindung (mindestens ein Jahr), für deren Dauer der Gegenstand für den bestimmten Zweck zu verwenden ist.
In der Regel sollten die eingeplanten Mittel des jeweiligen Haushaltsjahres im Jahr der Veranschlagung verwendet werden. Sofern eine größere Maßnahme nicht mit den Mitteln eines Jahres umgesetzt werden kann, kann die Bezirksvertretung in Ausnahmen eine Übertragung der Mittel zur Umsetzung im nächsten Jahr beschließen.
3. Vorgehensweise
Die Bezirksvertretung beschließt Maßnahmen, für die die Mittel verwendet werden sollen. Bei mehreren Maßnahmen ist eine Priorisierung sinnvoll, falls nach Kalkulation nicht alle Maßnahmen im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel realisiert werden können.
Der Fachdienst 0.03 leitet den Beschluss an die zuständigen Stellen in der Verwaltung weiter. Die Verwaltung prüft daraufhin die haushaltsrechtliche und tatsächliche Umsetzbarkeit, erstellt eine Kalkulation und setzt die Maßnahmen im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel um.
keine
entfällt
Mast-Weisz
Oberbürgermeister