Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|---|
Name: | 15/3141 | ||
Art: | Mitteilungsvorlage | ||
Datum: | 16.01.2017 | ||
Betreff: | Einrichtung einer "unechten" Einbahnstraße in der Dreiangelstraße |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
![]() | Mitteilungsvorlage 143 KB |
Die nachfolgende Information wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag auf
Einrichtung einer „unechten“ Einbahnstraße im Bereich der Dreiangelstraße war
Gegenstand der Verkehrsbesprechung.
Aktuell ist die
Dreiangelstraße (aus beiden Fahrtrichtungen) mit einem Verkehrszeichen 250
Straßenverkehrsordnung (Durchfahrt verboten) sowie einem Zusatz „Anlieger frei“
ausgewiesen.
Bereits die
angebrachte Beschilderung sorgt dafür, dass Durchgangsverkehr per Beschilderung
ausgeschlossen wird. Ebenfalls dient die
vorhandene Topographie der Straße nicht dazu, die Dreiangelstraße als
„Abkürzung“ zu nutzen.
Die Dreiangelstraße
war in den vergangenen Jahren und ist heute (im Hinblick auf rasanten
Durchgangsverkehr und Unfalllage) unauffällig, sodass (aus Sicht der
Verkehrsbesprechung) die vorhandene
Beschilderung ausreichend ist und keiner
weiteren Optimierung bedarf.
keine
entfällt
In Vertretung
Reul-Nocke
Beigeordnete
Kenntnis genommen
Mast-Weisz
Oberbürgermeister