Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 15/3165 | ||
Aktenzeichen: | BP 669/8. Änd. FNP | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 23.01.2017 | ||
Betreff: | Bebauungsplan Nr. 669 und 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Gebiet östlich Büchelstraße, nördlich Eduardstraße 1. Aufstellungsbeschlüsse (§ 2 Abs. 1 BauGB) 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 161 KB | |
![]() | Lageplan Geltungsbereich BP Nr. 669 sowie 8. Änderung des Flächennutzungsplans 714 KB |
1. Aufstellungsbeschlüsse (§ 2
Abs. 1 BauGB)
Zu dem Bebauungsplan Nr. 669 und zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Gebiet östlich Büchelstraße, nördlich Eduardstraße – werden die Aufstellungsbeschlüsse gefasst.
Die räumlichen Geltungsbereiche stimmen überein und ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan.
Beide Bauleitplanverfahren behandeln den gleichen Sachverhalt (Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB). Ziel des Bebauungsplanverfahrens und der Flächennutzungsplanänderung ist die Ordnung der Gemengelage aus Wohnnutzungen und gewerblichen Nutzungen sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Betriebserweiterung.
Die Aufstellungsbeschlüsse zu dem Bebauungsplan Nr. 669 sowie zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Gebiet östlich Büchelstraße, nördlich Eduardstraße – sind ortsüblich bekannt zu machen.
2. Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Zu dem Bebauungsplan Nr. 669 und zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Gebiet östlich Büchelstraße, nördlich Eduardstraße – wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gem. Ziffer 4.1 der Richtlinien der Stadt Remscheid über die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung durch Planaushang.
Das Plangebiet stellt sich im Bestand als eine Gemengelage aus
gewerblichen Nutzungen und Wohnnutzungen mit einer insgesamt hohen Dichte dar.
Entlang der Büchelstraße überwiegen die Wohnnutzungen, während sich im
rückwärtigen Bereich bereits heute die Produktions- und Verwaltungsgebäude
eines Automobilzulieferers sowie eines weiteren Gewerbebetriebs befinden. Die
nördlich des Friedhofs gelegenen Flächen stellen sich nach der Rodung der zuvor
aufstehenden Gehölze derzeit als Freiflächen mit einem Wiesenbewuchs dar. Auch
die direkte Umgebung des Plangebiets stellt sich heterogen dar und ist sowohl
durch Wohngebäude als auch durch einzelne gewerbliche Nutzungen geprägt.
Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Büchelstraße, die
Eduardstraße und die Winterstraße. Das Firmengelände des Automobilzulieferers
wird derzeit direkt von der Büchelstraße sowie über die Winterstraße
angefahren. Aufgrund der insgesamt engen Straßenquerschnitte kommt es durch
Rangiervorgänge insbesondere im Bereich der Büchelstraße zu Behinderungen.
Die Mitarbeiterstellplätze werden ebenfalls über die Büchelstraße
angefahren und befinden sich nördlich der heutigen Zufahrt. Aufgrund der
begrenzten Flächenverfügbarkeit auf dem Betriebsgrundstück ist die heutige Zahl
der Mitarbeiterstellplätze nicht ausreichend, so dass Mitarbeiter auch
öffentliche Stellplätze in der Büchelstraße nutzen.
Das der Betriebserweiterung für den Automobilzulieferer zugrunde
liegende städtebauliche Konzept sieht die Erweiterung der Produktionsfläche
mittels eines zweigeschossigen Stelzenbaus vor. Damit erweitert sich die
Produktionsfläche um etwa 3.300 qm. Das bisherige Außenlager wird durch diese
Betriebserweiterung überplant. Eine Außenlagerfläche ist künftig im Bereich des
Flurstücks 22 vorgesehen. Die Mitarbeiterstellplätze sollen im Osten des
Plangebiets auf einer heutigen Außenbereichsfläche angeordnet werden.
Mit der geplanten Betriebserweiterung soll auch eine Verbesserung der
Andienung des Betriebs einhergehen: Die Zufahrt für den Lieferverkehr soll über
die nördlich des Gebäudes Büchelstraße 36 nach Osten führende Stichstraße der
Büchelstraße erfolgen. Die Abfahrt erfolgt anschließend über die Winterstraße
und im weiteren Verlauf über die Eduardstraße bzw. Jöstingstraße. Die LKW
unterfahren von Norden kommend, den geplanten Stelzenbau und versorgen bzw.
entsorgen die Produktionsstätten von unten. Die Ausfahrt erfolgt nach Süden,
ohne dass die LKW rangieren müssen.
Für die
planungsrechtliche Umsetzung dieses Konzepts ist vorgesehen die Gemengelage zu
ordnen und die Flächen künftig differenziert als Gewerbegebiet bzw. Mischgebiet
festzusetzen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die
immissionsschutzrechtlichen Belange geprüft. Ein Bodengutachten zur Ermittlung
der Altlastensituation sowie der Versickerungsfähigkeit wird erstellt. Der
erforderliche ökologische Ausgleich für die Planung wird ermittelt und im
Bebauungsplan festgesetzt. Eine Bepflanzung zur Einbindung in die freie
Landschaft wird sichergestellt.
Der
Bebauungsplan wird im Vollverfahren mit Umweltprüfung aufgestellt.
Für die
Bebauungsplanung werden die Planungskosten gem. HOAI sowie Kosten für
anfallende Gutachten und Fachbeiträge durch den Investor übernommen, sowie für
die Flächennutzungsplanung Kosten für anfallende Gutachten und Fachbeiträge.
Die parallele
Änderung des Flächennutzungsplans (8. Änderung des FNP) ist zum einen
erforderlich, da die derzeit vorhandenen Bauflächendarstellungen sich
bestandsorientiert nur auf den bislang bereits baulich genutzten
Siedlungsbereich erstrecken. Innerhalb des Geltungsbereiches der zur
Beschlussfassung vorgesehenen Bauleitplanungen stellt der FNP für die nördliche
Eduardstraße sowie für die Adressen Büchelstraße 20 und 22 Wohnbaufläche, sowie
nördlich und östlich daran angrenzend Mischgebiet im Sinne der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar. Im Ostteil des Plangebietes, in welchem
zusätzliche Betriebsnutzungen platziert werden sollen, weist der FNP derzeit
Wald und Grünfläche aus.
Im weiteren
Planverfahren sind zum anderen auch die bereits vorhandenen Bauflächendarstellungen
innerhalb des Plangebietes anzupassen, sofern dies für die weitere
Quartiersentwicklung erforderlich ist.
Gemäß dem
aktuellen Stand der konzeptionellen Entwicklung bedeutet dies unter
Berücksichtigung der Darstellungsschwelle des FNP, dass das neu vorgesehene
Gewerbegebiet als gewerbliche Baufläche dargestellt wird und die
Mischgebietsdarstellung sich auf den restlichen Geltungsbereich erstrecken
soll.
Der Beschluss zu Ziffer 1 ist vom Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss zu fassen; die übrigen Gremien beschließen entsprechende Empfehlungen.
Der Beschluss zu Ziffer 2 ist von der Bezirksvertretung Alt-Remscheid zu fassen; die übrigen Gremien nehmen Kenntnis.
Mast-Weisz
Oberbürgermeister