Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 15/4304 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 28.11.2017 | ||
Betreff: | Durchführung einer Dienstreise des 7. Jugendrates nach Köln Riehl |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 193 KB |
Der Dienstreise des 7. Jugendrates zum Workshop „Abschluss und Auswertung der bisher geleisteten jugendpolitischen Arbeit“ vom 16.02.2018 bis zum 18.02.2018 in der Jugendherberge Köln Riehl wird zugestimmt.
Keine Relevanz
In dem Workshop werten die Jugendräte ihre geleistete Arbeit aus und entwickeln Empfehlungen für den neuen Jugendrat.
Im Verlauf des Workshops werden die Jugendräte sowohl für sich persönlich als auch für das Gremium einschätzen und bewerten, welche Ziele sie bisher erreicht haben, was sie bewirken konnten, was ihnen das Engagement im Jugendrat gebracht hat, welche Formen der Zusammenarbeit sich bewährt haben und welche verbessert werden können.
Der Workshop über das Wochenende bietet den Jugendlichen den zeitlichen Rahmen zur gründlichen Auseinandersetzung, ermöglicht die durchgängige Mitarbeit der Jugendräte, motiviert die Jugendräte für ihre jugendpolitische Arbeit und bedeutet eine Anerkennung und Wertschätzung ihres Engagements.
Die Fahrt dient der politischen Bildung junger Menschen entsprechend § 10 Satz 1 Abs. 1 Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW- (3. AG-KJHG - KJFöG):
(1) Zu den
Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit gehört insbesondere
1. die politische und
soziale Bildung. Sie soll das Interesse an politischer Beteiligung frühzeitig
herausbilden, die Fähigkeit zu kritischer Beurteilung politischer Vorgänge und
Konflikte entwickeln und durch aktive Mitgestaltung politischer Vorgänge zur
Persönlichkeitsentwicklung beitragen.
Beschlussfassung
Gemäß Ziffer 22.3 der Hauptsatzung beschließt der Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss. Der Jugendhilfeausschuss und der Jugendrat empfehlen dem Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss die Beschlussfassung.
In Vertretung
Neuhaus
Beigeordneter
Die Reise- und Unterbringungskosten betragen 2.600,00 €.
Mast-Weisz
Oberbürgermeister