Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 15/4305 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 28.11.2017 | ||
Betreff: | Durchführung einer Dienstreise des neu gewählten 8. Jugendrates nach Münster |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 196 KB |
Der Dienstreise des 8. Jugendrates zum Seminar „Einführung in die jugendpolitische Arbeit und Entwicklung von Schwerpunkten“ vom 20.04.2018 bis zum 22.04.2018 in das Jugendgästehaus Münster gemäß der Hauptsatzung der Stadt Remscheid wird zugestimmt.
Keine Relevanz
Der Jugendrat wird gemäß Abschnitt 19.4.10 der Hauptsatzung der Stadt Remscheid vor seiner konstituierenden Sitzung in einem Vorbereitungs- bzw. Orientierungsseminar zur zukünftigen Arbeit für die Mitglieder des Jugendrates geschult. Dazu wird der neu gewählte Jugendrat vom 20.04. bis 22.04.2018 in das Jugendgästehaus Münster fahren.
Inhalte des Seminars sind:
• Gesetzliche Grundlagen
• Einführung in die Arbeitsweise eines politischen Gremiums
• Struktur der Verwaltung und der Kommunalpolitik
• Aufgaben des Jugendrates
• Aufgaben des Vorstands
• Einführung in die Projektarbeit
• Themen-/bzw. Schwerpunktfindung
• Planung von Arbeitsgruppen
• Zeitmanagement
• Rhetorik
Das Seminar über das Wochenende bietet den Jugendlichen den zeitlichen Rahmen zur gründlichen Auseinandersetzung, ermöglicht die durchgängige Mitarbeit der Jugendräte, bewirkt die Stärkung der Zusammenarbeit als Gruppe, motiviert die Jugendräte für ihre jugendpolitische Arbeit und bedeutet eine Anerkennung und Wertschätzung ihres Engagements.
Die Fahrt dient der politischen Bildung junger Menschen entsprechend § 10 Satz 1 Abs. 1 Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW- (3. AG-KJHG - KJFöG):
(1) Zu den
Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit gehört insbesondere
1. die politische und
soziale Bildung. Sie soll das Interesse an politischer Beteiligung frühzeitig
herausbilden, die Fähigkeit zu kritischer Beurteilung politischer Vorgänge und
Konflikte entwickeln und durch aktive Mitgestaltung politischer Vorgänge zur
Persönlichkeitsentwicklung beitragen.
Beschlussfassung
Gemäß Ziffer 22.3 der Hauptsatzung beschließt der Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss. Der Jugendrat und der Jugendhilfeausschuss empfehlen dem Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss die Beschlussfassung.
In Vertretung
Neuhaus
Beigeordneter
Die Reise- und Unterbringungskosten betragen 3.630,00 €.
Mast-Weisz
Oberbürgermeister