Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|---|
Name: | 15/5040 | ||
Aktenzeichen: | 2.45-Hackenberg | ||
Art: | Mitteilungsvorlage | ||
Datum: | 12.06.2018 | ||
Betreff: | Sporthalle Hackenberg- Beantwortung der Anfrage der SPD Fraktion (DSNr.: 15/4864) |
Nicht klimarelevant
Die nachfolgende Information wird zur Kenntnis genommen.
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 20.04.2018 (DSNr.: 15/4864) um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten
1. Müssen derzeit weitere
Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen werden?
Das Gebäudemanagement hat aktuell
festgestellt, dass die Erneuerung des
Hallenbodens dringend erforderlich ist.
Dafür wurde eine Rückstellung gebildet, die mit
dem Jahresabschluss 2017 beschlossen werden
muss. Das Geld wird dann 2019 zur
Verfügung stehen.
Die Erneuerung ist mit rund 200.000 € zu
veranschlagen, hinzukommen rund 50.000 €
für den notwendigen Austausch der
Spielfeldbande. Ansonsten betreibt der 1.28 –Gebäudemanagement die
Verkehrssicherung für die Halle und führt die Prüfungen und Wartungen im Rahmen
der Betreiberpflichten durch.
2. Welche Umbaumaßnahmen müssen zusätzlich
durchgeführt werden, wenn die Halle für
mehr als 882 Personen genutzt werden soll?
Der FD 1.28 –Gebäudemanagement hat die
Expertise eines Brandschutzsachverständigen für eine erweiterte Nutzung der
3-fach Sporthalle Hackenberg eingeholt.
Hieraus folgt, dass für eine Veranstaltung
mit 1200 Personen zwei neue Türen an den
Stirnseiten der Halle eingebaut werden
müssten. Eine Entfluchtung über verwinkelte
Wege trägt der Sachverständige nicht mit. Es
wären für den Einbau der Türen in die
Außenfassade ca. 55.000 € anzusetzen.
Je nach Art und Umfang von sportfernen
Nutzungen können zusätzliche Forderungen
durch die Bauaufsicht nicht ausgeschlossen
werden.
3. Wie hoch wären die tatsächlichen Kosten,
wenn die Sporthalle Hackenberg einer
anderen Nutzung zugeführt wird?
Die Sporthalle liegt im unbeplanten Innenbereich, nach Osten schließt sich der BP 659 für die Sportanlagen Hackenberg an, nördlich der Hackenberger Straße ist eine Wohnbebauung vorhanden, die im Bebauungsplan Nr. 330 als reines bzw. allgemeines Wohngebiet festgesetzt sind. Die Sporthalle wurde bisher vereinzelt für sportliche Großveranstaltungen (Röntgenlauf, Rollschuhlauf, usw.) mit Einzelgenehmigung abweichend genutzt. Eine Nutzung der Sporthalle als allgemeine Versammlungsstätte setzt planungsrechtlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes voraus. Dabei muss der Immissionsschutz der angrenzenden Wohnbebauung sichergestellt werden.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 659 für die Sportanlagen Hackenberg wurde die zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses bestehende Nutzung der Halle berücksichtigt. Wenn die Nutzung der Halle nachträglich geändert wird, hat dies auf die Rechtskraft dieses Bebauungsplans keine Auswirkung, weil der Zeitpunkt des Satzungsbeschluss ausschlaggebend ist. Bei der Erteilung der Baugenehmigung für das Stadion Hackenberg müsste eine geänderte Nutzung der Sporthalle berücksichtigt werden, hier sind insbesondere Änderungen bei Lärmemissionen und Verkehrsaufkommen zu berücksichtigen.
Grundsätzlich sind für jede Art der dauerhaften Nutzungsänderung die
baurechtlichen Planungsgrundlagen zu prüfen, zu denen insbesondere gehören:
•ggf. erforderliche planungsrechtliche Beschlussfassungen politischer
Gremien
•Abstimmung mit der Bauordnung, da eine dauerhafte Nutzung als
Sammelgenehmigung für Versammlungsstätten nicht zulässig ist
•Beschreibung der Mindestanforderungen an das Gebäude und die
Außenanlagen (Brandschutz, baul./techn. Voraussetzungen an die Bausubstanz,
An-/Abfahrtswege, Parksituation, etc.)
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass mit einer
Änderung der Nutzung für das Gebäude kein Bestandschutz mehr gelten wird. Neben
der Schaffung aller Voraussetzungen zur Erfüllung der dann noch zu
beschreibenden Nutzungsanforderungen, ist eine umfassende Sanierung der
Bausubstanz (Brandschutz, Statik, Immissionsschutz, Schadstoffsanierung,
energetische Sanierung) bereits jetzt unvermeidbar.
Eine seriöse und belastbare Kostenermittlung ist zum jetzigen
Zeitpunkt – unabhängig vom Fehlen der personellen Kapazitäten innerhalb des
Fachdienstes Gebäudemanagement - auf Grund der beschriebenen, aber noch nicht
bekannten Rahmenbedingungen leider nicht möglich.“
keine
entfällt
In Vertretung
Neuhaus
Beigeordneter
Mast-Weisz
Oberbürgermeister