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Name: | 15/5174 | ||
Art: | Mitteilungsvorlage | ||
Datum: | 25.07.2018 | ||
Betreff: | Starkregen in Remscheid |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Mitteilungsvorlage 250 KB | |
![]() | Standort Regenrückhaltebecken Eschbachtal 110 KB | |
![]() | Präsentation Starkregen BUKO 8 MB |
In den letzten Jahren hat die Häufigkeit von Starkregenereignissen zugenommen. Dieses ist eine Folge des Klimawandels. Die Stadt Remscheid hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um mit den Auswirkungen von Starkregenereignissen umzugehen.
Die nachfolgende Information zum Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache 15/5073) wird zur Kenntnis genommen.
Einführung/Vorbemerkung
Die Stadt Remscheid verfügt über eine Anpassungsstrategie an den
Klimawandel, die der Stadtrat 2013 zur Umsetzung beschlossen hat. In dem
Konzept sind 2011 – 2013 eine Vielzahl von Maßnahmen erarbeitet worden, neun
von diesen Maßnahmen zielen auf den Bereich „Starkregen/Hochwasser“.
Im Leuchtturmprojekt „BESTKLIMA“ hat sich die Stadtverwaltung mit der
Umsetzung dieser Maßnahmen beschäftigt.
Für die Einordnung der im Folgenden angeführten Punkte ist es wichtig,
die Begriffe Starkregen und Hochwasser zu unterscheiden. Von Starkregen spricht
man bei großen Niederschlagsmengen pro Zeiteinheit. Starkregen kann unabhängig
von Gewässern zu schnell ansteigenden Wasserständen und zu Überschwemmung
führen, häufig einhergehend mit Bodenerosion. Hochwasser dagegen ist eine
zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser
bedecktem Land, die durch oberirdische Gewässer verursacht wird. Ein Hochwasser
kann also Schäden in Gebieten verursachen, in denen es nicht zwingend geregnet
haben muss.
Bei Starkregenereignissen entladen sich im Regelfall kleine, örtlich auf
einen kleinen Raum begrenzte Gewitterzellen in kurzer Zeit und führen so zu
einem ebenfalls örtlich begrenzten starken Oberflächenabfluss. Aufgrund der
geringen räumlichen Ausdehnung sind diese Ereignisse im Regelfall nicht
vorhersagbar. Sie treten weiterhin nur mit einer geringen Vorwarnzeit auf.
Starkregenereignisse haben in Deutschland als eine erste Auswirkung des
Klimawandels in den vergangenen Jahren zugenommen. Remscheid war von solchen
Ereignissen 2007, 2013 und zuletzt am 09/10.06.2018 betroffen. Das letzte
Regenereignis wies insbesondere im Bereich Hasten/Innenstadt eine hohe Intensität
auf. Mit einer Regenmenge von 72 mm in 60 Minuten an der Messstation Linkläuer
Str. und 51 mm in 60 Minuten an der
Messstation Nordstraße ist dieses Ereignis gemäß der Klassifizierung des
Deutschen Wetterdienstes als „extremes Unwetter (Stufe 4)“ einzustufen.
Zu 1.
Die öffentliche
Kanalisation kann nicht so ausgebaut werden, dass Starkregenereignisse schadlos
abgeführt werden können. Neben den nicht abzuschätzenden Investitionskosten,
die notwendig sind, um die Kanäle auf alle denkbaren Starkregenereignisse hin
zu dimensionieren, müssten zusätzlich die Straßeneinläufe und auch die
Dachrinnen so gestaltet werden, dass der gesamte Abfluss in den Kanal gelangen
könnte. Dies ist nicht leistbar.
Die Dimensionierung
der Kanalisation erfolgt auf Grundlage von Regenwassermengen, die durch
Auswertung der Regenereignisse der letzten 67 Jahre gefallen sind. Die
Auswertung der regionalen Aufzeichnungen und die statistische Auswertung wird
durch den deutschen Wetterdienst durchgeführt und regelmäßig aktualisiert.
Hieraus ergeben sich Regenwassermengen, die statistisch alle 1 bis 100 Jahre
fallen (Wiederkehrzeit). Die Kanalisationsnetze werden nach den derzeit
geltenden Regeln der Technik auf Grundlage der statistisch ermittelten Mengen
auf die folgenden Schutzziele und Wiederkehrzeiten hin ausgebaut.
In bestehenden
Gebieten/Kanalisationsnetzen muss in Wohngebieten ein Regen der Wiederkehrzeit
2 Jahre überstaufrei abgeleitet werden. In Stadtzentren, Industrie- und
Gewerbegebieten sind dies Regen der Wiederkehrzeit 3 Jahre, bei Unterführungen
5 Jahre.
Die statistische
Wiederkehrzeit des Regenereignisses in der Nacht vom 9. auf den 10. Juni
beträgt für die an der Messstation Linkläuerstr. gemessene Menge mehr als 100
Jahre, bei der Messstation Nordstr. liegt diese zwischen 50 und 100 Jahren.
Weiterhin ist zu
bedenken, dass sich der Abfluss, der sich aus Starkregenereignissen bildet,
oftmals in nicht kanalisierten Gebieten entsteht und sich von dort aus in die
besiedelten Gebiete ausbreitet. Hierbei findet auch in nicht versiegelten
Gebieten aufgrund der enormen Regenintensität keine Rückhaltung oder
Versickerung statt, da der Boden die Wassermengen schon nach kurzer Zeit nicht
mehr aufnehmen kann. Des Weiteren werden in besiedelten Gebieten zusätzliche
Flächen abflusswirksam, auf denen das Regenwasser bei normalen Regenereignissen
versickert. So können z.B. Wiesenflächen die Wässer nicht mehr aufnehmen und
Versickerungsanlagen gelangen an die Grenzen Ihrer Aufnahmefähigkeit.
Die wesentliche
Strategie zur Bewältigung solcher Ereignisse wird daher in der Schaffung von
Fließwegen gesehen, über die die Wassermengen schadlos an schutzwürdigen Gütern
vorbei geleitet werden können. Weiterhin müssen grundsätzlich bei Gebäuden
verstärkt Möglichkeiten des Objektschutzes geprüft werden.
Um Gefahrenpunkte zu identifizieren und
festzustellen, welche Fließwege das Regenwasser nimmt bzw. wo sich
Wasseransammlungen in Mulden bilden, wurde daher auf wissenschaftlicher Basis
hierzu eine Simulation zur Identifizierung der Fließwege in Remscheid
erarbeitet.
Mit den Karten, die im Geodatenportal
vorhanden sind, können überflutungsgefährdete Gefahrengebiete erkannt und
Grundstückseigentümer (privat und gewerblich) zielgerichtet informiert werden.
Die Karten sind eine wichtige Grundlage für eine Sensibilisierung und
Aufklärung der Öffentlichkeit gegenüber dem Thema Starkregen.
(http://geoportal.remscheid.de/mapbender3/application/vorsorgekarte_starkregen)
Das Risiko- und Schadenspotenzial ist bis auf die Gebäudeebene kartiert, so
dass eine wichtige Informationsquelle für Rettungsdienste, Fachbehörden,
Gebäudebesitzer und Bürger vorliegt. Selbstverständlich können die Karten auch
für Planungsprozesse genutzt werden.
In der „Arbeitshilfe kommunales
Starkregenrisikomanagement“ des Landes NRW, die bis jetzt nur im Entwurf
vorliegt und nach den Sommerferien veröffentlicht werden soll, wird auf eine Fördermöglichkeit
für die Erstellung einer Risikoanalyse und eines Handlungskonzeptes durch die
„Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das
Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie“ verwiesen. Im Haushalt 2019/2020 werden dazu
Eigenmittel eingeworben und nach Beschlussfassung durch den Stadtrat sollen
diese Bausteine umgesetzt werden. Damit können die Karten zu den Fließwegen und
Mulden noch intensiver genutzt werden und bilden die Basis für weitere
Handlungsschritte.
Mit dem Festsetzungskatalog des § 9 BauGB stehen
Gestaltungsmöglichkeiten zur planungsrechtlichen Sicherung der Ziele von Klimaschutz
und Klimaanpassung zur Verfügung, die in Städtebaulichen Verträgen
konkretisiert werden können.
Der in Remscheid bereits vorliegende Leitfaden zum Klimaschutz wurde
nach der aktuellen Erkenntnislage um Aspekte der Klimaanpassung ergänzt. Er
dient dazu, die Anforderungen für die Bauleitplanung in Bezug auf Klimaschutz
und Klimaanpassung zu konkretisieren. Somit stellt er eine umfängliche
Informationsgrundlage und Arbeitshilfe für Planer (Stadtverwaltung und Externe)
dar. Er wird in der Arbeit von Gutachtern und Planern eingesetzt.
Als Maßnahme wird auch dargestellt, dass im Zuge von
Bauleitplanverfahren die erfassten Fließwege zum schadlosen Abführen von
Starkregenereignissen freigehalten werden sollen. Des Weiteren wird die
geplante Geländemodellierung und Topografie in Bebauungsplangebieten
hinsichtlich potentiell gefährdeter Bereiche betrachtet.
Bei konkreten Bauvorhaben wird den Bauherren empfohlen, die
Überflutungssicherheit des Objekts anhand der bestehenden Fließwegemodelle und
der beabsichtigten topografischen Planung zu prüfen.
Einsatzplan
Hochwasser
Infolge von Starkregen schwellen oftmals die
Wasserstände der Gewässer an. In 2013 hat der FD 3.31 gemeinsam mit dem FD 3.37
einen Einsatzplan Hochwasser für die Gewässer erarbeitet. Dieser Plan legt
Regeln und zu treffende Maßnahmen für die Rufbereitschaft des FD 3.31 und die
Einsatzkräfte des FD 3.37 fest, nach denen auch in einer drohenden
Starkregenlage zu verfahren ist.
Zu 2.
Informationen
im Internet
Im Internet gibt es für
verschiedene Zielgruppen Informationen. Allgemeine Informationen zum
Klimawandel, den Remscheider Aktivitäten, Broschüren / Faltblätter,
Informationskarten von Bund und Land und Verweise auf andere interessante
Webportale sind hier zu finden:
https://remscheid.de/leben/umwelt-und-natur/umweltschutz/146380100000116028.php
Informationen für Bürgerinnen und
Bürger zum Thema Starkregen:
https://remscheid.de/leben/umwelt-und-natur/umweltschutz/Starkregen.php
Informationen für Bürgerinnen und
Bürger zum Thema Hitze und Gesundheit:
https://remscheid.de/leben/umwelt-und-natur/umweltschutz/146380100000131665.php
Informationen für
Gewerbebetriebe:
https://remscheid.de/leben/umwelt-und-natur/umweltschutz/146380100000133395.php
Auch für die Industrie- und Gewerbebetriebe im Bergischen Land spielen
der Klimawandel und seine Folgen eine Rolle, da sich Gewerbebetriebe künftig
über ihre Anfälligkeit gegenüber unvermeidbaren Klimafolgen Gedanken machen
müssen. Durch eine frühzeitige Anpassung an diese Folgen können Unternehmen die
Prozess- und Standortsicherheit erhöhen und Schadens- und Liquiditätsrisiken
vermindern.
Der Leitfaden „Gewerbeflächen im Klimawandel“ und ein Online-Anfälligkeits-Check helfen bei der Beurteilung der
Klimaempfindlichkeit bzw. Wetterrobustheit von Standorten. Sie ermöglichen
Gewerbetreibenden praxisnah eine erste Einschätzung ihrer Situation, zeigen
auf, mit welchen Vorsorgemaßnahmen ihr Risiko reduziert werden kann und welche
Chancen sich aus einer solchen Anpassung für die Unternehmen ergeben.
Auf der Homepage von
BESTKLIMA (http://www1.isb.rwth-aachen.de/BESTKLIMA/) findet sich ein
Vulnerabilitäts-Check für Unternehmen zur schnellen und einfachen Einschätzung
plus weiterführende Informationen, welche Maßnahmen Abhilfe schaffen können.
Mit der Beantwortung von 26 einfachen Fragen können Betriebe sofort ihre Betroffenheit
und Anfälligkeit für die Folgen des Klimawandels feststellen. Außerdem erhalten
sie jeweils Tipps zur Anpassung.
Mit dem Faltblatt „Klimaanpassung
in Bauprojekten“ sollen Unternehmen für Klimaschutz und Klimaanpassung
sensibilisiert werden. Bei der Projektentwicklung sollten Investoren diese
Aspekte frühzeitig mitdenken um das Gebäude/Bauvorhaben fit für den Klimawandel
zu machen.
Diese Karten der Fließwege und Mulden dienen
auch der Prävention – nicht nur für private Gebäudebesitzer. Gebäudebesitzer
können sich informieren und Vorsorgemaßnahmen treffen. Persönliche und
telefonische Beratung sowie Termine vor Ort am Gebäude werden durch einen
Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde angeboten.
Über Öffentlichkeitsarbeit wird auf die
Karten hingewiesen und ein Faltblatt mit Informationen zum Starkregen inkl.
Link zum Geodatenportal wird über städtische und andere Auslagestellen
verteilt.
In allen relevanten Bauakten wird auf die
Starkregenkarten und die damit verbundenen Informationsmöglichkeiten
hingewiesen. So kann jeder Bauherr sein Vorhaben entsprechend prüfen und
Vorsorgemaßnahmen ergreifen.
Öffentlichkeitsarbeit
In der Mitgliederzeitschrift von „Haus &
Grund Remscheid“ sind Artikel zum Klimawandel, zur klimawandelangepassten
Sanierung von Gebäuden, zu Hitze und Starkregen erschienen. Dabei wird auf
Informationsmöglichkeiten im Internet, Informationsmappen mit Broschüren und
Faltblättern sowie telefonische Beratung hingewiesen.
Der Praxisratgeber „Klimagerechtes Bauen“
liefert Informationen zu baulichen und technischen Präventionsmaßnahmen, mit
denen Immobilienbesitzer die Schäden durch extreme Wetterereignisse möglichst
geringhalten können. Die Broschüre liefert Anregungen für die Standortanalyse
und vor allem zu konkreten baulichen Maßnahmen gegen eindringendes Wasser, zum
Schutz vor Hitze und gegen Sturmschäden. Mithilfe einer Checkliste erhalten Gebäudeeigentümer einen Überblick
zum Status der Klimaanpassung des
eigenen Hauses. Die Broschüre wird über städtische und andere Auslagestellen
verteilt.
Auch die Verbraucherzentrale NRW ist im
Bereich Starkregen aktiv; über das „Projekt Haus- und Grundstücksentwässerung“
gibt es Informationen im Internet, Broschüren und telefonische Beratung.
In der Zeit vom 11. – 27. Juni 2018 wurde im
Dienstleistungszentrum, Elberfelder Straße 36 die Wanderausstellung „Lebendige Gewässer in NRW“
gezeigt. Diese machte auf die Bedeutung eines nachhaltigen Gewässerschutzes und
damit auch Hochwasserschutzes aufmerksam. Mit den vermittelten Informationen
sollte das Bewusstsein gestärkt und die Handlungsbereitschaft für mehr
lebendige Gewässer gefördert werden.
Hochwasserrisikomanagement
(HWRM)
Aufgrund der 2007 in Kraft getretenen HWRM-Richtlinie wurden von der
Bezirksregierung Düsseldorf in 2012 und 2013 neue Überschwemmungsgebiete für
Wupper, Eschbach und Lobach sowie Morsbach und Müggenbach festgesetzt. In
diesem Zusammenhang wurden Überschwemmungsgebietskarten, HW-Gefahrenkarten (wo
und wie kann Hochwasser auftreten) und HW-Risikokarten (was kann betroffen
sein) veröffentlicht. Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden bei einer
Veranstaltung am 21.11.2012 gemeinsam mit der Stadt Wuppertal, dem FD 3.37, dem
Wupperverband und der Bezirksregierung Düsseldorf zum Thema Hochwasser
informiert. Dabei wurden ihnen verbunden mit einem Beratungsangebot
grundstücksbezogene Steckbriefe mit Informationen zu möglichen Gefährdungen und
Vorsorgemaßnahmen überreicht.
Die Karten sind über diesen Link zu finden:
https://remscheid.de/leben/umwelt-und-natur/umweltschutz/146380100000079850.php
Zu 3.
Gewässerausbaumaßnahmen
In Remscheid wurden bereits Gewässerausbaumaßnahmen durchgeführt, die
u.a. den verbesserten Abfluss im Gewässer zum Ziel haben. Weitere werden
derzeit geplant und demnächst ausgeführt.
Morsbach:
• Entfernung einer alten Brücke, Schaffung von
Retentionsraum im Bereich eines ehemaligen Firmenstandortes (umgesetzt 2014)
• Entfernung Uferverbau, Verlegung des
Gewässers, Schaffung von Retentionsraum im Bereich eines Firmenstandortes
(geplante Umsetzung 2019)
• Entfernung von Aufschüttungen, Schaffung von
Retentionsraum (geplante Umsetzung 2019)
• Verlegung des Gewässers, Umgehung eines alten
Stauwehres, Schaffung einer Hochwasserentlastung, Entfernung von
Gewässerquerungen, Beseitigung der Gefahr eines Rückstaus im Bereich eines
Firmenstandortes (geplante Umsetzung 2019)
Müggenbach:
• Entfernung einer Fußgängerbrücke, Errichtung
einer Hochwasserschutzmauer als Objektschutz (geplante Umsetzung 2019)
• Erstellen einer Umflutungsmöglichkeit im
Bereich einer im Hochwasserfall überstauten Brücke (geplante Umsetzung 2019)
geplantes
Regenrückhaltebecken im Eschbachtal
Derzeit läuft bei der Bezirksregierung
Düsseldorf das Änderungsverfahren für die Entwässerung zur bestehenden
Planfeststellung BAB A1 für den Abschnitt Remscheid. Bestandteil ist ein
Regenrückhaltebecken, dessen Lage in der Anlage dargestellt ist.
Nach aktueller Auskunft der Bezirksregierung
ist mit einer Entscheidung in 2018 zu rechnen.
Ebenfalls auf aktuelle Nachfrage konnte der
Landesbetrieb Straßenbau NRW bestätigen, dass nach Vorlage der Genehmigung von
dort aus bereits im Herbst 2018 mit den vorbereitenden Maßnahmen in Form von
Rodungsarbeiten begonnen werden kann.
Das geplante Regenrückhaltebecken dient der
gewässerverträglichen Einleitung des Regenwassers für diesen Abschnitt der BAB
A1 in den Eschbach. Es übernimmt keine Hochwasserschutzfunktion und wird auch
bei Starkregenereignissen keine nachhaltige Wirkung entfalten.
keine
entfällt
In Vertretung
Reul-Nocke
Beigeordnete
Kenntnis genommen
Mast-Weisz
Oberbürgermeister